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Entlastungsbetrag abrechnen: Anleitung für anerkannte Anbieter

Als nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot rechnen Sie den Entlastungsbetrag — 131 € pro Monat seit dem 01.01.2025 — direkt mit der Pflegekasse ab: Abtretungserklärung vor dem ersten Einsatz einholen, jeden Einsatz per Leistungsnachweis quittieren lassen, Monatsrechnung mit IK-Nummer einreichen. Die Kasse zahlt in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen. Diese Anleitung zeigt jeden Schritt — mit Musterrechnung, den häufigsten Ablehnungsgründen und einer Checkliste vor der Einreichung.

Von Benedikt Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

131 €
pro Monat und Klient
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025
1.572 €
pro Kalenderjahr
12 × 131 €, Rest bis 30.06. des Folgejahres
ab PG 1
Anspruch ab Pflegegrad 1
die eine Leistung schon beim niedrigsten Pflegegrad
2–6 Wochen
bis zur Zahlung der Kasse
Erfahrungswert — § 45b nennt keine Frist

Rechner

Entlastungsbetrag berechnen

Wie viel Budget steht heute zur Verfügung, was ist bereits verfallen — und wie lange reicht es? Werte anpassen, das Ergebnis rechnet sofort.

Rechenstand: Juli 2026 · Monatsbetrag 131 € (seit 01.01.2025)

Typische Fälle

Anspruch seit

Monat, ab dem der Pflegegrad (ab PG 1) anerkannt ist. Schon länger? Januar 2025 wählen — ältere Beträge sind ohnehin verfallen.

Verfügbar heute — Juli 2026

917 €

abrechenbar durch ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot — Kostenerstattung, keine Auszahlung.

Jahresanspruch 2026

1.572 € (12 × 131 €)

  • genutzt
  • verfügbar
  • kommt noch (Aug–Dez)

Ein Balken je Monat à 131 € (seit 01.01.2025); teilweise genutzte Monate sind anteilig gefüllt.

Angespart bis Juli 2026
917 €
Davon 2026 genutzt
0 €
Kommt noch hinzu (Aug–Dez)
655 €

So funktioniert § 45b SGB XI: Der Monatsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern angespart und gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge eines Jahres bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — danach verfallen sie.

Wer darf den Entlastungsbetrag abrechnen?

Abrechnen darf nur, wer eine Anerkennung nach § 45a SGB XI besitzt. Die erteilt nicht die Pflegekasse, sondern die zuständige Landesbehörde — nach 16 verschiedenen Landesregelwerken. Entscheidend für die Abrechnung: Die Anerkennung wirkt nicht zurück. Einsätze, die vor dem Bescheid erbracht wurden, erstattet keine Kasse — auch nicht nachträglich. Wie Sie die Anerkennung bekommen, zeigt der Beitrag Nach Landesrecht anerkannt werden.

Für die Direktabrechnung brauchen Sie zusätzlich ein Institutionskennzeichen (IK) — die bundeseinheitliche Identifikationsnummer für den Datenverkehr mit den Sozialversicherungsträgern. Sie beantragen es schriftlich bei der ARGE IK und geben es auf jeder Rechnung an. Den Weg von der Anerkennung bis zur ersten Kassenabrechnung beschreibt Pflegekasse und § 45a-Anerkennung.

Erstattungsfähig sind nur die Leistungen, für die Ihr Angebot anerkannt ist: stundenweise Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung, Begleitung zu Terminen, Entlastung pflegender Angehöriger. Gartenarbeit oder handwerkliche Tätigkeiten liegen außerhalb des Katalogs und werden regelmäßig abgelehnt.

So läuft die Abrechnung ab

Der Abrechnungszyklus ist bei allen Pflegekassen derselbe — vier Schritte, von denen nur der erste einmalig anfällt:

  1. einmalig

    Abtretungserklärung einholen

    Vor dem ersten Einsatz vom Kunden unterschreiben lassen — sie gilt fortlaufend. Manche Kassen akzeptieren nur ihr eigenes Formular.

  2. laufend

    Einsätze dokumentieren

    Datum, Uhrzeit, Dauer und Leistung je Einsatz erfassen; der Kunde quittiert den Leistungsnachweis per Unterschrift.

  3. Anfang Folgemonat

    Rechnung einreichen

    Monatsrechnung mit IK-Nummer, Versichertennummer und Leistungszeitraum plus Leistungsnachweis an die Pflegekasse des Kunden.

  4. 2–6 Wochen

    Zahlung der Kasse

    Erfahrungswert je nach Kasse; bei Rückfragen bis zu 8 Wochen. § 45b SGB XI nennt keine feste Zahlungsfrist.

Der Abrechnungszyklus eines anerkannten Angebots — von der Abtretung bis zur Zahlung. Eigene Darstellung nach § 45b SGB XI · Zahlungsdauer: Erfahrungswerte, Stand 07/2026

Der Leistungsnachweis ist das Dokument, an dem Abrechnungen am häufigsten scheitern. Je Einsatz gehören darauf: Datum, Uhrzeit oder Dauer, die konkrete Leistung und die Unterschrift des Kunden. Eine ausdruckbare Vorlage mit allen Pflichtfeldern finden Sie unter Leistungsnachweis-Vorlage.

Auf die Monatsrechnung gehören Ihre IK-Nummer, Name und Versichertennummer des Kunden, der Leistungszeitraum und die Einzelpositionen mit Stundenzahl und Stundensatz. Reichen Sie monatlich ein statt quartalsweise: Kleinere Beträge sind schneller geprüft, und Ihr Zahlungseingang wird planbar.

Musterrechnung: ein Monat, ein Klient

Bei einem wöchentlichen Einsatz liegt die Monatsrechnung fast immer über den 131 € aus dem Entlastungsbetrag. Der Rest ist kein Problemfall, sondern der Normalfall — er wird dem Kunden privat in Rechnung gestellt:

Beispielrechnung

Musterrechnung: ein Monat Betreuung

Klientin mit Pflegegrad 2, vier Einsätze à 2 Stunden, kein Ansparguthaben.

4 Einsätze à 2,0 Std.
8,0 Std.
Stundensatz Beispielsatz — Höchstsätze regelt das Landesrecht
35,00 €
Rechnungsbetrag gesamt
280,00 €
Anteil Pflegekasse per Abtretung § 45b SGB XI, Monatsbetrag seit 01.01.2025
131,00 €
Privatrechnung an die Kundin
149,00 €

Hat die Kundin ungenutzte Beträge angespart, übernimmt die Kasse entsprechend mehr — bis das Guthaben aufgebraucht ist. Der Rechner oben spielt genau das durch.

Kommunizieren Sie den Privatanteil vor Vertragsbeginn — schriftlich und mit einem Rechenbeispiel wie diesem. So bleibt die Privatrechnung eine erwartete Größe statt einer Überraschung im zweiten Monat. Bei Neukunden mit lange ungenutztem Anspruch kann die Kasse dagegen mehrere Monate lang den vollen Rechnungsbetrag übernehmen.

Abtretung oder Kostenerstattung?

Für den Geldfluss gibt es zwei Wege — und die Wahl bestimmt, wer wie lange auf sein Geld wartet:

Liegt eine Abtretungserklärung des Kunden vor?

Beide Wege setzen die Anerkennung nach § 45a voraus. Für Anbieter ist die Abtretung fast immer der bessere Weg.

Bei der Kostenerstattung geht der Kunde in Vorleistung, sammelt Belege und reicht selbst bei seiner Kasse ein. Das funktioniert — bremst aber Ihr Geschäft: Wer erst 280 € vorstrecken muss, bucht weniger Stunden. Mit Abtretung zahlt der Kunde nur seinen Privatanteil, den Kassenanteil holen Sie sich direkt. Ein Hinweis für die erste Abrechnung mit einer neuen Kasse: Manche Kassen akzeptieren nur ihr eigenes Abtretungsformular — vorab nachfragen erspart eine Ablehnungsschleife. Muster und Details: Abtretungserklärung für die Pflegekasse.

So sieht der Schritt in Aldor aus — die Abtretung wird direkt am Klienten angelegt, mit Pflegekasse, Gültigkeitszeitraum und Unterzeichner:

app.aldor.ai/care/clients/.../abtretungen/new

Verwaltung

Neue Abtretungserklärung

Schritt 1 · Pflegekasse wählen

AOK Bayern (01.11.2024 →)

Schritt 2 · Zeitraum und Unterzeichner

01.06.2026
31.12.2027

Optional — leer lassen für unbefristet.

Klient

Schritt 3 · Unterschrift einholen

Per Helfer-App

Unterschrift beim nächsten Einsatz

Nach dem Anlegen holt die Helfer-App die Unterschrift des Klienten direkt beim nächsten Einsatz ein — digital auf dem Smartphone. Liegt bereits eine unterschriebene Abtretung auf Papier vor, laden Sie sie einfach als PDF hoch.

Abtretung anlegen Abbrechen

Wie lange dauert die Erstattung?

Es kommt auf die Kasse an. § 45b SGB XI nennt keine Zahlungsfrist. Nach Erfahrungswerten anerkannter Anbieter zahlen die meisten Kassen innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen; bei Rückfragen oder Prüfungen können bis zu acht Wochen vergehen (Stand 07/2026).

Drei Dinge haben Sie selbst in der Hand: vollständige Unterlagen (jede Rückfrage kostet Wochen), monatliche statt gesammelter Einreichung und ein gleichbleibendes Rechnungsformat je Kasse. Für die Liquiditätsplanung heißt das: Kalkulieren Sie in den ersten Monaten mit sechs bis acht Wochen offener Kassenforderung je Klient — der Privatanteil kommt in der Regel schneller herein.

Ablehnungsgründe — und wie Sie sie beheben

Ablehnungen sind fast nie inhaltliche Streitfälle, sondern formale Fehler — und damit vermeidbar. Die sieben häufigsten Gründe aus der Praxis:

Ablehnungsgrund Typische Ursache So beheben Sie es
Leistung vor der Anerkennung erbracht Der Anerkennungsbescheid lag beim Einsatz noch nicht vor — die Anerkennung wirkt nicht zurück. Erst nach dem Bescheid Einsätze erbringen und abrechnen; der ersten Rechnung je Kasse den Bescheid oder die Anerkennungsnummer beilegen.
Budget erschöpft Tagespflege-Eigenanteile, ein zweiter Anbieter oder eigene Erstattungsanträge des Kunden haben den 131-€-Topf bereits geleert. Restbudget vor Vertragsbeginn über den Kunden bei der Kasse erfragen; Privatanteil schriftlich vereinbaren.
Lückenhafter Leistungsnachweis Datum, Dauer oder die Unterschrift des Kunden fehlen — oder sind nicht lesbar zuzuordnen. Standardisierte Vorlage nutzen oder digital beim Einsatz unterschreiben lassen; nachgebesserte Nachweise erneut einreichen.
Nicht erstattungsfähige Leistung Gartenarbeit, handwerkliche Tätigkeiten oder Positionen außerhalb des landesrechtlich anerkannten Katalogs. Leistungsbezeichnungen an der Anerkennung ausrichten, z. B. „Betreuung“ oder „hauswirtschaftliche Unterstützung“.
Formfehler in der Rechnung Versichertennummer, IK-Nummer oder Leistungszeitraum fehlen. Die Pflichtangaben als feste Bestandteile der Rechnungsvorlage hinterlegen.
Frist verpasst Vorjahresbeträge wurden nach dem 30. Juni eingereicht — der Anspruch ist verfallen. Angesparte Vorjahresbeträge spätestens im Mai abrechnen; feste Erinnerung für jedes Frühjahr.
Abtretung fehlt oder falsches Formular Beim ersten Einsatz lag keine unterschriebene Abtretung vor, oder die Kasse akzeptiert nur ihr eigenes Formular. Abtretung vor dem ersten Einsatz einholen; bei einer neuen Kasse das akzeptierte Formular vorab erfragen.

Wird eine Abrechnung abgelehnt: Grund schriftlich geben lassen, Unterlagen nachbessern und erneut einreichen — die meisten Fälle sind damit erledigt. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist der Widerspruch Sache des Versicherten, denn der Anspruch nach § 45b gehört ihm. Unterstützen Sie ihn mit Kopien aller Belege.

Checkliste: Bevor Sie einreichen

Vor jeder Einreichung — und besonders vor der allerersten bei einer neuen Kasse — lohnt der Blick auf diese acht Punkte:

  • Anerkennungsbescheid liegt vor

    Die Anerkennung wirkt nicht zurück — nur danach erbrachte Einsätze sind erstattungsfähig.

  • IK-Nummer beantragt

    Bundeseinheitliche Kennung für den Datenverkehr mit den Kassen; gehört auf jede Rechnung.

  • Abtretungserklärung unterschrieben

    Vor dem ersten Einsatz — und im richtigen Formular, falls die Kasse ein eigenes verlangt.

  • Restbudget des Kunden geklärt

    Tagespflege-Eigenanteile oder ein zweiter Anbieter zehren am selben 131-€-Topf.

  • Leistungsnachweis vollständig

    Datum, Uhrzeit, Dauer, Leistung und Unterschrift des Kunden — je Einsatz.

  • Rechnung mit Pflichtangaben

    IK-Nummer, Versichertennummer, Leistungszeitraum, Einzelpositionen mit Stundensatz.

  • Privatanteil kommuniziert

    Alles über 131 € pro Monat plus Ansparguthaben zahlt der Kunde selbst.

  • Vorjahresreste im Blick

    Bis 30.06. des Folgejahres abrechnen — danach verfallen sie ersatzlos.

Ansparen und der 30.-Juni-Stichtag

Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge verfallen nicht sofort: Sie kumulieren über das Kalenderjahr, und der Rest bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar. Für Sie als Anbieter ist das ein Vertriebsargument — Neukunden mit lange ungenutztem Anspruch starten oft mit mehreren hundert Euro Guthaben.

Wie viel bei einem konkreten Startmonat noch verfügbar ist, rechnet der Rechner oben aus. Mehr zu den Mechaniken: Entlastungsbetrag ansparen und Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen; die Grundlagen für Angehörige erklärt Was ist der Entlastungsbetrag?.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Erstattung durch die Pflegekasse?
§ 45b SGB XI nennt keine feste Zahlungsfrist. In der Praxis zahlen die meisten Pflegekassen innerhalb von zwei bis sechs Wochen nach Eingang vollständiger Unterlagen; bei Rückfragen oder Prüfungen kann es bis zu acht Wochen dauern (Stand 07/2026). Vollständige Leistungsnachweise und monatliche Einreichung verkürzen die Prüfung.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, davor 125 €) — also 1.572 € pro Kalenderjahr. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Kann ich in einem Monat mehr als 131 € abrechnen?
Ja, wenn der Kunde ungenutzte Beträge angespart hat: Monatsbeträge kumulieren über das Kalenderjahr, und der Vorjahresrest bleibt bis zum 30. Juni nutzbar. Ohne Ansparguthaben übernimmt die Kasse maximal 131 € pro Monat — alles darüber stellen Sie dem Kunden privat in Rechnung.
Was tun, wenn die Pflegekasse die Abrechnung ablehnt?
Den Ablehnungsgrund schriftlich geben lassen. Fast alle Ablehnungen sind formal — lückenhafter Leistungsnachweis, fehlende Abtretung, erschöpftes Budget oder Leistungen vor der Anerkennung — und lassen sich durch Nachbesserung und erneute Einreichung beheben. Bleibt die Kasse bei ihrer Ablehnung, ist der Widerspruch Sache des Versicherten, denn der Anspruch nach § 45b gehört ihm.
Brauche ich für die Direktabrechnung eine IK-Nummer?
Ja. Das Institutionskennzeichen (IK) ist die bundeseinheitliche Identifikationsnummer für den Datenverkehr mit den Sozialversicherungsträgern und gehört auf jede Rechnung an die Pflegekasse. Sie beantragen es schriftlich bei der ARGE IK.
Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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