Zum Inhalt springen

„Pflegekassenzulassung“ für Betreuungsdienste: das Land erkennt an, die Kasse zahlt

Eine Zulassung durch die Pflegekasse gibt es für Betreuungsdienste nicht. Anerkannt wird Ihr Angebot von der zuständigen Landesbehörde nach § 45a SGB XI — die Pflegekasse zahlt anschließend: bis zu 131 € Entlastungsbetrag pro Monat und Klient (seit 01.01.2025). Dieser Beitrag zeigt den kompletten Weg von der Anerkennung über die IK-Nummer der ARGE IK bis zur ersten Abrechnung — und welcher der vier Abrechnungswege zu Ihrem Dienst passt.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 11 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

§ 45a
Anerkennung durch die Landesbehörde
Landesrecht — 16 Regelwerke
131 €
Entlastungsbetrag pro Monat
§ 45b, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
0 €
kostet die IK-Nummer
ARGE IK, i. d. R. ca. 10–14 Tage
§ 72
braucht nur die ambulante Pflege
Versorgungsvertrag — nicht die Alltagshilfe

Land erkennt an, Kasse zahlt — wer wofür zuständig ist

„Wie bekomme ich als Betreuungsdienst eine Pflegekassenzulassung?“ — so beginnen viele Gründungen einer Alltagshilfe. Die Frage führt in die Irre, denn sie unterstellt, dass die Pflegekasse über Ihren Marktzugang entscheidet. Tut sie nicht. Für Angebote zur Unterstützung im Alltag sind drei Stellen zuständig, und keine davon heißt „Zulassungsstelle der Pflegekasse“:

Landesbehörde

erkennt an

Prüft Konzept, Schulungen und Versicherung nach dem Regelwerk Ihres Bundeslandes und erteilt den Anerkennungsbescheid (§ 45a SGB XI).

ARGE IK

vergibt das IK

Vergibt das neunstellige Institutionskennzeichen, über das alle Kassen Ihre Abrechnungen und Ihre Bankverbindung zuordnen — kostenlos.

Pflegekasse

zahlt

Erstattet die Leistungen anerkannter Angebote — vor allem den Entlastungsbetrag nach § 45b: 131 €/Monat (seit 01.01.2025), ab Pflegegrad 1.

Woher kommt die Verwechslung? Bei ambulanten Pflegediensten entscheidet tatsächlich die Kassenseite: Deren Zulassung ist der Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen. Für eine Alltagshilfe gilt dieser Weg nicht — und das ist ein Vorteil, wie der direkte Vergleich zeigt.

§ 45a-Anerkennung oder § 72-Versorgungsvertrag?

Welche Grundlage Sie brauchen, hängt allein an der Leistung, nicht am Firmennamen: Betreuung, Begleitung und Haushaltsunterstützung laufen über § 45a SGB XI, körperbezogene Pflege (Waschen, An- und Auskleiden, Medikamentengabe) über den Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI.

§ 45a-Anerkennung (Alltagshilfe) § 72-Versorgungsvertrag (Pflegedienst)
Wer erteilt zuständige Landesbehörde — je nach Land, z. B. das Landesamt für Pflege in Bayern Landesverbände der Pflegekassen
Leistungen Betreuung, Begleitung, Entlastung im Haushalt körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltshilfe als Sachleistung (§ 36)
Abrechnungsgrundlage Entlastungsbetrag § 45b: 131 €/Monat (seit 01.01.2025) · Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4: bis 40 % der Sachleistung · Verhinderungspflege Pflegesachleistung § 36: 796 € (PG 2) bis 2.299 € (PG 5) pro Monat (seit 01.01.2025)
Personal Schulung nach Landesrecht — für Helfer häufig 30 UE, je nach Land verantwortliche Pflegefachkraft zwingend
Qualitätsprüfung Nachweis- und Berichtspflichten nach Landesrecht Regelprüfungen durch den Medizinischen Dienst
Vergütung Stundensatz frei kalkulierbar bzw. bis zum Höchstsatz des Landes Vergütungsvereinbarung mit den Kassen, Tarifbindung (§ 72 Abs. 3a)

Für den typischen Aldor-Kunden — eine Alltagshilfe mit Inhaber, Disponent und Helfern — ist die Antwort fast immer die § 45a-Anerkennung: Sie kommt ohne Fachkraftzwang und Prüfung durch den Medizinischen Dienst aus, und die Zielgruppe beginnt schon bei Pflegegrad 1. Den vertieften Vergleich der Geschäftsmodelle lesen Sie unter Betreuungsdienst vs. Pflegedienst, den Weg zur Anerkennung unter Betreuungsdienst gründen.

Der Weg zur ersten Kassenabrechnung

Von der Anerkennung bis zum ersten Geldeingang der Pflegekasse sind es fünf Stationen. Die gute Nachricht: Nur die erste hängt von einer Behördenentscheidung ab — alles danach haben Sie selbst in der Hand, und die IK-Nummer können Sie parallel beantragen.

  1. Landesbehörde

    Anerkennung nach Landesrecht beantragen

    Antrag bei der zuständigen Stelle Ihres Bundeslandes — mit Konzept, Schulungsnachweisen und Haftpflichtnachweis. Was genau verlangt wird, regeln 16 eigene Landesregelwerke.

  2. ca. 10–14 Tage

    IK-Nummer beantragen

    Kostenlos bei der ARGE IK — formlos oder per Formular, eingereicht per Post, Fax oder E-Mail. Läuft parallel zum Anerkennungsverfahren und setzt keinen Bescheid voraus.

  3. Kassen & Verzeichnisse

    Bei den Pflegekassen bekannt machen

    Anerkennungsbescheid und IK-Nummer bei den Pflegekassen bzw. über das Landesverfahren melden. Je nach Land wird Ihr Angebot in ein öffentliches Anbieterverzeichnis eingetragen — kostenlose Sichtbarkeit bei Klienten.

  4. je Klient

    Abtretungserklärung je Klient schließen

    Der Klient tritt seinen Erstattungsanspruch aus § 45b SGB XI an Sie ab — Sie rechnen direkt mit seiner Pflegekasse ab, er geht nicht in Vorleistung.

  5. monatlich

    Dokumentieren und abrechnen

    Jeden Einsatz mit Datum, Dauer und Leistung erfassen, den Leistungsnachweis unterschreiben lassen und die Rechnung bei der Kasse einreichen — bis zu 131 € pro Monat und Klient (seit 01.01.2025).

Von der Landes-Anerkennung bis zur ersten Kassenabrechnung — die Pflegekasse steht am Ende der Kette, nicht am Anfang. § 45a/§ 45b SGB XI, ARGE IK (DGUV) · Stand 07/2026

Die Details der einzelnen Stationen: Wie die Abrechnung des Entlastungsbetrags läuft, zeigt Entlastungsbetrag abrechnen; die Direktabrechnung regelt die Abtretungserklärung; die passende Vorlage liefert der Leistungsnachweis. Ab Pflegegrad 2 kommt der Umwandlungsanspruch als zweite Budgetquelle dazu.

Die IK-Nummer: Ihr Abrechnungskennzeichen bei allen Kassen

Das Institutionskennzeichen (IK) ist eine neunstellige Nummer, über die alle Sozialversicherungsträger Ihr Unternehmen eindeutig identifizieren — inklusive der Bankverbindung, auf die die Pflegekassen Ihre Erstattungen zahlen. Vergeben wird es zentral von der ARGE IK bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin. Viele Pflegekassen setzen das IK für die Direktabrechnung voraus; für den elektronischen Datenaustausch ist es ohnehin Pflicht.

Die Eckdaten des Antrags (Stand 07/2026):

  • Kostenlos — die Vergabe ebenso wie jede spätere Änderung, etwa der Bankverbindung.
  • Formlos oder per Formular, eingereicht per Post, Fax oder E-Mail an die ARGE IK (Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin) — bei Fax oder E-Mail ist kein Papieroriginal nachzureichen.
  • Pflichtangaben: Name bzw. Firma, Anschrift, Tätigkeitsbezeichnung, Bankverbindung (IBAN/BIC, Kontoinhaber) und Unterschrift.
  • Kontrollschreiben: Vor der Vergabe schickt die ARGE IK die erfassten Daten per Post zur Prüfung; erst nach Ihrer Bestätigung wird das IK mitgeteilt.
  • Dauer: in der Regel ca. 10–14 Tage nach Posteingang. Die Stammdaten werden wöchentlich an die Kostenträger weitergeleitet.
  • Vor- und Rückdatierung: bis zu 23 Monate möglich — relevant, wenn Sie bereits Leistungen erbracht haben.
  • Je Standort ein IK: Für jede Filiale oder Zweigstelle ist ein gesondertes Kennzeichen zu beantragen; zentral abrechnen dürfen Sie trotzdem.

Vier Abrechnungswege: Papier, Datenaustausch, Dienstleister oder Software

Anerkennung und IK regeln, dass Sie abrechnen dürfen — nicht wie. In der Praxis haben sich vier Wege etabliert, die sich in Vorleistung, Aufwand und Kosten deutlich unterscheiden. Innerhalb des elektronischen Verfahrens kennt der GKV-Spitzenverband dabei genau zwei Varianten: Abrechnung über eine Abrechnungsgesellschaft oder Selbstabrechnung mit einer Branchensoftware.

Weg So läuft es Voraussetzungen & Kosten Geeignet für
Kostenerstattung über den Klienten Der Klient zahlt Ihre Rechnung und reicht sie selbst bei seiner Pflegekasse ein. ohne Abtretung oder IK möglich — aber der Klient geht in Vorleistung den Start mit wenigen Klienten
Direktabrechnung auf Papier Sie senden Rechnung, Leistungsnachweis und Abtretung an jede Kasse einzeln — jede mit eigener Anschrift und eigenem Verfahren. IK + Abtretung; Porto und Handarbeit je Kasse kleine Dienste mit wenigen Kassen
Abrechnungsdienstleister Eine Abrechnungsgesellschaft (z. B. DMRZ.de) übernimmt den Datenaustausch mit den Kassen; Planung und Doku bleiben getrennt davon. IK + Abtretung; Gebühr je Abrechnung bzw. Umsatzanteil, je nach Anbieter reines Auslagern der Einreichung
Branchensoftware mit integrierter Abrechnung Einsatz, Leistungsnachweis und Kassenrechnung entstehen in einem System — ohne Doppelerfassung, Datenaustausch inklusive. IK + Abtretung; z. B. Aldor ab 29 €/Monat (Stand 07/2026) wachsende Dienste mit vielen Klienten

Warum der Papierweg nicht skaliert, zeigt eine einfache Rechnung: 20 Klienten × 131 € (seit 01.01.2025) sind 2.620 € Monatsumsatz allein aus dem Entlastungsbetrag — verteilt auf etliche verschiedene Pflegekassen, jede mit eigener Postanschrift, eigenen Formularen und eigenem Prüfrhythmus. Jeder Rückläufer wegen eines fehlenden Leistungsnachweises kostet Sie Wochen Liquidität.

Und die Papier-Ära endet absehbar. Für die Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI ist die vollelektronische Übermittlung über die Telematikinfrastruktur (KIM) ab dem 01.10.2027 vereinbart; die DAK kündigt diesen Weg bereits für Entlastungsleistungen an. Schon heute lohnt der Blick in die Bedingungen der einzelnen Kasse: Die DAK verzichtet bei Teilnahme am Datenaustausch komplett auf zahlungsbegründende Papierunterlagen — verlangt dafür, die unterschriebenen Leistungsnachweise zehn Jahre aufzubewahren (Papier oder Scan), und für Leistungen ab dem 01.10.2025 die Beschäftigtennummer (LBNR) Ihrer Helfer aus dem BeVaP-Verzeichnis. Rechnen Sie zusätzlich erwerbsmäßige Verhinderungspflege ab, fallen Sie ohnehin unter das DTA-Regelwerk nach § 105 SGB XI. Saubere, vollständige Dokumentation je Einsatz ist also keine Kür, sondern die Grundlage jedes Abrechnungswegs.

Aldor · Abrechnung

Live · April

38 Rechnungen

∑ 12.420 € · davon offen 4.755 €
April 2026 DATEV-Export
Beleg Empfänger Betrag Status
RG-2604-014 AOK Bayern 1.840 € Bezahlt
RG-2604-013 Familie Becker 120 € Verschickt
RG-2604-012 Barmer 2.260 € Verschickt
RG-2604-011 DAK-Gesundheit 1.605 € Bezahlt
RG-2604-010 Familie Schulz 85 € Überfällig
RG-2604-009 TK 910 € Entwurf

So sieht der vierte Weg in Aldor aus: Kassen- und Privatrechnungen entstehen aus den dokumentierten Einsätzen in einem Lauf — mit Status je Rechnung statt Papierablage je Kasse. Mehr zur Abrechnung in Aldor.

Die erste Abrechnung: Musterrechnung und Checkliste

Wie viel bei sauberer Abrechnung tatsächlich über die Kasse läuft, zeigt ein realistischer Monat. Der Schlüssel ist die Kombination zweier Budgets: Der Entlastungsbetrag deckt 131 € (seit 01.01.2025) — den Rest übernimmt ab Pflegegrad 2 der Umwandlungsanspruch aus der ambulanten Sachleistung.

Beispielrechnung

Musterrechnung: die erste Monatsrechnung an die Pflegekasse

Klientin mit Pflegegrad 2, Abtretungserklärung liegt der Kasse vor, vier Einsätze à 2 Stunden.

4 Einsätze à 2,0 Std. je Einsatz mit unterschriebenem Leistungsnachweis
8,0 Std.
Stundensatz frei kalkuliert bzw. bis zum Höchstsatz des Landes
35,00 €
Rechnungsbetrag
280,00 €
davon Entlastungsbetrag § 45b seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
131,00 €
davon Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 bis zu 318,40 €/Monat bei PG 2 (40 % von 796 €, seit 01.01.2025)
149,00 €
Eigenanteil der Klientin
0,00 €

Voraussetzung: Die Klientin nutzt keinen ambulanten Pflegedienst bzw. lässt genug Sachleistung unverplant — Details unter Umwandlungsanspruch § 45a. Ohne Umwandlung trägt sie 149,00 € selbst oder zehrt angespartes § 45b-Budget auf.

Rückläufer haben fast immer dieselben Ursachen: Der Leistungsnachweis fehlt oder ist nicht unterschrieben, das Budget des Klienten ist bereits ausgeschöpft, oder der Kasse liegt keine Abtretung vor. Diese acht Punkte fangen alle drei Fälle ab:

  • Anerkennungsbescheid liegt vor

    gilt nur im erteilenden Bundesland

  • IK-Nummer erteilt

    ARGE IK — kostenlos; je Standort ein eigenes IK

  • Abrechnungsweg je Kasse geklärt

    Papieranschrift, Datenaustausch oder Dienstleister

  • Abtretungserklärung je Klient unterschrieben

    sonst läuft alles als Kostenerstattung über den Klienten

  • Pflegegrad und Versichertennummer erfasst

    je Klient, vor dem ersten Einsatz

  • Restbudget des Klienten geprüft

    131 €/Monat; Vorjahresrest bis 30.06. des Folgejahres nutzbar

  • Leistungsnachweis je Einsatz unterschrieben

    Datum, Uhrzeit, Leistung, Unterschrift des Klienten

  • Rechnung vollständig

    IK-Nummer, Versichertennummer, Leistungszeitraum, Einzelpositionen

Häufig unterschätzt: das Restbudget. Der Entlastungsbetrag kumuliert innerhalb des Kalenderjahres, und der Rest aus dem Vorjahr ist noch bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — wie viel Budget ein Klient tatsächlich noch hat, erklärt Entlastungsbetrag ansparen. Ist das Budget leer, bleibt die Rechnung an der Kasse hängen — oder beim Klienten.

Ihr Bundesland entscheidet über die Anerkennung

§ 45a SGB XI überlässt die Ausgestaltung der Anerkennung den Ländern — deshalb gibt es 16 Regelwerke mit unterschiedlichen Schulungsanforderungen, Nachweispflichten und zuständigen Stellen. In Bayern etwa erkennt das Landesamt für Pflege an und veröffentlicht die anerkannten Angebote online — kostenlose Sichtbarkeit für Ihren Dienst. Und: Die Anerkennung gilt nur im erteilenden Land — wer über die Landesgrenze expandiert, durchläuft das Verfahren des Nachbarlandes erneut.

  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Berlin
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Thüringen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
Anerkennung ist Landesrecht — wählen Sie Ihr Bundesland für Voraussetzungen, zuständige Stelle und Antragsweg. § 45a Abs. 3 SGB XI · Stand 07/2026

Einen Überblick über alle 16 Verfahren — was überall gleich ist und was variiert — gibt der Leitfaden Nach Landesrecht anerkannt werden; die Voraussetzungen im Detail sammelt Voraussetzungen der Gründung.

Häufige Fragen

Wie werde ich als Betreuungsdienst bei der Pflegekasse zugelassen?
Gar nicht — die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag beantragen Sie nach § 45a SGB XI bei der zuständigen Landesbehörde. Mit dem Anerkennungsbescheid erstatten die Pflegekassen anschließend die Leistungen Ihrer Klienten — vor allem den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (seit 01.01.2025).
Braucht eine Alltagshilfe einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI?
Nein. Ein reines Angebot zur Unterstützung im Alltag (Alltagshilfe, Betreuungsdienst nach § 45a) benötigt keinen Versorgungsvertrag nach § 72. Erforderlich ist die Anerkennung nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes. Ein § 72-Versorgungsvertrag ist die Zulassung für ambulante Pflege mit körperbezogenen Pflegeleistungen — mit verantwortlicher Pflegefachkraft und Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst.
Was kostet die IK-Nummer und wie lange dauert die Vergabe?
Die Vergabe des Institutionskennzeichens ist kostenlos — auch spätere Änderungen. Zuständig ist die ARGE IK in Sankt Augustin; der Antrag geht per Post, Fax oder E-Mail. Die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 10 bis 14 Tage nach Posteingang; zur Datenprüfung erhalten Sie vorab ein Kontrollschreiben per Post.
Brauche ich für jeden Standort ein eigenes Institutionskennzeichen?
Ja. Für jede Filiale oder Zweigstelle ist ein gesondertes IK zu beantragen — sonst können die Kassen Ihre Abrechnungen im elektronischen Verfahren nicht prüfen. Eine zentrale Abrechnung über mehrere Standorte bleibt trotzdem möglich, jeweils unter Angabe des einzelnen Kennzeichens. Änderungen von Name, Anschrift oder Bankverbindung melden Sie direkt der ARGE IK.
Kann ich den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen?
Ja. Mit Anerkennungsbescheid, IK-Nummer und einer Abtretungserklärung des Klienten reichen Sie Rechnung und Leistungsnachweis direkt bei dessen Pflegekasse ein — auf Papier oder je nach Kasse elektronisch. Ohne Abtretung gilt Kostenerstattung: Der Klient zahlt Ihre Rechnung selbst und holt sich das Geld von seiner Kasse zurück.
Muss ich elektronisch per Datenaustausch (DTA) abrechnen?
Derzeit nicht — die Papierabrechnung ist weiterhin möglich. Die Richtung ist aber klar: Für die Abrechnung pflegerischer Leistungen ist die vollelektronische Übermittlung über die Telematikinfrastruktur (KIM) ab dem 01.10.2027 vereinbart, und einzelne Kassen bieten den Datenaustausch schon heute für Entlastungsleistungen an. Die DAK etwa verzichtet bei DTA-Teilnahme auf zahlungsbegründende Papierunterlagen — verlangt dafür, unterschriebene Leistungsnachweise zehn Jahre aufzubewahren.
Gilt die Anerkennung in ganz Deutschland?
Nein. § 45a ist Landesrecht — die Anerkennung gilt in dem Bundesland, in dem sie erteilt wurde. Wer über die Landesgrenze expandiert, braucht eine weitere Anerkennung nach dem dortigen Regelwerk.
Dominik Hübenthal

Über den Autor

Dominik Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Gründung von Betreuungsdiensten und die Anerkennung nach § 45a — von der Idee bis zum Bescheid.

Profil ansehen

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

Loslegen

Reden wir kurz.

Eine Demo dauert maximal 30 Minuten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Funktionen.