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Abtretungserklärung für die Pflegekasse: Muster, Inhalt und Ablauf

Mit einer Abtretungserklärung tritt Ihr Kunde seinen Kostenerstattungsanspruch — in der Alltagshilfe meist den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) — an Ihr anerkanntes Angebot ab. Sie rechnen dann direkt mit der Pflegekasse ab, statt dass der Kunde in Vorleistung geht. Was in die Erklärung gehört, wie das Muster aussieht und welche Kassen eigene Formulare verlangen.

Von Benedikt Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

131 €
abgetretener Anspruch pro Monat
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI, seit 01.01.2025
§ 398 BGB
Rechtsgrundlage
plus § 53 Abs. 2 SGB I für Sozialleistungen
vor Einsatz 1
unterschreiben lassen
sonst droht die Ablehnung der Direktabrechnung
jederzeit
widerrufbar
durch den Kunden, formlos möglich

Was ist eine Abtretungserklärung?

Eine Abtretungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein pflegebedürftiger Kunde einen ihm zustehenden Zahlungsanspruch an einen Dritten überträgt — in der Alltagshilfe an das Angebot, das die Leistung erbringt. Abgetreten wird dabei nicht „die Leistung“, sondern der Kostenerstattungsanspruch gegen die Pflegekasse: beim Entlastungsbetrag höchstens 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025), oft ergänzt um Ansprüche aus der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

Die Wirkung ist einfach: Ab der Abtretung sind Sie der Gläubiger der Kasse. Sie stellen die Rechnung direkt an die Pflegekasse, die Kasse zahlt mit befreiender Wirkung an Sie — der Kunde geht nicht mehr in Vorleistung. Voraussetzung bleibt, dass Ihr Angebot nach § 45a SGB XI landesrechtlich anerkannt ist und ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) hat.

Mit oder ohne Abtretung: die zwei Abrechnungswege

Der Entlastungsbetrag ist gesetzlich als Kostenerstattung konstruiert: Eigentlich zahlt der Kunde und holt sich das Geld von der Kasse zurück. Die Abtretung dreht den Geldfluss um — mit spürbaren Folgen für beide Seiten:

Liegt der Pflegekasse eine unterschriebene Abtretungserklärung vor?

In beiden Fällen erstattet die Kasse höchstens 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) plus angesparte Restbeträge.

Kriterium Direktabrechnung (mit Abtretung) Kostenerstattung (ohne Abtretung)
Wer geht in Vorleistung? Niemand — die Kasse zahlt direkt an Sie Ihr Kunde
Ihr Zahler Pflegekasse Kunde (privat)
Aufwand beim Kunden eine Unterschrift je Leistungsnachweis Rechnung zahlen, einreichen, Erstattung nachhalten
Ihr Forderungsrisiko Kassenprüfung der Unterlagen — bei sauberem Nachweis planbar Zahlungsmoral des Kunden
Hürde im Verkaufsgespräch niedrig — „Sie zahlen nichts dazu“ hoch — Vorleistung schreckt ab

Für Betreuungsdienste ist die Abtretung deshalb der Standardweg: Sie senkt die Einstiegshürde beim Kunden und macht die Pflegekasse statt vieler Privatpersonen zu Ihrem Zahler. Wie die Abrechnung danach Schritt für Schritt läuft, lesen Sie im Beitrag Entlastungsbetrag abrechnen.

Was muss in der Abtretungserklärung stehen?

Damit die Pflegekasse die Abtretung akzeptiert, muss eindeutig sein, wer welchen Anspruch an wen abtritt. Diese sechs Angaben erwarten die Kassen in der Praxis:

  • Versicherte Person eindeutig benennen

    Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer, Pflegegrad.

  • Zuständige Pflegekasse

    Name und Anschrift der Pflegekasse — nicht der Krankenkasse als Ganzes.

  • Anbieter mit IK-Nummer

    Name, Anschrift und Institutionskennzeichen des anerkannten Angebots.

  • Abgetretenen Anspruch konkret bezeichnen

    Entlastungsbetrag § 45b SGB XI, ggf. zusätzlich Verhinderungspflege § 39 SGB XI.

  • Der Abtretungssatz

    Abtretung in Höhe der erbrachten, nachgewiesenen Leistungen; Zahlung mit befreiender Wirkung an den Anbieter.

  • Ort, Datum, Unterschrift(en)

    Versicherter oder Bevollmächtigter bzw. rechtlicher Betreuer; manche Kassen verlangen die Gegenzeichnung des Anbieters.

Muster: die Abtretungserklärung im Detail

So sieht eine Abtretungserklärung aus, die Kassen ohne Rückfragen verarbeiten können — mit Anmerkungen zu den Stellen, an denen es in der Praxis hakt:

Muster — an die eigene Vorlage anpassen

Abtretungserklärung

zur Direktabrechnung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI

Versicherte Person

Name, Vorname

Geburtsdatum · Versichertennummer · Pflegegrad

Anschrift

Zuständige Pflegekasse

Name und Anschrift der Pflegekasse

Anbieter (neuer Gläubiger)

Name und Anschrift des anerkannten Angebots zur Unterstützung im Alltag

IK-Nummer (Institutionskennzeichen)

Erklärung

„Hiermit trete ich meinen Kostenerstattungsanspruch auf den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — sowie ggf. meine Erstattungsansprüche aus der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI — in Höhe der tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Leistungen widerruflich an den oben genannten Anbieter ab. Meine Pflegekasse bitte ich, mit befreiender Wirkung unmittelbar an den Anbieter zu zahlen.“

Gültigkeit

gültig ab · gültig bis (oder: bis auf Widerruf)

Unterschriften

Ort, Datum — Unterschrift des Versicherten oder des Bevollmächtigten bzw. rechtlichen Betreuers

Ort, Datum — Unterschrift und Stempel des Anbieters (von manchen Kassen verlangt)

Muster zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor dem ersten Einsatz, ob die Pflegekasse des Kunden ein eigenes Formular verlangt — Beispiele im nächsten Abschnitt.

So läuft die Abtretung in der Praxis ab

Von der Unterschrift bis zur ersten Zahlung folgt der Ablauf immer demselben Muster — kritisch ist nur der Zeitpunkt der Unterschrift:

  1. Voraussetzung

    Anerkennung und IK prüfen

    Nur ein nach § 45a SGB XI landesrechtlich anerkanntes Angebot mit IK-Nummer rechnet direkt mit der Kasse ab.

  2. vor Einsatz 1

    Vor dem ersten Einsatz unterschreiben

    Der Kunde — oder sein Bevollmächtigter bzw. rechtlicher Betreuer — unterschreibt die Abtretungserklärung.

  3. Bei der Pflegekasse einreichen

    Erklärung an die Kasse übermitteln. Manche Kassen bestätigen die Abtretung erst (§ 53 Abs. 2 SGB I).

  4. laufend

    Leistungen dokumentieren

    Jeder Einsatz mit Datum, Dauer und Leistung — vom Kunden auf dem Leistungsnachweis gegengezeichnet.

  5. Direkt abrechnen

    Monatsrechnung mit IK-Nummer plus Leistungsnachweis an die Kasse — die Zahlung geht an Sie.

Von der Unterschrift zur Direktabrechnung — der Ablauf in fünf Schritten. § 398 BGB · § 53 SGB I · § 45b SGB XI · Stand 07/2026

Eigene Formulare der Kassen und Länder

Es gibt kein bundeseinheitliches Formular. Die AOK etwa stellt auf ihrer Gesundheitspartner-Seite klar, dass der Entlastungsbetrag als Kostenerstattungsanspruch „grundsätzlich nur mit einer gültigen Einzelabtretungserklärung direkt an den Leistungserbringer gezahlt werden“ kann — eine pauschale Sammelvereinbarung über mehrere Kunden genügt also nicht, es braucht je Versichertem eine eigene, gültige Erklärung. Drei verifizierte Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Formulare aussehen:

Beispiel Formular Besonderheit
AOK Rheinland/Hamburg Eigene „Abtretungsvereinbarung“ Dauerabtretung „für die Dauer dieser Leistungen“, widerruflich, in voller Höhe — mit Unterschrift des Versicherten und Unterschrift plus Stempel des Dienstes.
Niedersachsen (Landesvordruck) Leistungsnachweis + Abtretung kombiniert Die Abtretung steht je Abrechnungsmonat direkt auf dem Nachweis. Der Angebotsträger bestätigt Anerkennung, persönlichen Kontakt und dass er nicht rechtlicher Betreuer des Kunden ist (§ 181 BGB).
Sachsen-Anhalt (Landesmuster) Neutrales Musterdokument Vorlage des Landes für Angebote zur Unterstützung im Alltag — nutzbar, wenn die Kasse kein eigenes Formular verlangt.

Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr — Quellen am Seitenende.

Abtretungen im Betrieb verwalten

Ab zehn Kunden wird die Abtretung vom Formular zum Verwaltungsthema: je Kunde und Pflegekasse eine Erklärung, jeweils mit Gültigkeitszeitraum. Wechselt ein Kunde die Kasse, brauchen Sie eine neue Abtretung — die alte wirkt nur gegen die alte Kasse. Und ein Widerruf muss sofort in der Abrechnung ankommen, sonst produzieren Sie Rechnungen, die die Kasse zurückweist.

app.aldor.ai/care/clients/.../abtretungen/new

Verwaltung

Neue Abtretungserklärung

Schritt 1 · Pflegekasse wählen

AOK Bayern (01.11.2024 →)

Schritt 2 · Zeitraum und Unterzeichner

01.06.2026
31.12.2027

Optional — leer lassen für unbefristet.

Klient

Schritt 3 · Unterschrift einholen

Per Helfer-App

Unterschrift beim nächsten Einsatz

Nach dem Anlegen holt die Helfer-App die Unterschrift des Klienten direkt beim nächsten Einsatz ein — digital auf dem Smartphone. Liegt bereits eine unterschriebene Abtretung auf Papier vor, laden Sie sie einfach als PDF hoch.

Abtretung anlegen Abbrechen

So sieht der Schritt in Aldor aus: Die Abtretung wird je Kunde und Pflegekasse mit Gültig-ab und Gültig-bis angelegt und fließt automatisch in die Kassenabrechnung ein.

Aus jedem dokumentierten Einsatz entstehen in Aldor Leistungsnachweis, Rechnung und Kassenabrechnung ohne Doppelerfassung — die hinterlegte Abtretung entscheidet dabei, ob die Rechnung an die Kasse oder an den Kunden geht.

Widerruf und Grenzen der Abtretung

Die Abtretung ist keine Einbahnstraße: Der Kunde kann sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist grundsätzlich formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen, damit der Zeitpunkt nachweisbar ist. Ab dem Widerruf läuft die Erstattung wieder über den Versicherten — Ihre offenen Rechnungen für frühere, sauber abgetretene Zeiträume bleiben davon unberührt.

Abtretbar sind nur Kostenerstattungsansprüche, nicht jede Kassenleistung:

  • Abtretbar: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € pro Monat, seit 01.01.2025, einschließlich angesparter Restbeträge), der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €, seit 01.07.2025) sowie der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI (4.180 € je Maßnahme, seit 01.01.2025).
  • Nicht abtretbar: Pflegegeld und Pflegesachleistungen — sie bleiben immer beim Versicherten bzw. laufen direkt über zugelassene Pflegedienste.

Die Abtretung ändert außerdem nichts an Höhe oder Bedingungen des Anspruchs — abgetreten wird nur, was tatsächlich zusteht. Und sie ersetzt nicht die Anerkennung nach § 45a SGB XI: Ohne Anerkennung erstattet die Kasse nichts, egal wie sauber die Abtretung formuliert ist. Die Anerkennung ist Landesrecht und je Bundesland unterschiedlich.

Ein letzter Punkt, den Verbraucherzentralen zu Recht anmahnen: Mit der Abtretung verliert der Kunde die Übersicht über sein Budget — eine häufige Beschwerde lautet „der Topf ist schon leer“. Wer Kunden und Angehörigen den Monatsverbrauch von sich aus zeigt, etwa über ein Kundenportal, nimmt dieser Sorge den Boden.

Häufige Fehler bei der Abtretung

  • Zu spät unterschrieben: Liegt die Erklärung erst nach dem ersten Einsatz vor, kann die Kasse die Direktabrechnung für diesen Zeitraum ablehnen.
  • IK-Nummer fehlt: Ohne Institutionskennzeichen kann die Kasse die Zahlung nicht zuordnen. Wie Sie die IK-Nummer beantragen, steht im Beitrag Anerkennung und erste Abrechnung.
  • Anspruch unklar bezeichnet: „Alle Pflegeleistungen“ ist zu unbestimmt. Nennen Sie den konkreten Anspruch (§ 45b, ggf. § 39 SGB XI).
  • Falsches Formular: Verlangt die Kasse ein eigenes Formular oder — wie der Landesvordruck in Niedersachsen — die Abtretung je Abrechnungsmonat, kommt Ihr Muster als Rückläufer zurück.
  • Ohne § 45a-Anerkennung: Die Abtretung ersetzt die Anerkennung nicht — ohne sie zahlt die Kasse grundsätzlich nicht.
  • Vollmacht übersehen: Unterschreibt ein Angehöriger, braucht es eine Vollmacht oder eine rechtliche Betreuung mit passendem Aufgabenkreis.
  • Anbieter ist zugleich Betreuer: Ist der Inhaber rechtlicher Betreuer des Kunden, kollidiert die Abtretung mit dem Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) — der niedersächsische Vordruck schließt diesen Fall ausdrücklich aus.

Häufige Fragen

Was ist eine Abtretungserklärung bei der Pflegekasse?
Eine Abtretungserklärung ist eine schriftliche Erklärung, mit der ein pflegebedürftiger Kunde seinen Kostenerstattungsanspruch — zum Beispiel den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI (seit 01.01.2025) — an seinen Anbieter abtritt. Rechtsgrundlage ist § 398 BGB, für Sozialleistungen ergänzt um § 53 Abs. 2 SGB I. Der anerkannte Anbieter rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab, statt dass der Kunde in Vorleistung geht.
Wozu braucht ein Anbieter die Abtretungserklärung?
Ohne Abtretung müsste der Kunde jede Rechnung selbst bezahlen und sie sich von der Pflegekasse erstatten lassen (Kostenerstattung). Mit der Abtretung rechnet der anerkannte Anbieter direkt mit der Kasse ab — der Kunde geht nicht in Vorleistung, und der Anbieter hat die Pflegekasse statt des Kunden als Zahler.
Was muss in einer Abtretungserklärung stehen?
Angaben zum Versicherten (Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Pflegegrad), die zuständige Pflegekasse, Name, Anschrift und IK-Nummer des Anbieters, die genaue Bezeichnung des abgetretenen Anspruchs (§ 45b, ggf. § 39 SGB XI), der Abtretungssatz mit Zahlung „mit befreiender Wirkung“ an den Anbieter sowie Ort, Datum und Unterschrift des Versicherten oder seines Bevollmächtigten.
Hat jede Pflegekasse ein eigenes Formular?
Nein, aber einige. Die AOK Rheinland/Hamburg stellt eine eigene „Abtretungsvereinbarung“ bereit, Niedersachsen kombiniert Leistungsnachweis und Abtretung auf einem Landesvordruck, Sachsen-Anhalt bietet ein Landesmuster. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung bei der jeweiligen Kasse nach — ein falsches Formular verzögert die Zahlung.
Kann eine Abtretungserklärung widerrufen werden?
Ja. Der Kunde kann die Abtretung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist grundsätzlich formlos möglich, sollte aber schriftlich erfolgen, damit der Zeitpunkt nachweisbar ist. Ab dem Widerruf läuft die Erstattung wieder über den Versicherten.
Muss die Abtretung vor der ersten Leistung vorliegen?
Ja, das ist der sicherste Weg. Pflegekassen lehnen Direktabrechnungen ab, wenn die Abtretungserklärung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung noch nicht vorlag. Lassen Sie sie deshalb vor dem ersten Einsatz unterschreiben.
Kann auch das Pflegegeld abgetreten werden?
Nein. Abtretbar sind Kostenerstattungsansprüche wie der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €, seit 01.07.2025) oder der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 € je Maßnahme, seit 01.01.2025). Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich nicht abtreten.
Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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