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§ 45a-Anerkennung in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in eigener Zuständigkeit — auf Grundlage der Pflegebetreuungsverordnung (PflBetrV ST) vom 05.05.2023. Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) in Halle (Saale) — seit 01.04.2026 Nachfolger der in der Verordnung genannten Sozialagentur. Erst der Anerkennungsbescheid öffnet die Abrechnung des Entlastungsbetrags (131 €/Monat, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse. Diese Seite fasst Schulungsumfang, Fachkraft-Anforderung, Vergütungsgrenzen, Förderung und Antragsweg zusammen — Stand 07/2026.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

40 UE
Basisschulung der Helfer
à 45 Min. für Personal ohne Fachabschluss (§ 7)
30 €/Std.
Vergütungsgrenze
25 € hauswirtschaftlich, 20 € Gruppe (§ 4)
131 €
Entlastungsbetrag/Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
LAS Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Antrag ans LAS in Halle (Saale)

§ 45a in Sachsen-Anhalt: Überblick

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen — durch stundenweise Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfe. Es ist kein ambulanter Pflegedienst und deckt weder medizinische Behandlungspflege nach SGB V noch die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Den Rahmen über alle Länder hinweg erklärt der Überblick Nach Landesrecht anerkannt.

Entscheidend für Sachsen-Anhalt: § 45a Abs. 3 SGB XI überlässt die Anerkennung ausdrücklich den Ländern. Es gibt keine bundeseinheitliche Regel, sondern 16 Regelwerke — mit erheblichen Unterschieden beim Schulungsumfang, bei der Fachkraft-Anforderung und bei den zulässigen Stundensätzen:

  • Schleswig-Holstein: 120 UE
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30 UE
  • Bremen: 30 Std.
  • Hamburg: 40 UE
  • Brandenburg: 30 Std.
  • Nordrhein-Westfalen: 40 UE
  • Niedersachsen: 30 Std.
  • Sachsen-Anhalt: 40 UE
  • Berlin: 30 Std.
  • Rheinland-Pfalz: 30 Std.
  • Hessen: 30 UE
  • Thüringen: 30 Std.
  • Sachsen: 40 UE
  • Saarland: 160 Std.
  • Baden-Württemberg: 40 UE
  • Bayern: 30 UE

Wert unter dem Kürzel = Mindestumfang der Basisschulung für beschäftigte Helfer in Betreuungsangeboten (ohne einschlägigen Berufsabschluss); Ehrenamt und rein hauswirtschaftliche Angebote sind vielerorts geringer angesetzt.

Mindest-Basisschulung für Helfer nach Landesrecht — Sachsen-Anhalt im Vergleich zu den übrigen 15 Ländern. Jede Kachel führt zur jeweiligen Landesseite. Quellen: Landesverordnungen bzw. Verwaltungspraxis der Länder · Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Zuständige Stelle & Antragsweg in Sachsen-Anhalt

Der erste Schritt ist immer, die für Ihren Sitz zuständige Stelle und das maßgebliche Regelwerk zu ermitteln. Für Sachsen-Anhalt gilt:

Die Angaben sind ein verlässlicher Startpunkt (Stand 07/2026) — Zuständigkeiten und Verordnungen ändern sich aber, und Details können sogar innerhalb eines Landes abweichen. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt; holen Sie sie vor Antragstellung ein.

Schulung, Fachkraft & Nachweise

Vier Bausteine tauchen in fast jedem Landesrecht auf: ein schriftliches Konzept mit Leistungen und Preisen, die Schulung der Helfer, ein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz und die fachliche Anleitung durch eine Fachkraft. So füllt Sachsen-Anhalt sie konkret aus:

Anforderung So regelt es Sachsen-Anhalt
Basisschulung der Helfer Basisqualifikation 40 Stunden à 45 Minuten für leistungserbringende Personen ohne Fachabschluss (§ 7 Abs. 1 PflBetrV ST). Einzelpersonen ohne Fachabschluss: mindestens 160 Stunden à 45 Minuten nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (§ 53b SGB XI) (§ 7 Abs. 4). Jährliche Fortbildung mindestens 8 Stunden à 45 Minuten (§ 7 Abs. 5).
Fachliche Anleitung (Fachkraft) Ja: mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion (§ 4 Abs. 1) — Fachkräfte nach § 2 Abs. 1 sind u. a. Pflegefachkräfte, Pädagogen, Sozialarbeiter; Aufgaben: Anleitung, Team- und Fallbesprechungen, Beratung (§ 6). Einzelpersonen ohne eigene Qualifikation brauchen eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft (§ 5 Abs. 2).
Vergütungsgrenze 30 €/Std. — 25 € hauswirtschaftlich, 20 € Gruppe (§ 4) (Details im Abschnitt Vergütung & Höchstsätze)
Antragsweg Antrag ans LAS in Halle (Saale) (Details im Abschnitt Zuständige Stelle)

Häufig kommen weitere Nachweise hinzu — Gewerbeanmeldung, erweiterte Führungszeugnisse, Musterverträge, teils die IK-Nummer schon im Antrag. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, steht im Regelwerk und in den Merkblättern der Stelle. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter Voraussetzungen zum Gründen.

Vergütung & Höchstsätze in Sachsen-Anhalt

Feste Obergrenzen: höchstens 30 €/Std. (inklusive Nebenkosten außer Fahrtkosten); rein hauswirtschaftliche Angebote höchstens 25 €/Std. (§ 4 Abs. 1 Nr. 9); Gruppenangebote ab 3 Personen höchstens 20 €/Std. je Person (§ 4 Abs. 3 Nr. 3). Die Entgelthöhe wird ab 2025 alle 2 Jahre überprüft (§ 4 Abs. 4).

Beispielrechnung

Musterrechnung: Entlastungsbetrag in Betreuungszeit

Wie viel Einsatzzeit finanziert der Entlastungsbetrag eines Klienten in Sachsen-Anhalt pro Monat?

Entlastungsbetrag je Klient und Monat § 45b SGB XI, seit 01.01.2025
131,00 €
Höchstsatz (§ 4 Abs. 1 Nr. 9) PflBetrV ST, Überprüfung alle 2 Jahre ab 2025
30,00 €
finanzierbare Einsatzzeit je Monat
≈ 4,4 Std.

Beim 25-€-Satz für rein hauswirtschaftliche Angebote sind es ≈ 5,2 Std. Dazu kommen je nach Pflegegrad Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) und Verhinderungspflege.

Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz nie allein an der Obergrenze entlang, sondern an Ihren Vollkosten — Löhne, Lohnnebenkosten, Fahrzeiten, Verwaltung. Wie die Rechnung aufgeht, zeigt der Leitfaden Betreuungsdienst gründen mit Kalkulator; die Sätze der anderen Länder erreichen Sie über die Karte oben.

Förderung nach § 45c in Sachsen-Anhalt

Ja — Förderung nach § 45c SGB XI möglich (§ 12 PflBetrV ST): kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung, Bewilligung je Kalenderjahr; Entscheidung im Einvernehmen mit den Pflegekassen und ggf. der Kommune (§ 17 Abs. 2). Reine Dienstleistungsunternehmen und die Nachbarschaftshilfe sind von der Förderung ausgenommen.

Wichtig für die Planung: In keinem Land besteht ein Rechtsanspruch auf § 45c-Mittel, und mehrere Länder schließen gewerbliche Anbieter von der Förderung aus. Kalkulieren Sie Ihren Betrieb deshalb so, dass er ohne Zuschuss trägt — die Förderung ist ein Bonus, kein Geschäftsmodell.

So läuft die Anerkennung ab

Der Weg zur Anerkennung folgt in Sachsen-Anhalt demselben Muster wie fast überall — entscheidend ist, die landesspezifischen Nachweise von Anfang an mitzudenken:

  1. Regelwerk & Stelle klären

    In Sachsen-Anhalt: LAS Sachsen-Anhalt. Merkblätter und Formulare zuerst lesen — sie definieren die Nachweise.

  2. Konzept & Unterlagen erstellen

    Leistungen, Preise, Qualitätssicherung, Versicherungsnachweis — das Konzept ist das Herzstück des Antrags.

  3. Schulung & Fachkraft nachweisen

    Basisschulung 40 UE (à 45 Min. für Personal ohne Fachabschluss (§ 7)) und die fachliche Anleitung belegen.

  4. Antrag einreichen

    Antrag ans LAS in Halle (Saale)

  5. Bescheid & erste Abrechnung

    Erst mit der Anerkennung dürfen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Weg zur § 45a-Anerkennung in Sachsen-Anhalt — fünf Schritte vom Regelwerk bis zur ersten Abrechnung. Eigene Darstellung nach der Landesregelung · Stand 07/2026

Planen Sie realistisch: Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen je nach Land und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen. Ein vollständiger Antrag mit sauberem Konzept hält das Verfahren kurz.

Nach der Anerkennung: abrechnen

Mit der Anerkennung ist eine wichtige Hürde genommen. Erst jetzt dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr, seit 01.01.2025) direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Läuft die Betreuung über eine Abtretungserklärung, müssen Ihre Kunden nicht in Vorleistung gehen — Sie rechnen unmittelbar mit der Kasse ab.

Über den Entlastungsbetrag hinaus lassen sich weitere Budgets erschließen: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 (bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung, ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege. Sauber dokumentierte Leistungsnachweise sind dafür die Grundlage — wie es von der Anerkennung zur IK-Nummer und zur ersten Kassenabrechnung weitergeht, zeigt Anerkennung & Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wer ist in Sachsen-Anhalt für die § 45a-Anerkennung zuständig?
Zuständig ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) in Halle (Saale) — seit 01.04.2026 Nachfolger der in der Verordnung genannten Sozialagentur. Schriftlicher oder elektronischer Antrag des Trägers an die zuständige Behörde (§ 8 Abs. 1, § 17) — seit dem 01.04.2026 ist das das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS), Magdeburger Str. 38, Halle (Saale). Nachbarschaftshelfer stellen den Antrag bei der Behörde oder einer beauftragten Stelle (§ 11). (Stand 07/2026).
Wie viele Schulungsstunden brauchen Helfer in Sachsen-Anhalt?
Basisqualifikation 40 Stunden à 45 Minuten für leistungserbringende Personen ohne Fachabschluss (§ 7 Abs. 1 PflBetrV ST). Einzelpersonen ohne Fachabschluss: mindestens 160 Stunden à 45 Minuten nach der Betreuungskräfte-Richtlinie (§ 53b SGB XI) (§ 7 Abs. 4). Jährliche Fortbildung mindestens 8 Stunden à 45 Minuten (§ 7 Abs. 5). Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle (Stand 07/2026).
Braucht mein Angebot in Sachsen-Anhalt eine Fachkraft?
Ja: mindestens eine Fachkraft in Aufsichts- und Anleitungsfunktion (§ 4 Abs. 1) — Fachkräfte nach § 2 Abs. 1 sind u. a. Pflegefachkräfte, Pädagogen, Sozialarbeiter; Aufgaben: Anleitung, Team- und Fallbesprechungen, Beratung (§ 6). Einzelpersonen ohne eigene Qualifikation brauchen eine Kooperationsvereinbarung mit einer Fachkraft (§ 5 Abs. 2).
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen festen Höchst-Stundensatz?
Feste Obergrenzen: höchstens 30 €/Std. (inklusive Nebenkosten außer Fahrtkosten); rein hauswirtschaftliche Angebote höchstens 25 €/Std. (§ 4 Abs. 1 Nr. 9); Gruppenangebote ab 3 Personen höchstens 20 €/Std. je Person (§ 4 Abs. 3 Nr. 3). Die Entgelthöhe wird ab 2025 alle 2 Jahre überprüft (§ 4 Abs. 4).
Wird mein Angebot in Sachsen-Anhalt nach § 45c gefördert?
Ja — Förderung nach § 45c SGB XI möglich (§ 12 PflBetrV ST): kein Rechtsanspruch, Ermessensentscheidung, Bewilligung je Kalenderjahr; Entscheidung im Einvernehmen mit den Pflegekassen und ggf. der Kommune (§ 17 Abs. 2). Reine Dienstleistungsunternehmen und die Nachbarschaftshilfe sind von der Förderung ausgenommen.
Darf ich ohne Anerkennung den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nein. Erst mit der Anerkennung nach § 45a Landesrecht dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse abrechnen. Ohne Anerkennung erstattet die Kasse die Leistung nicht.

Quellen

Alle Angaben zu Landesrecht, Schulungsumfang, Vergütungsgrenzen und Förderung: Stand 07/2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der Landesregelung und die Auskunft der zuständigen Behörde.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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