Zum Inhalt springen

Betreuungsdienst gründen: der komplette Leitfaden

Einen Betreuungsdienst gründen Sie in Deutschland als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI: Konzept erstellen, Gewerbe anmelden, Helfer schulen (häufig 30 Unterrichtseinheiten), die Anerkennung bei der zuständigen Landesstelle beantragen — und dann je Klient bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat (seit 01.01.2025) direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dieser Leitfaden führt Sie mit Zeitplan, Startkosten-Musterrechnung und Kalkulations-Rechner durch alle acht Schritte.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 12 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

131 €
Entlastungsbetrag je Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
16
Landesregelwerke
§ 45a-Anerkennung ist Landesrecht
30 UE
Helfer-Basisschulung (häufig)
Umfang je nach Bundesland
5,7 Mio
Pflegebedürftige in Deutschland
destatis, Dezember 2023

Rechner

Kalkulation & Break-even: Was verdient Ihr Betreuungsdienst?

Die Monats-GuV Ihres Betreuungsdienstes aus acht Annahmen — bis zum Gewinn vor Ihrem eigenen Lohn. Wählen Sie ein Szenario als Startpunkt und ersetzen Sie jede Zahl durch Ihre eigene.

Erlöse
Personal
Kosten

Alle Werte sind Ihre Annahmen — die Szenarien sind typische Startpunkte, keine Richtwerte.

Gewinn vor Inhaberlohn

-87 € / Monat

Mit 3 Kräften und 75 % produktiver Quote fehlen Ihnen ca. 87 € pro Monat. Stellschrauben: Stundensatz anheben, produktive Quote verbessern oder Fixkosten senken.

Umsatz
6.843 €
Personalkosten gesamt
4.771 €
Deckungsbeitrag je Kraft
571 €
Break-even
ab 4 Kräften
Monats-GuV Wohin fließt der Umsatz?
Umsatz
6.843 €
Personalkosten (Lohn + Nebenkosten)
4.771 €
Fahrt- & Fixkosten
2.160 €
Gewinn vor Inhaberlohn
-87 €
Stundenkalkulation Was kostet eine Einsatzstunde wirklich?
Bruttolohn, umgelegt auf produktive Stunden
20,00 €
+ Lohnnebenkosten (22 %)
4,40 €
+ Umlage Fahrt- & Fixkosten
11,05 €
= Vollkosten je Einsatzstunde
35,45 €
Ihr Stundensatz
35,00 €
Marge je Einsatzstunde
-0,45 €

Bezahlt wird jede vertragliche Stunde, abgerechnet nur die produktive — deshalb liegt der Lohn je Einsatzstunde über dem Bruttolohn. Liegt die Marge unter 0, trägt jede geleistete Stunde Geld aus dem Haus.

Planungshilfe, keine Beratung — alle Werte sind Ihre Annahmen. Rechenbasis: 4,345 Wochen je Monat; Beträge netto. Ob Ihre Leistungen als nach Landesrecht anerkanntes Angebot umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 16 UStG), klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Ein Betreuungsdienst ist kein medizinischer Pflegedienst: Sie erbringen Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Unterstützung — ohne Behandlungspflege, Versorgungsvertrag nach SGB V oder Fachkraftquote eines Pflegedienstes (der Unterschied im Detail). Die rechtliche Basis ist die Anerkennung nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Erst mit dieser Anerkennung dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) und weitere Kassenleistungen abrechnen.

Der Weg im Überblick

Von der Idee bis zur ersten Kassenabrechnung vergehen realistisch drei bis sechs Monate. Der längste Einzelposten ist fast immer die § 45a-Anerkennung — Berlin nennt z. B. ca. 2 Monate Prüfdauer bei vollständigen Unterlagen. Vieles läuft parallel: Schulungen, Versicherung und die IK-Nummer müssen nicht auf die Anerkennung warten.

  1. Woche 1–4

    Konzept und Businessplan

    Leistungen, Zielgruppe, Einzugsgebiet, Preise. Das Konzept ist zugleich Pflichtanlage des Anerkennungsantrags.

  2. 1–2 Wochen

    Rechtsform und Gewerbeanmeldung

    Einzelunternehmen genügt oft für den Start; die Gewerbeanmeldung kostet je nach Kommune 20–60 €.

  3. 2–4 Wochen

    Fachkraft sichern, Helfer schulen

    Basisschulung häufig 30 Unterrichtseinheiten (z. B. Bayern: mind. 30 UE à 45 Minuten) — Umfang je nach Land.

  4. parallel

    Versicherung und Nachweise

    Betriebshaftpflicht abschließen, erweiterte Führungszeugnisse (13 € je Person) und Qualifikationsnachweise sammeln.

  5. 4–12 Wochen

    § 45a-Anerkennung beantragen

    Bei der zuständigen Landesstelle — in NRW beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt (online über pfaduia.nrw.de), in Berlin dauert die Prüfung ca. 2 Monate.

  6. 10–14 Tage

    IK-Nummer beantragen

    Kostenlos bei der ARGE IK; Bearbeitung in der Regel ca. 10–14 Tage nach Posteingang — parallel zur Anerkennung möglich.

  7. ab Anerkennung

    Erste Klienten gewinnen

    In das Landesverzeichnis eintragen lassen, Pflegestützpunkte besuchen, Abtretungserklärungen einholen.

  8. Monatsende

    Erste Kassenabrechnung

    Unterschriebene Leistungsnachweise einreichen — ab jetzt fließen bis zu 131 € Entlastungsbetrag je Klient und Monat (seit 01.01.2025).

Von der Idee bis zur ersten Kassenabrechnung — realistisch drei bis sechs Monate. Dauerangaben: Behördenangaben (Berlin: ca. 2 Monate; ARGE IK: ca. 10–14 Tage) bzw. Praxiswerte · Stand 07/2026

Markt und Bedarf

Der Markt wächst schneller als das Angebot: Zum Jahresende 2023 waren laut Statistischem Bundesamt 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig — 730.000 mehr als 2021 (+15 %). 86 % werden zu Hause versorgt, und genau dort setzt Alltagshilfe an: 3,1 Millionen Pflegebedürftige werden in der Regel allein durch Angehörige versorgt — und genau diese Angehörigen brauchen Entlastung. Die destatis-Vorausberechnung erwartet bis 2035 rund 6,3 Millionen Pflegebedürftige.

Nachfrage

Dez. 2019

4,13 Mio

Dez. 2021

≈ 5,0 Mio

Dez. 2023

5,69 Mio

2035 Projektion bei steigender Pflegequote

≈ 6,3 Mio

Pflegebedürftige in Deutschland (SGB XI). Der starke Anstieg geht zum Teil auf den seit 2017 weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriff zurück.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023 und Pflegevorausberechnung · Stand 07/2026

Für Gründer heißt das: Die Nachfrage nach stundenweiser Betreuung und hauswirtschaftlicher Hilfe ist da — der Engpass sind anerkannte Anbieter und geschulte Helfer im jeweiligen Einzugsgebiet. Wer die Anerkennung sauber durchzieht, startet in einen Markt mit strukturellem Rückenwind.

Konzept und Einzugsgebiet

Das Konzept ist kein Papierdokument für die Schublade: Es ist Pflichtanlage des Anerkennungsantrags und zugleich Kern Ihres Businessplans. Es beschreibt, was Sie anbieten, für wen und wo. Typische § 45a-Leistungen:

  • stundenweise Betreuung und Begleitung im Alltag
  • Unterstützung im Haushalt (Einkäufe, Reinigung, Wäsche, Kochen)
  • Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gesellschaft leisten
  • Entlastung pflegender Angehöriger — auch als Verhinderungspflege

Einzugsgebiet: klein schneiden, dicht bleiben

Das Einzugsgebiet entscheidet über Ihre Marge, bevor Sie den ersten Klienten haben. Eine Betreuungskraft mit 20 Vertragsstunden pro Woche leistet bei 75 % produktiver Quote rund 65 abrechenbare Stunden im Monat — bei 35 € Stundensatz rund 2.280 € Umsatz. Jede Viertelstunde zusätzliche Fahrzeit pro Einsatz frisst diese Quote direkt auf. Starten Sie deshalb mit einem kompakten Gebiet (ein Stadtteil, eine Kleinstadt samt Umland) und verdichten Sie es, statt früh in die Fläche zu gehen. Wie Sie Touren wirtschaftlich schneiden, zeigt der Beitrag Tourenplanung in der Alltagshilfe. Einen kompakten Überblick über alle Startbedingungen gibt Voraussetzungen zur Gründung.

Rechtsform wählen

Für den Start genügt in vielen Ländern ein Einzelunternehmen; wer Haftung begrenzen oder mit Partnern gründen will, wählt UG oder GmbH. Die Unterschiede auf einen Blick (Stand 07/2026):

Kriterium Einzelunternehmen GbR UG (haftungsbeschränkt) GmbH
Haftung unbeschränkt, auch privat unbeschränkt, alle Gesellschafter beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Startkapital keines keines ab 1 € (25 % Gewinnrücklage bis 25.000 €) 25.000 € (mind. 12.500 € eingezahlt)
Gründungskosten 20–60 € (Gewerbeanmeldung) 20–60 € je Gesellschafter ca. 555–665 € (Musterprotokoll) deutlich höher (Notar, individuelle Satzung)
Buchführung EÜR genügt meist EÜR genügt meist Bilanzpflicht Bilanzpflicht
Eignung für die § 45a-Anerkennung in vielen Ländern möglich (z. B. NRW); scheidet aus, wo Gemeinnützigkeit verlangt wird (z. B. Berlin) wie Einzelunternehmen — Trägeranforderung des Landes vorab klären möglich; eine Gemeinnützigkeitspflicht erfüllen Sie nur als gUG möglich; eine Gemeinnützigkeitspflicht erfüllen Sie nur als gGmbH
Typisch für Solo-Start, nebenberuflich zwei Gründer, kleines Team Haftungsschutz mit wenig Kapital größeres Team, Investoren

Wer allein gründet, findet die Einzelunternehmen-Spezifika — Gewerbe oder freiberuflich, Kleinunternehmerregelung, Sozialversicherung — im Beitrag Als Alltagsbegleiter selbstständig machen.

§ 45a-Anerkennung beantragen

Die Anerkennung ist der Schritt, der aus einer Dienstleistung ein kassenabrechnungsfähiges Angebot macht — ohne sie erstattet die Pflegekasse nichts. Es gibt kein bundeseinheitliches Verfahren: Jedes der 16 Länder hat eine eigene Verordnung, eigene Behörden und eigene Fristen. Drei Beispiele: In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, beantragt wird elektronisch über pfaduia.nrw.de. In Bayern prüft das Landesamt für Pflege; nur vollständige Anträge werden bearbeitet. In Berlin dauert die Prüfung ca. 2 Monate und ist gebührenfrei.

Checkliste

Unterlagen für den Anerkennungsantrag

  • Antragsformular der Landesstelle

    in NRW online über pfaduia.nrw.de

  • Leistungs- und Qualitätssicherungskonzept

    inkl. Zielgruppe, Einzugsgebiet und Qualitätssicherung

  • Qualifikationsnachweis der Fachkraft

    Anforderung je nach Landesrecht

  • Schulungsnachweise der Helfer

    häufig 30 UE, Umfang je nach Land

  • Nachweis der Betriebshaftpflicht

    vielfach Anerkennungsvoraussetzung

  • Erweiterte Führungszeugnisse

    13 € je Person, Bundesamt für Justiz

  • Preis- und Entgeltliste

    NRW: Höchstpreis 39,50 €/Std (ab 19.02.2026)

  • Je nach Land: Satzung, Registerauszug

    Berlin verlangt u. a. den Nachweis der Gemeinnützigkeit

Auch die Vergütung ist Ländersache: Einen bundesweiten Höchstsatz gibt es nicht, aber viele Länder setzen Angemessenheitsgrenzen. NRW sieht ab dem 19.02.2026 einen Höchstpreis von 39,50 € je Leistungsstunde als angemessen an — inklusive aller Nebenkosten. Ihre Entgeltliste ist Teil des Antrags; kalkulieren Sie also, bevor Sie einreichen. Den Ablauf des Verfahrens beschreibt Anerkennung durch die Pflegekasse.

  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Berlin
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Thüringen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
§ 45a-Anerkennung ist Landesrecht — wählen Sie Ihr Bundesland für Behörde, Schulungsumfang und Vergütungsregeln. Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Fachkraft und Helfer-Schulung

Sie brauchen keine eigene Pflegeausbildung. Zwei Qualifikationsebenen sind typisch:

  • Verantwortliche Fachkraft: Die meisten Länder verlangen eine Fachkraft, die die Helfer anleitet und die Qualitätssicherung verantwortet — etwa eine Pflegefachkraft oder eine Fachkraft aus dem sozialen Bereich. Die genaue Anforderung gibt das Landesrecht vor.
  • Helfer / Betreuungskräfte: Ihre Helfer durchlaufen die Basisschulung nach dem Landeskonzept zu § 45a — häufig 30 Unterrichtseinheiten; Bayern verlangt z. B. mindestens 30 UE à 45 Minuten plus regelmäßige Fortbildung. Kurskosten liegen je nach Anbieter grob bei 200–300 € pro Person (Stand 07/2026).

Was die Gründung kostet

Ein Betreuungsdienst ist eine kapitalarme Gründung: ohne Fahrzeugpark, Ladenlokal oder Medizintechnik. Die Musterrechnung zeigt einen typischen Start als Einzelunternehmen mit drei Helfern:

Beispielrechnung

Musterrechnung: Startkosten mit drei Helfern

Einzelunternehmen, Inhaber plus drei Helfer in Teilzeit, Start aus dem Homeoffice.

Gewerbeanmeldung je nach Kommune
20–60 €
Erweiterte Führungszeugnisse (4 Personen) 13 € je Person, Bundesamt für Justiz
52 €
Helfer-Schulungen (3 × ca. 30 UE) je nach Anbieter ca. 200–300 € pro Person
600–900 €
Betriebshaftpflicht, 1. Jahr Richtwert — Angebote einholen
100–500 €
Erstausstattung Büro, IT, Telefon Richtwert
1.000–2.000 €
Marketing (Flyer, Website, Einträge) Richtwert
500–1.000 €
Software, 1. Monat Aldor, keine Einrichtungsgebühr (Stand 07/2026)
29 €
IK-Nummer (ARGE IK) kostenlos, Bearbeitung ca. 10–14 Tage
0 €
Startkosten gesamt
≈ 2.300–4.500 €

Richtwerte, Stand 07/2026 — keine Angebote. UG-Gründung mit Musterprotokoll: zusätzlich ca. 555–665 € (Notar + Handelsregister). Planen Sie außerdem einen Liquiditätspuffer von zwei bis drei Monatslöhnen ein, bis die ersten Kassenerstattungen eingehen.

Der eigentliche Kapitalbedarf steckt nicht in der Gründung, sondern im Anlauf: Löhne zahlen Sie ab dem ersten Einsatz, die Kassenerstattung kommt erst nach Leistungsnachweis und Abrechnung. Wie Sie daraus einen bankfähigen Finanzplan machen, zeigt der Businessplan-Leitfaden.

Stundensatz und Break-even

Ob sich Ihr Dienst trägt, entscheidet die Vollkostenrechnung je produktiver Stunde — nicht der Lohn. Mit den Startwerten des Rechners oben auf dieser Seite: 15 € Bruttolohn werden bei 75 % produktiver Quote zu 20 € je abrechenbarer Stunde, mit 22 % Lohnnebenkosten zu 24,40 € — und mit der Umlage von Fahrt- und Fixkosten zu rund 35 € Vollkosten. Bei einem Stundensatz von 35 € arbeitet der Modellbetrieb mit drei Helfern also noch knapp unter null; der Break-even liegt erst bei der vierten Kraft, weil sich die Fixkosten dann auf mehr abrechenbare Stunden verteilen.

Drehen Sie im Rechner an den drei Hebeln, die wirklich zählen: produktive Quote (Tourenplanung), Stundensatz (bis zur Grenze Ihres Landes — NRW z. B. 39,50 €, Stand 02/2026) und Auslastung je Kraft. Die Presets — Nebenberuflich solo, Start mit 3 Helfern, Etabliert mit 10 Helfern — zeigen, wie stark die Größenordnung das Ergebnis verändert.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Als anerkanntes Angebot rechnen Sie drei Leistungen ab — und die summieren sich je Klient erheblich:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € pro Monat, seit 01.01.2025, bereits ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge kumulieren im Kalenderjahr und sind bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — Details in Entlastungsbetrag abrechnen.
  • Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI): Ab Pflegegrad 2 lassen sich bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung nach § 36 für Ihr Angebot einsetzen — bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 € pro Monat (seit 01.01.2025). Mehr im Beitrag Umwandlungsanspruch nach § 45a.
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): Seit dem 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2); die frühere Vorpflegezeit ist entfallen. Details in Verhinderungspflege abrechnen.

Umsatzpotenzial je Klient

Pflegegrad 5

Entlastungsbetrag § 45b: 131
Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 (max. 40 %): 919,60

1.050,60 €

Pflegegrad 4

874,60 €

Pflegegrad 3

729,80 €

Pflegegrad 2

449,40 €

Pflegegrad 1 nur Entlastungsbetrag

131 €

Entlastungsbetrag § 45b Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 (max. 40 %)

Monatlich abrechenbares Kassenbudget je Klient: Entlastungsbetrag plus voll ausgeschöpfter Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung nach § 36).

Quelle: §§ 36, 45a Abs. 4, 45b SGB XI, Beträge seit 01.01.2025 · Verhinderungspflege (gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 €, seit 01.07.2025) kommt ggf. hinzu · Stand 07/2026

Damit die Kasse zahlt, brauchen Sie zwei Dokumente in Serie: die Abtretungserklärung des Klienten (damit die Kasse direkt an Sie erstattet) und je Monat einen lückenlosen Leistungsnachweis mit Datum, Dauer, Leistung und Unterschrift. Fehlende Unterschriften sind ein häufiger Grund, warum Abrechnungen zurückkommen.

Organisation und Software

Ab drei Helfern und einem Dutzend Klienten kippt der Engpass von der Akquise in die Verwaltung: Dienstplan, Touren, Leistungsnachweise, Abtretungen und die Monatsabrechnung je Kasse müssen ineinandergreifen — sonst bezahlen Sie Ihre Marge in Abendstunden am Küchentisch. Genau dafür ist Aldor gebaut: Software speziell für Alltagshilfe- und Betreuungsdienste nach § 45a/45b.

Die ersten 90 Tage

Mit dem Anerkennungsbescheid beginnt die eigentliche Arbeit: Die ersten 90 Tage entscheiden über Ihren Cashflow — jeder Monat ohne Abrechnung ist ein Monat, den Ihr Puffer tragen muss.

  1. Tage 1–30

    Abrechnungsfähig werden

    IK-Nummer nachhalten, Abrechnungsweg mit den Kassen klären, Preisliste und Leistungsnachweis-Vorlage festlegen, Software einrichten.

  2. Tage 31–60

    Sichtbar werden

    Eintrag ins Landesverzeichnis anerkannter Angebote, Pflegestützpunkte und Pflegeberater im Einzugsgebiet persönlich vorstellen, erste Abtretungserklärungen einholen.

  3. Tage 61–90

    Ersten Monat abrechnen

    Leistungsnachweise unterschreiben lassen, Monatsabrechnung an die Pflegekassen senden, Zahlungseingänge nachhalten — und die produktive Quote wöchentlich prüfen.

Die ersten 90 Tage nach der Anerkennung: erst abrechnungsfähig, dann sichtbar, dann abrechnen. Praxisleitfaden · Stand 07/2026

Am Anfang wirken vor allem die offiziellen Kanäle: das Landesverzeichnis anerkannter Angebote, die Pflegestützpunkte und Pflegeberater in Ihrem Einzugsgebiet sowie Empfehlungen von Hausärzten und ambulanten Pflegediensten, die selbst keine Betreuungsstunden mehr frei haben. Ein Klient mit Pflegegrad 2, der Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch nutzt, steht für bis zu 449,40 € Kassenumsatz pro Monat — zehn solcher Klienten tragen bereits eine Betreuungskraft.

Häufige Fragen

Braucht man eine Pflegeausbildung, um einen Betreuungsdienst zu gründen?
Nein. Für ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI ist keine eigene Pflegeausbildung erforderlich. Verlangt werden in der Regel eine verantwortliche Fachkraft zur Anleitung sowie eine Basisschulung der Helfer — häufig 30 Unterrichtseinheiten, in Bayern z. B. mindestens 30 UE à 45 Minuten. Die genauen Anforderungen legt jedes Bundesland selbst fest.
Kann ich als Einzelunternehmer eine § 45a-Anerkennung bekommen?
Das hängt vom Bundesland ab. Nordrhein-Westfalen erkennt neben ehrenamtlichen auch unternehmerisch getragene Dienstleistungsangebote an; Berlin verlangt für Anerkennung und Förderung dagegen u. a. den Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Klären Sie die Trägeranforderung Ihres Landes, bevor Sie die Rechtsform festlegen.
Was kostet die Gründung eines Betreuungsdienstes?
In der Musterrechnung dieses Leitfadens liegen die reinen Startkosten für ein Einzelunternehmen mit drei Helfern bei rund 2.300–4.500 € (Stand 07/2026) — u. a. Gewerbeanmeldung 20–60 €, Führungszeugnisse 13 € je Person, Helferschulungen ca. 200–300 € je Person. Eine UG-Gründung mit Musterprotokoll kostet zusätzlich ca. 555–665 €. Planen Sie außerdem einen Liquiditätspuffer von zwei bis drei Monatslöhnen ein, bis die ersten Kassenerstattungen eingehen — dann landen Sie realistisch bei 5.000–10.000 €.
Wie lange dauert es, einen Betreuungsdienst zu gründen?
Realistisch drei bis sechs Monate von der Idee bis zur ersten Kassenabrechnung. Der längste Einzelposten ist die § 45a-Anerkennung: In Berlin dauert die Prüfung bei vollständigen Unterlagen ca. 2 Monate; andere Länder sind schneller oder langsamer. Schulungen, Versicherung und die IK-Nummer (in der Regel ca. 10–14 Tage) lassen sich parallel erledigen.
Wie hoch darf mein Stundensatz sein?
Einen bundesweiten Höchst-Stundensatz gibt es nicht — Vergütungsgrenzen sind Landesrecht. Nordrhein-Westfalen sieht z. B. ab dem 19.02.2026 einen Höchstpreis von 39,50 € je Leistungsstunde als angemessen an, inklusive aller Nebenkosten. Kalkulieren Sie Ihren Satz aus den tatsächlichen Vollkosten je produktiver Stunde und prüfen Sie die Grenze Ihres Landes.
Welche Leistungen rechne ich mit der Pflegekasse ab?
Kern ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 € pro Monat, seit 01.01.2025, bereits ab Pflegegrad 1. Ab Pflegegrad 2 kommen der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 (bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung, bei Pflegegrad 5 bis zu 919,60 €/Monat) und die Verhinderungspflege hinzu — für Letztere gilt seit 01.07.2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €.
Dominik Hübenthal

Über den Autor

Dominik Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Gründung von Betreuungsdiensten und die Anerkennung nach § 45a — von der Idee bis zum Bescheid.

Profil ansehen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

Loslegen

Reden wir kurz.

Eine Demo dauert maximal 30 Minuten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Funktionen.