Entlastungsbetrag abrechnen: Anleitung für anerkannte Anbieter
Als nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot rechnen Sie den Entlastungsbetrag — 131 € pro Monat seit dem 01.01.2025 — direkt mit der Pflegekasse ab: Abtretungserklärung vor dem ersten Einsatz einholen, jeden Einsatz per Leistungsnachweis quittieren lassen, Monatsrechnung mit IK-Nummer einreichen. Die Kasse zahlt in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen. Diese Anleitung zeigt jeden Schritt — mit Musterrechnung, den häufigsten Ablehnungsgründen und einer Checkliste vor der Einreichung.
Das Wichtigste in Kürze
- 131 €
- pro Monat und Klient
- § 45b SGB XI, seit 01.01.2025
- 1.572 €
- pro Kalenderjahr
- 12 × 131 €, Rest bis 30.06. des Folgejahres
- ab PG 1
- Anspruch ab Pflegegrad 1
- die eine Leistung schon beim niedrigsten Pflegegrad
- 2–6 Wochen
- bis zur Zahlung der Kasse
- Erfahrungswert — § 45b nennt keine Frist
Rechner
Entlastungsbetrag berechnen
Wie viel Budget steht heute zur Verfügung, was ist bereits verfallen — und wie lange reicht es? Werte anpassen, das Ergebnis rechnet sofort.
Rechenstand: Juli 2026 · Monatsbetrag 131 € (seit 01.01.2025)
Typische Fälle
Mehr genutzt als angespart — der Rechner deckelt auf den bis Juli 2026 angesparten Anspruch.
Verfügbar heute — Juli 2026
917 €
abrechenbar durch ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot — Kostenerstattung, keine Auszahlung.
0 € Rest aus 2025 sind zum 30.06.2026 verfallen — nicht mehr abrechenbar.
Jahresanspruch 2026
1.572 € (12 × 131 €)
- genutzt
- verfügbar
- kommt noch (Aug–Dez)
- vor Anspruchsbeginn
Ein Balken je Monat à 131 € (seit 01.01.2025); teilweise genutzte Monate sind anteilig gefüllt.
- Angespart bis Juli 2026
- 917 €
- Davon 2026 genutzt
- 0 €
- Kommt noch hinzu (Aug–Dez)
- 655 €
Reicht bis — — bei 0 € pro Monat ist das Budget danach aufgebraucht.
Reicht bis Dezember — das Budget 2026 ist zum Jahresende voll ausgeschöpft.
Ungenutzt am Jahresende: 0 € — dieser Rest bleibt bis zum 30.06.2027 nutzbar, danach verfällt er.
Die geplante Nutzung übersteigt schon im Juli 2026 das verfügbare Budget — mehr als der angesparte Betrag lässt sich nicht abrechnen.
So funktioniert § 45b SGB XI: Der Monatsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern angespart und gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge eines Jahres bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — danach verfallen sie.
Wer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?
Abrechnen darf nur, wer eine Anerkennung nach § 45a SGB XI besitzt. Die erteilt nicht die Pflegekasse, sondern die zuständige Landesbehörde — nach 16 verschiedenen Landesregelwerken. Entscheidend für die Abrechnung: Die Anerkennung wirkt nicht zurück. Einsätze, die vor dem Bescheid erbracht wurden, erstattet keine Kasse — auch nicht nachträglich. Wie Sie die Anerkennung bekommen, zeigt der Beitrag Nach Landesrecht anerkannt werden.
Für die Direktabrechnung brauchen Sie zusätzlich ein Institutionskennzeichen (IK) — die bundeseinheitliche Identifikationsnummer für den Datenverkehr mit den Sozialversicherungsträgern. Sie beantragen es schriftlich bei der ARGE IK und geben es auf jeder Rechnung an. Den Weg von der Anerkennung bis zur ersten Kassenabrechnung beschreibt Pflegekasse und § 45a-Anerkennung.
Erstattungsfähig sind nur die Leistungen, für die Ihr Angebot anerkannt ist: stundenweise Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung zu Terminen, Entlastung pflegender Angehöriger. Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten liegen außerhalb des Katalogs und werden regelmäßig abgelehnt.
So läuft die Abrechnung ab
Der Abrechnungszyklus ist bei allen Pflegekassen derselbe — vier Schritte, von denen nur der erste einmalig anfällt:
-
einmalig
Abtretungserklärung einholen
Vor dem ersten Einsatz vom Kunden unterschreiben lassen — sie gilt fortlaufend. Manche Kassen akzeptieren nur ihr eigenes Formular.
-
laufend
Einsätze dokumentieren
Datum, Uhrzeit, Dauer und Leistung je Einsatz erfassen; der Kunde quittiert den Leistungsnachweis per Unterschrift.
-
Anfang Folgemonat
Rechnung einreichen
Monatsrechnung mit IK-Nummer, Versichertennummer und Leistungszeitraum plus Leistungsnachweis an die Pflegekasse des Kunden.
-
2–6 Wochen
Zahlung der Kasse
Erfahrungswert je nach Kasse; bei Rückfragen bis zu 8 Wochen. § 45b SGB XI nennt keine feste Zahlungsfrist.
Der Leistungsnachweis ist das Dokument, an dem Abrechnungen am häufigsten scheitern. Je Einsatz gehören darauf: Datum, Uhrzeit oder Dauer, die konkrete Leistung und die Unterschrift des Kunden. Eine ausdruckbare Vorlage mit allen Pflichtfeldern finden Sie unter Leistungsnachweis-Vorlage.
Auf die Monatsrechnung gehören Ihre IK-Nummer, Name und Versichertennummer des Kunden, der Leistungszeitraum und die Einzelpositionen mit Stundenzahl und Stundensatz. Reichen Sie monatlich ein statt quartalsweise: Kleinere Beträge sind schneller geprüft, und Ihr Zahlungseingang wird planbar.
Musterrechnung: ein Monat, ein Klient
Bei einem wöchentlichen Einsatz liegt die Monatsrechnung fast immer über den 131 € aus dem Entlastungsbetrag. Der Rest ist kein Problemfall, sondern der Normalfall — er wird dem Kunden privat in Rechnung gestellt:
Beispielrechnung
Musterrechnung: ein Monat Betreuung
Klientin mit Pflegegrad 2, vier Einsätze à 2 Stunden, kein Ansparguthaben.
- 4 Einsätze à 2,0 Std.
- 8,0 Std.
- Stundensatz Beispielsatz — Höchstsätze regelt das Landesrecht
- 35,00 €
- Rechnungsbetrag gesamt
- 280,00 €
- Anteil Pflegekasse per Abtretung § 45b SGB XI, Monatsbetrag seit 01.01.2025
- 131,00 €
- Privatrechnung an die Kundin
- 149,00 €
Hat die Kundin ungenutzte Beträge angespart, übernimmt die Kasse entsprechend mehr — bis das Guthaben aufgebraucht ist. Der Rechner oben spielt genau das durch.
Kommunizieren Sie den Privatanteil vor Vertragsbeginn — schriftlich und mit einem Rechenbeispiel wie diesem. So bleibt die Privatrechnung eine erwartete Größe statt einer Überraschung im zweiten Monat. Bei Neukunden mit lange ungenutztem Anspruch kann die Kasse dagegen mehrere Monate lang den vollen Rechnungsbetrag übernehmen.
Abtretung oder Kostenerstattung?
Für den Geldfluss gibt es zwei Wege — und die Wahl bestimmt, wer wie lange auf sein Geld wartet:
Liegt eine Abtretungserklärung des Kunden vor?
- Ja Direktabrechnung mit der Pflegekasse Sie reichen Rechnung und Leistungsnachweis direkt ein, die Kasse zahlt an Sie. Der Kunde geht nie in Vorleistung.
-
Nein Kostenerstattung über den Kunden Der Kunde zahlt Ihre Rechnung selbst und reicht sie bei seiner Pflegekasse ein. Ihr Zahlungseingang hängt an seiner Vorleistung und Sorgfalt.
Beide Wege setzen die Anerkennung nach § 45a voraus. Für Anbieter ist die Abtretung fast immer der bessere Weg.
Bei der Kostenerstattung geht der Kunde in Vorleistung, sammelt Belege und reicht selbst bei seiner Kasse ein. Das funktioniert — bremst aber Ihr Geschäft: Wer erst 280 € vorstrecken muss, bucht weniger Stunden. Mit Abtretung zahlt der Kunde nur seinen Privatanteil, den Kassenanteil holen Sie sich direkt. Ein Hinweis für die erste Abrechnung mit einer neuen Kasse: Manche Kassen akzeptieren nur ihr eigenes Abtretungsformular — vorab nachfragen erspart eine Ablehnungsschleife. Muster und Details: Abtretungserklärung für die Pflegekasse.
So sieht der Schritt in Aldor aus — die Abtretung wird direkt am Klienten angelegt, mit Pflegekasse, Gültigkeitszeitraum und Unterzeichner:
Verwaltung
Neue Abtretungserklärung
Schritt 1 · Pflegekasse wählen
Schritt 2 · Zeitraum und Unterzeichner
Optional — leer lassen für unbefristet.
Schritt 3 · Unterschrift einholen
Per Helfer-AppUnterschrift beim nächsten Einsatz
Nach dem Anlegen holt die Helfer-App die Unterschrift des Klienten direkt beim nächsten Einsatz ein — digital auf dem Smartphone. Liegt bereits eine unterschriebene Abtretung auf Papier vor, laden Sie sie einfach als PDF hoch.
Wie lange dauert die Erstattung?
Es kommt auf die Kasse an. § 45b SGB XI nennt keine Zahlungsfrist. Nach Erfahrungswerten anerkannter Anbieter zahlen die meisten Kassen innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen; bei Rückfragen oder Prüfungen können bis zu acht Wochen vergehen (Stand 07/2026).
Drei Dinge haben Sie selbst in der Hand: vollständige Unterlagen (jede Rückfrage kostet Wochen), monatliche statt gesammelter Einreichung und ein gleichbleibendes Rechnungsformat je Kasse. Für die Liquiditätsplanung heißt das: Kalkulieren Sie in den ersten Monaten mit sechs bis acht Wochen offener Kassenforderung je Klient — der Privatanteil kommt in der Regel schneller herein.
Ablehnungsgründe — und wie Sie sie beheben
Ablehnungen sind fast nie inhaltliche Streitfälle, sondern formale Fehler — und damit vermeidbar. Die sieben häufigsten Gründe aus der Praxis:
| Ablehnungsgrund | Typische Ursache | So beheben Sie es |
|---|---|---|
| Leistung vor der Anerkennung erbracht | Der Anerkennungsbescheid lag beim Einsatz noch nicht vor — die Anerkennung wirkt nicht zurück. | Erst nach dem Bescheid Einsätze erbringen und abrechnen; der ersten Rechnung je Kasse den Bescheid oder die Anerkennungsnummer beilegen. |
| Budget erschöpft | Tagespflege-Eigenanteile, ein zweiter Anbieter oder eigene Erstattungsanträge des Kunden haben den 131-€-Topf bereits geleert. | Restbudget vor Vertragsbeginn über den Kunden bei der Kasse erfragen; Privatanteil schriftlich vereinbaren. |
| Lückenhafter Leistungsnachweis | Datum, Dauer oder die Unterschrift des Kunden fehlen — oder sind nicht lesbar zuzuordnen. | Standardisierte Vorlage nutzen oder digital beim Einsatz unterschreiben lassen; nachgebesserte Nachweise erneut einreichen. |
| Nicht erstattungsfähige Leistung | Gartenarbeit, handwerkliche Tätigkeiten oder Positionen außerhalb des landesrechtlich anerkannten Katalogs. | Leistungsbezeichnungen an der Anerkennung ausrichten, z. B. „Betreuung“ oder „hauswirtschaftliche Unterstützung“. |
| Formfehler in der Rechnung | Versichertennummer, IK-Nummer oder Leistungszeitraum fehlen. | Die Pflichtangaben als feste Bestandteile der Rechnungsvorlage hinterlegen. |
| Frist verpasst | Vorjahresbeträge wurden nach dem 30. Juni eingereicht — der Anspruch ist verfallen. | Angesparte Vorjahresbeträge spätestens im Mai abrechnen; feste Erinnerung für jedes Frühjahr. |
| Abtretung fehlt oder falsches Formular | Beim ersten Einsatz lag keine unterschriebene Abtretung vor, oder die Kasse akzeptiert nur ihr eigenes Formular. | Abtretung vor dem ersten Einsatz einholen; bei einer neuen Kasse das akzeptierte Formular vorab erfragen. |
Wird eine Abrechnung abgelehnt: Grund schriftlich geben lassen, Unterlagen nachbessern und erneut einreichen — die meisten Fälle sind damit erledigt. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist der Widerspruch Sache des Versicherten, denn der Anspruch nach § 45b gehört ihm. Unterstützen Sie ihn mit Kopien aller Belege.
Checkliste: Bevor Sie einreichen
Vor jeder Einreichung — und besonders vor der allerersten bei einer neuen Kasse — lohnt der Blick auf diese acht Punkte:
-
Anerkennungsbescheid liegt vor
Die Anerkennung wirkt nicht zurück — nur danach erbrachte Einsätze sind erstattungsfähig.
-
IK-Nummer beantragt
Bundeseinheitliche Kennung für den Datenverkehr mit den Kassen; gehört auf jede Rechnung.
-
Abtretungserklärung unterschrieben
Vor dem ersten Einsatz — und im richtigen Formular, falls die Kasse ein eigenes verlangt.
-
Restbudget des Kunden geklärt
Tagespflege-Eigenanteile oder ein zweiter Anbieter zehren am selben 131-€-Topf.
-
Leistungsnachweis vollständig
Datum, Uhrzeit, Dauer, Leistung und Unterschrift des Kunden — je Einsatz.
-
Rechnung mit Pflichtangaben
IK-Nummer, Versichertennummer, Leistungszeitraum, Einzelpositionen mit Stundensatz.
-
Privatanteil kommuniziert
Alles über 131 € pro Monat plus Ansparguthaben zahlt der Kunde selbst.
-
Vorjahresreste im Blick
Bis 30.06. des Folgejahres abrechnen — danach verfallen sie ersatzlos.
Ansparen und der 30.-Juni-Stichtag
Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie kumulieren über das Kalenderjahr, und der Rest bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Für Sie als Anbieter ist das ein Vertriebsargument — Neukunden mit lange ungenutztem Anspruch starten oft mit mehreren hundert Euro Guthaben.
Wie viel bei einem konkreten Startmonat noch verfügbar ist, rechnet der Rechner oben aus. Mehr zu den Mechaniken: Entlastungsbetrag ansparen und Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen; die Grundlagen für Angehörige erklärt Was ist der Entlastungsbetrag?.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Erstattung durch die Pflegekasse?
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Kann ich in einem Monat mehr als 131 € abrechnen?
Was tun, wenn die Pflegekasse die Abrechnung ablehnt?
Brauche ich für die Direktabrechnung eine IK-Nummer?
Quellen
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (Gesetze im Internet)
- § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag (Gesetze im Internet)
- Verbraucherzentrale — Wofür Sie in der Pflege Entlastungsleistungen nutzen können
- Pflegewegweiser NRW — Warum werden Kosten der Nachbarschaftshilfe nicht erstattet? (Frage des Monats)
- ARGE IK — Institutionskennzeichen beantragen
- AOK Gesundheitspartner — Beantragung eines Institutionskennzeichens
- Katharis — Direktabrechnung mit der Pflegekasse (Erfahrungswerte zur Zahlungsdauer)
Über den Autor
Mitgründer · Geschäftsführer
Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.
Profil ansehenDieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.
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