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Entlastungsbetrag: Was ist das? Einfach erklärt

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegeversicherung: 131 € pro Monat (seit 01.01.2025) für alle, die mit Pflegegrad 1 bis 5 zu Hause versorgt werden. Ausgezahlt wird er nicht — die Pflegekasse erstattet Rechnungen anerkannter Anbieter, etwa für Haushaltshilfe und stundenweise Betreuung. Hier lesen Sie, wer ihn bekommt, wofür er gilt und wie Sie ihn Schritt für Schritt einlösen.

Von Benedikt Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

131 €
pro Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025
1.572 €
pro Jahr
12 × 131 €
ab PG 1
schon bei Pflegegrad 1
häusliche Versorgung
30.06.
Verfall im Folgejahr
Rest des Vorjahres

Rechner

Entlastungsbetrag berechnen

Wie viel Budget steht heute zur Verfügung, was ist bereits verfallen — und wie lange reicht es? Werte anpassen, das Ergebnis rechnet sofort.

Rechenstand: Juli 2026 · Monatsbetrag 131 € (seit 01.01.2025)

Typische Fälle

Anspruch seit

Monat, ab dem der Pflegegrad (ab PG 1) anerkannt ist. Schon länger? Januar 2025 wählen — ältere Beträge sind ohnehin verfallen.

Verfügbar heute — Juli 2026

917 €

abrechenbar durch ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot — Kostenerstattung, keine Auszahlung.

Jahresanspruch 2026

1.572 € (12 × 131 €)

  • genutzt
  • verfügbar
  • kommt noch (Aug–Dez)

Ein Balken je Monat à 131 € (seit 01.01.2025); teilweise genutzte Monate sind anteilig gefüllt.

Angespart bis Juli 2026
917 €
Davon 2026 genutzt
0 €
Kommt noch hinzu (Aug–Dez)
655 €

So funktioniert § 45b SGB XI: Der Monatsbetrag wird nicht ausgezahlt, sondern angespart und gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge eines Jahres bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — danach verfallen sie.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 131 € pro Monat nach § 45b SGB XI — seit dem 1. Januar 2025, davor waren es 125 €. Ihn erhält jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1, der zu Hause versorgt wird; über das Jahr gerechnet sind das 1.572 €.

Zwei Eigenschaften muss man verstanden haben. Erstens: Der Betrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch — anders als Pflegegeld oder Sachleistung steigt er nicht mit dem Pflegegrad. Zweitens: Er wird nicht bar ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung — die Pflegekasse erstattet gegen Vorlage der Belege (§ 45b Abs. 2 SGB XI), meist für die Rechnung eines anerkannten Anbieters. Die rechtlichen Details vertieft der Beitrag § 45b SGB XI — der Entlastungsbetrag im Detail.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruch hat, wer zwei Bedingungen erfüllt: Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor — bereits Pflegegrad 1 genügt — und die Versorgung findet zu Hause statt, nicht dauerhaft im Pflegeheim. Einen eigenen Antrag auf den Entlastungsbetrag gibt es nicht: Der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

Hat die Person einen anerkannten Pflegegrad und lebt zu Hause?

  • Ja Anspruch: 131 € pro Monat Ab Pflegegrad 1, seit 01.01.2025. Erstattet wird gegen Belege — ein eigener Antrag ist nicht nötig.
  • Noch kein Pflegegrad Pflegegrad beantragen Formlos bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause.

„Zu Hause“ heißt: in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer ambulant betreuten Wohngruppe — nicht im Pflegeheim.

Wofür können Sie den Entlastungsbetrag verwenden?

Das Gesetz nennt vier Verwendungszwecke: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für die Selbstversorgung) — und die in der Praxis zentrale Kategorie: nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). So sieht das konkret aus:

Haushaltshilfe

Putzen, Wäsche, Bügeln, Kochen — mit 77 % die mit Abstand häufigste Verwendung (pflege.de-Studie 2024).

Stundenweise Betreuung

Gesellschaft, Vorlesen, Spiele, Spaziergänge — auch, damit pflegende Angehörige verlässlich eine Pause bekommen.

Einkauf und Erledigungen

Wocheneinkauf, Apotheke, Post — auf Wunsch gemeinsam, damit Bewegung und soziale Kontakte erhalten bleiben.

Begleitung zu Terminen

Zum Arzt, zur Behörde, zum Friseur — inklusive Fahrt, Wartezeit und Rückweg.

Tages- und Nachtpflege

Der Entlastungsbetrag bezuschusst Eigenanteile der teilstationären Pflege (§ 45b Abs. 1 Nr. 1).

Kurzzeitpflege

Auch Eigenanteile der Kurzzeitpflege lassen sich damit abfedern (§ 45b Abs. 1 Nr. 2).

Entscheidend für die Alltagshilfe: Das Angebot muss nach § 45a Landesrecht anerkannt sein — diese Anerkennung regelt jedes Bundesland selbst, bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht. Eine Rechnung der nicht anerkannten Reinigungsfirma erstattet die Kasse nicht. Wie die Anerkennung funktioniert, erklärt der Beitrag Nach Landesrecht anerkannt.

So lösen Sie den Entlastungsbetrag ein

In der Praxis läuft die Nutzung fast immer über ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag — und über fünf Schritte:

  1. Voraussetzungen klären

    Pflegegrad 1–5 liegt vor, die Versorgung findet zu Hause statt. Ein eigener Antrag ist nicht nötig.

  2. Anerkannten Anbieter finden

    Nur nach Landesrecht anerkannte Angebote (§ 45a) können über die Pflegekasse abrechnen.

  3. der bequeme Weg

    Abtretungserklärung unterschreiben

    Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab — Sie strecken nichts vor.

  4. Einsätze quittieren

    Jeder Einsatz wird mit Datum, Dauer und Unterschrift auf dem Leistungsnachweis bestätigt.

  5. Pflegekasse erstattet

    Bis zu 131 € pro Monat (seit 01.01.2025); nicht genutzte Beträge sammeln sich an.

Vom Pflegegrad bis zur Erstattung: der übliche Weg über die Abtretung. § 45b SGB XI · Stand 07/2026

Für die Erstattung gibt es zwei Wege:

  • Abtretung (der bequeme Weg): Der Pflegebedürftige tritt seinen Anspruch per Abtretungserklärung an den Anbieter ab; der rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Gut zu wissen: Die Kasse kann eine Abtretung im Einzelfall ablehnen — dann bleibt der zweite Weg.
  • Kostenerstattung: Der Pflegebedürftige bezahlt die Rechnung zunächst selbst und reicht sie mit dem Leistungsnachweis bei seiner Pflegekasse ein; erstattet wird bis zur Höhe des verfügbaren Budgets.

Beispielrechnung

Musterrechnung: ein Monat Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag

Klientin mit Pflegegrad 2, eine Stunde Haushaltshilfe pro Woche durch ein anerkanntes Angebot.

4 Einsätze à 1 Std.
4,0 Std.
Stundensatz des Anbieters Beispielsatz — Preise variieren je nach Region und Landesrecht
32,00 €
Monatsrechnung
128,00 €
Pflegekasse erstattet (§ 45b: bis 131 €/Monat, seit 01.01.2025)
128,00 €

Die Rechnung bleibt unter dem Monatsbetrag — es entsteht kein Eigenanteil, und die restlichen 3,00 € wandern ins angesparte Guthaben.

Wie Anbieter die Abrechnung Schritt für Schritt aufsetzen — inklusive Abtretung und Einreichung bei der Kasse — zeigt der Leitfaden Entlastungsbetrag abrechnen.

So finden Sie einen anerkannten Anbieter

Die größte Hürde ist in der Praxis nicht der Anspruch, sondern das Angebot: Laut pflege.de-Studie 2024 wissen 54 % der Befragten kaum oder gar nicht, wo sie nach Angeboten suchen müssen, und 43 % fanden die Anbietersuche nicht einfach. Gefunden wird am häufigsten über Empfehlungen aus Familie und Bekanntenkreis (35 %).

Woran die Nutzung scheitert

Dienstleister sind zu teuer

64 %

Anbieter haben keine freien Plätze

47 %

Keine Anbieter in der Nähe auf dem Dorf: 28 %

23 %

Die drei häufigsten Hürden bei Anbietersuche und -auswahl aus Sicht der Betroffenen.

Quelle: pflege.de-Studie 2024, Hürden-Frage n = 2.102 · Erhebung 07–11/2023

Drei Anlaufstellen führen verlässlich zu anerkannten Angeboten:

  • Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen: Die Kassen müssen im Internet Leistungs- und Preisvergleichslisten über Angebote zur Unterstützung im Alltag veröffentlichen — auf Wunsch auch als Ausdruck.
  • Pflegestützpunkte und Pflegeberatung: Die kostenlose Beratung kennt die anerkannten Anbieter der Region und hilft bei der Vermittlung.
  • Verzeichnisse der Bundesländer: Viele Länder veröffentlichen eigene Datenbanken der nach § 45a anerkannten Angebote — die zuständigen Stellen je Land finden Sie in unserer Übersicht Anerkennung nach Landesrecht.

Vor der Beauftragung lohnen drei Fragen: Ist die Anerkennung nach § 45a nachweisbar (Anerkennungsbescheid zeigen lassen)? Bietet der Anbieter die Abtretung an, damit Sie nichts vorstrecken? Und wird jeder Einsatz mit einem Leistungsnachweis quittiert?

Diese Leistungen kommen je Pflegegrad dazu

Der Entlastungsbetrag wird nicht verrechnet — er kommt zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Was je Pflegegrad außerdem zusteht:

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Entlastungsbetrag (§ 45b, monatlich) 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegegeld (§ 37, monatlich) 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung (§ 36, monatlich) 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a, jährlich) 3.539 € 3.539 € 3.539 € 3.539 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40, monatlich) 42 € 42 € 42 € 42 € 42 €

Alle Beträge seit 01.01.2025, unverändert 2026; der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit 01.07.2025 ab Pflegegrad 2. Quelle: BMG, Leistungsansprüche 2026 (Stand 12/2025).

Ab Pflegegrad 2 kommt noch ein Hebel dazu: Über den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 lassen sich bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung zusätzlich für anerkannte Angebote einsetzen — bei Pflegegrad 3 sind das rechnerisch bis zu 598,80 € pro Monat (seit 01.01.2025) zusätzlich zum Entlastungsbetrag.

Ansparen und der Stichtag 30. Juni

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft, ist er nicht verloren: Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Das ist praktisch, um Rücklagen für Zeiten mit höherem Bedarf zu bilden — etwa den Urlaub der pflegenden Angehörigen. Der Rechner oben zeigt, wie schnell dabei ein vierstelliges Guthaben zusammenkommt.

Wie sich Guthaben gezielt aufbauen und rückwirkend nutzen lässt, erklären die Beiträge Entlastungsbetrag ansparen und Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen.

Abgrenzung: Entlastungsbetrag ist nicht Pflegegeld

Der Entlastungsbetrag wird oft mit anderen Leistungen verwechselt. Zur Einordnung:

  • Pflegegeld (§ 37) wird bar an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und honoriert die Pflege durch Angehörige — ab Pflegegrad 2, gestaffelt von 347 € bis 990 € (seit 01.01.2025). Der Entlastungsbetrag fließt dagegen nie bar, sondern nur gegen Rechnung.
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege teilen sich seit dem 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (ab Pflegegrad 2) — ein eigenes Budget, unabhängig vom Entlastungsbetrag. Details im Beitrag Verhinderungspflege abrechnen.
  • Der Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) ist keine eigene Geldleistung, sondern macht ab Pflegegrad 2 bis zu 40 % der Sachleistung für anerkannte Angebote nutzbar — kombinierbar mit dem Entlastungsbetrag.

Kurz: Der Entlastungsbetrag ist ein eigenes, zusätzliches Budget — er wird weder mit dem Pflegegeld noch mit der Sachleistung verrechnet, sondern kommt obendrauf.

Häufige Fragen

Was ist der Entlastungsbetrag einfach erklärt?
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener Zuschuss der Pflegeversicherung von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025). Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause leben, können ihn für Betreuung und Alltagshilfe einsetzen. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt, sondern über die Rechnung eines anerkannten Anbieters mit der Pflegekasse verrechnet.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
131 € pro Monat. Er wurde zum 1. Januar 2025 von 125 € auf 131 € angehoben und gilt in dieser Höhe unverändert auch 2026. Über das Jahr sind das 1.572 € — die Höhe ist in allen Pflegegraden gleich.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Der Anspruch entsteht automatisch mit dem anerkannten Pflegegrad — einen eigenen Antrag auf den Entlastungsbetrag gibt es nicht. Die Pflegekasse erstattet gegen Vorlage der Belege (§ 45b Abs. 2 SGB XI). In der Praxis unterschreiben die meisten eine Abtretungserklärung; dann rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab.
Wird der Entlastungsbetrag aufs Konto überwiesen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist eine Kostenerstattung: Entweder tritt der Pflegebedürftige ihn per Abtretungserklärung an den Anbieter ab, oder er bezahlt die Rechnung selbst und reicht sie mit dem Leistungsnachweis bei seiner Pflegekasse ein.
Kann ich mit dem Entlastungsbetrag eine private Putzhilfe bezahlen?
Nur, wenn die Hilfe über ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot läuft. Rechnungen von nicht anerkannten Privatpersonen oder gewöhnlichen Reinigungsfirmen erstattet die Pflegekasse nicht. Einige Bundesländer erkennen auch Einzelpersonen als Nachbarschaftshelfer an — die Regeln unterscheiden sich je nach Land.
Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?
Nicht sofort. Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Kalenderjahr an. Der Rest eines Jahres lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen — danach verfällt er endgültig.
Ab welchem Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag?
Bereits ab Pflegegrad 1 — in voller Höhe von 131 € (seit 01.01.2025). Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist er die zentrale regelmäßige Leistung, denn Pflegegeld und Pflegesachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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