§ 45a-Anerkennung in Bayern
Bayern regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in eigener Zuständigkeit — auf Grundlage der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG), Teil 8 (§§ 82 ff.). Zuständig ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Erst der Anerkennungsbescheid öffnet die Abrechnung des Entlastungsbetrags (131 €/Monat, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse. Diese Seite fasst Schulungsumfang, Fachkraft-Anforderung, Vergütungsgrenzen, Förderung und Antragsweg zusammen — Stand 07/2026.
Das Wichtigste in Kürze
- 30 UE
- Basisschulung der Helfer
- Verwaltungspraxis für Helfer bei Trägern; 8 UE für Ehrenamts-Einzelpersonen
- kein fester Satz
- Vergütungsgrenze
- Grenzen je Angebotsform (§ 82 AVSG)
- 131 €
- Entlastungsbetrag/Monat
- § 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
- LfP
- Zuständige Stelle
- PDF-Formular ans LfP (auch per E-Mail)
§ 45a in Bayern: Überblick
Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen — durch stundenweise Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfe. Es ist kein ambulanter Pflegedienst und deckt weder medizinische Behandlungspflege nach SGB V noch die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Den Rahmen über alle Länder hinweg erklärt der Überblick Nach Landesrecht anerkannt.
Entscheidend für Bayern: § 45a Abs. 3 SGB XI überlässt die Anerkennung ausdrücklich den Ländern. Es gibt keine bundeseinheitliche Regel, sondern 16 Regelwerke — mit erheblichen Unterschieden beim Schulungsumfang, bei der Fachkraft-Anforderung und bei den zulässigen Stundensätzen:
- Schleswig-Holstein: 120 UE
- Mecklenburg-Vorpommern: 30 UE
- Bremen: 30 Std.
- Hamburg: 40 UE
- Brandenburg: 30 Std.
- Nordrhein-Westfalen: 40 UE
- Niedersachsen: 30 Std.
- Sachsen-Anhalt: 40 UE
- Berlin: 30 Std.
- Rheinland-Pfalz: 30 Std.
- Hessen: 30 UE
- Thüringen: 30 Std.
- Sachsen: 40 UE
- Saarland: 160 Std.
- Baden-Württemberg: 40 UE
- Bayern: 30 UE
Wert unter dem Kürzel = Mindestumfang der Basisschulung für beschäftigte Helfer in Betreuungsangeboten (ohne einschlägigen Berufsabschluss); Ehrenamt und rein hauswirtschaftliche Angebote sind vielerorts geringer angesetzt.
Zuständige Stelle & Antragsweg in Bayern
Der erste Schritt ist immer, die für Ihren Sitz zuständige Stelle und das maßgebliche Regelwerk zu ermitteln. Für Bayern gilt:
Die Angaben sind ein verlässlicher Startpunkt (Stand 07/2026) — Zuständigkeiten und Verordnungen ändern sich aber, und Details können sogar innerhalb eines Landes abweichen. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle in Bayern; holen Sie sie vor Antragstellung ein.
Schulung, Fachkraft & Nachweise
Vier Bausteine tauchen in fast jedem Landesrecht auf: ein schriftliches Konzept mit Leistungen und Preisen, die Schulung der Helfer, ein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz und die fachliche Anleitung durch eine Fachkraft. So füllt Bayern sie konkret aus:
| Anforderung | So regelt es Bayern |
|---|---|
| Basisschulung der Helfer | Die AVSG selbst nennt keine feste Stundenzahl („mindestens angemessen fachbezogen geschult“, § 82 Abs. 1 Nr. 1a AVSG). In der Verwaltungspraxis des LfP und der Fachstellen gelten mindestens 30 UE à 45 Minuten für eingesetzte Helfer bei Trägern; registrierte ehrenamtliche Einzelpersonen brauchen eine 8-UE-Basisschulung. |
| Fachliche Anleitung (Fachkraft) | Ja: Betreuung und Entlastung laufen „unter Leitung einer geeigneten Fachkraft“ (§ 82 Abs. 2 AVSG) — Studium oder in der Regel dreijährige Ausbildung in Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft (z. B. Pflegefachkraft, Sozialpädagoge, Erzieher). |
| Vergütungsgrenze | kein fester Satz — Grenzen je Angebotsform (§ 82 AVSG) (Details im Abschnitt Vergütung & Höchstsätze) |
| Antragsweg | PDF-Formular ans LfP (auch per E-Mail) (Details im Abschnitt Zuständige Stelle) |
Häufig kommen weitere Nachweise hinzu — Gewerbeanmeldung, erweiterte Führungszeugnisse, Musterverträge, teils die IK-Nummer schon im Antrag. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, steht im Regelwerk und in den Merkblättern der Stelle. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter Voraussetzungen zum Gründen.
Vergütung & Höchstsätze in Bayern
Kein fester Euro-Satz. Für die einzelfallbezogene ehrenamtliche Helferstunde gilt höchstens der maßgebliche Mindestlohn plus 50 % Fixkostenaufschlag (§ 82 Abs. 1 Nr. 5 AVSG); nicht-ehrenamtliche Angebote orientieren sich an den Preisen vergleichbarer Sachleistungen nach § 89-Vergütungsvereinbarungen (§ 45b Abs. 4 SGB XI).
Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz nie allein an der Obergrenze entlang, sondern an Ihren Vollkosten — Löhne, Lohnnebenkosten, Fahrzeiten, Verwaltung. Wie die Rechnung aufgeht, zeigt der Leitfaden Betreuungsdienst gründen mit Kalkulator; die Sätze der anderen Länder erreichen Sie über die Karte oben.
Förderung nach § 45c in Bayern
Ja — §§ 83–85 AVSG (§ 45c SGB XI): Pauschalförderung über das Landesamt für Pflege, Förderantrag bis 31.12. des Vorjahres. Die Anerkennung selbst begründet keinen Förderanspruch (§ 82 Abs. 3 AVSG).
Wichtig für die Planung: In keinem Land besteht ein Rechtsanspruch auf § 45c-Mittel, und mehrere Länder schließen gewerbliche Anbieter von der Förderung aus. Kalkulieren Sie Ihren Betrieb deshalb so, dass er ohne Zuschuss trägt — die Förderung ist ein Bonus, kein Geschäftsmodell.
So läuft die Anerkennung ab
Der Weg zur Anerkennung folgt in Bayern demselben Muster wie fast überall — entscheidend ist, die landesspezifischen Nachweise von Anfang an mitzudenken:
-
Regelwerk & Stelle klären
In Bayern: LfP. Merkblätter und Formulare zuerst lesen — sie definieren die Nachweise.
-
Konzept & Unterlagen erstellen
Leistungen, Preise, Qualitätssicherung, Versicherungsnachweis — das Konzept ist das Herzstück des Antrags.
-
Schulung & Fachkraft nachweisen
Basisschulung 30 UE (Verwaltungspraxis für Helfer bei Trägern; 8 UE für Ehrenamts-Einzelpersonen) und die fachliche Anleitung belegen.
-
Antrag einreichen
PDF-Formular ans LfP (auch per E-Mail)
-
Bescheid & erste Abrechnung
Erst mit der Anerkennung dürfen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) mit der Pflegekasse abrechnen.
Planen Sie realistisch: Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen je nach Land und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen. Ein vollständiger Antrag mit sauberem Konzept hält das Verfahren kurz.
Nach der Anerkennung: abrechnen
Mit der Anerkennung ist eine wichtige Hürde genommen. Erst jetzt dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr, seit 01.01.2025) direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Läuft die Betreuung über eine Abtretungserklärung, müssen Ihre Kunden nicht in Vorleistung gehen — Sie rechnen unmittelbar mit der Kasse ab.
Über den Entlastungsbetrag hinaus lassen sich weitere Budgets erschließen: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 (bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung, ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege. Sauber dokumentierte Leistungsnachweise sind dafür die Grundlage — wie es von der Anerkennung zur IK-Nummer und zur ersten Kassenabrechnung weitergeht, zeigt Anerkennung & Pflegekasse.
Häufige Fragen
Wer ist in Bayern für die § 45a-Anerkennung zuständig?
Wie viele Schulungsstunden brauchen Helfer in Bayern?
Braucht mein Angebot in Bayern eine Fachkraft?
Gibt es in Bayern einen festen Höchst-Stundensatz?
Wird mein Angebot in Bayern nach § 45c gefördert?
Darf ich ohne Anerkennung den Entlastungsbetrag abrechnen?
Quellen
- § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag (Gesetze im Internet)
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (Gesetze im Internet)
- Bayerisches Landesamt für Pflege — Anerkennung, Registrierung, Förderung
- § 82 AVSG (gesetze-bayern.de)
- Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern — Anerkennung für Anbieter
Alle Angaben zu Landesrecht, Schulungsumfang, Vergütungsgrenzen und Förderung: Stand 07/2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der Landesregelung und die Auskunft der zuständigen Behörde.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.
Loslegen
Reden wir kurz.
Eine Demo dauert maximal 30 Minuten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Funktionen.