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§ 45a-Anerkennung in Hessen

Hessen regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in eigener Zuständigkeit — auf Grundlage der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV), befristet bis 31.12.2026 (zuletzt verlängert durch Verordnung vom 10.12.2025). Zuständig ist in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss. Erst der Anerkennungsbescheid öffnet die Abrechnung des Entlastungsbetrags (131 €/Monat, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse. Diese Seite fasst Schulungsumfang, Fachkraft-Anforderung, Vergütungsgrenzen, Förderung und Antragsweg zusammen — Stand 07/2026.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

30 UE
Basisschulung der Helfer
Basisqualifikation (§ 5 Abs. 3 PfluV)
30 €/Std.
Vergütungsgrenze
Betreuung; 25 €/Std. Alltag (bis 31.12.2026)
131 €
Entlastungsbetrag/Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
Magistrat/Kreisausschuss
Zuständige Stelle
schriftlich an Magistrat/Kreisausschuss

§ 45a in Hessen: Überblick

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen — durch stundenweise Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfe. Es ist kein ambulanter Pflegedienst und deckt weder medizinische Behandlungspflege nach SGB V noch die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Den Rahmen über alle Länder hinweg erklärt der Überblick Nach Landesrecht anerkannt.

Entscheidend für Hessen: § 45a Abs. 3 SGB XI überlässt die Anerkennung ausdrücklich den Ländern. Es gibt keine bundeseinheitliche Regel, sondern 16 Regelwerke — mit erheblichen Unterschieden beim Schulungsumfang, bei der Fachkraft-Anforderung und bei den zulässigen Stundensätzen:

  • Schleswig-Holstein: 120 UE
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30 UE
  • Bremen: 30 Std.
  • Hamburg: 40 UE
  • Brandenburg: 30 Std.
  • Nordrhein-Westfalen: 40 UE
  • Niedersachsen: 30 Std.
  • Sachsen-Anhalt: 40 UE
  • Berlin: 30 Std.
  • Rheinland-Pfalz: 30 Std.
  • Hessen: 30 UE
  • Thüringen: 30 Std.
  • Sachsen: 40 UE
  • Saarland: 160 Std.
  • Baden-Württemberg: 40 UE
  • Bayern: 30 UE

Wert unter dem Kürzel = Mindestumfang der Basisschulung für beschäftigte Helfer in Betreuungsangeboten (ohne einschlägigen Berufsabschluss); Ehrenamt und rein hauswirtschaftliche Angebote sind vielerorts geringer angesetzt.

Mindest-Basisschulung für Helfer nach Landesrecht — Hessen im Vergleich zu den übrigen 15 Ländern. Jede Kachel führt zur jeweiligen Landesseite. Quellen: Landesverordnungen bzw. Verwaltungspraxis der Länder · Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Zuständige Stelle & Antragsweg in Hessen

Der erste Schritt ist immer, die für Ihren Sitz zuständige Stelle und das maßgebliche Regelwerk zu ermitteln. Für Hessen gilt:

Die Angaben sind ein verlässlicher Startpunkt (Stand 07/2026) — Zuständigkeiten und Verordnungen ändern sich aber, und Details können sogar innerhalb eines Landes abweichen. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle in Hessen; holen Sie sie vor Antragstellung ein.

Schulung, Fachkraft & Nachweise

Vier Bausteine tauchen in fast jedem Landesrecht auf: ein schriftliches Konzept mit Leistungen und Preisen, die Schulung der Helfer, ein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz und die fachliche Anleitung durch eine Fachkraft. So füllt Hessen sie konkret aus:

Anforderung So regelt es Hessen
Basisschulung der Helfer Basisqualifikation mindestens 30 UE — bis zu 10 Stunden Erste-Hilfe-Kurs anrechenbar, bis zu 10 Stunden innerhalb von 12 Monaten nach dem Ersteinsatz nachholbar; Präsenz oder online, durch Fachkräfte (§ 5 Abs. 3 PfluV). Dazu Fortbildung: 4 UE jährlich oder 8 UE alle 2 Jahre (§ 7 Abs. 1).
Fachliche Anleitung (Fachkraft) Bedingt: Gewerbliche Anbieter mit mehr als 3 leistungserbringenden Personen brauchen mindestens 1 Fachkraft, sofern die verantwortliche Leitung keine ist — das gilt nicht für die reine „Entlastung im Alltag“ (Nr. 3). Als Fachkräfte zählen u. a. Altenpfleger, Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Erzieher, Gerontologen, bei Nr.-3-Angeboten auch Hauswirtschafter (§ 5 Abs. 1–2 PfluV).
Vergütungsgrenze 30 €/Std. — Betreuung; 25 €/Std. Alltag (bis 31.12.2026) (Details im Abschnitt Vergütung & Höchstsätze)
Antragsweg schriftlich an Magistrat/Kreisausschuss (Details im Abschnitt Zuständige Stelle)

Häufig kommen weitere Nachweise hinzu — Gewerbeanmeldung, erweiterte Führungszeugnisse, Musterverträge, teils die IK-Nummer schon im Antrag. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, steht im Regelwerk und in den Merkblättern der Stelle. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter Voraussetzungen zum Gründen.

Vergütung & Höchstsätze in Hessen

Fester Höchstsatz: 30 €/Std. inkl. USt. für Betreuungsangebote und die Entlastung von Pflegenden (§ 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 1–2), 25 €/Std. für die Entlastung im Alltag (Nr. 3) — alle Nebenkosten außer angemessenen Fahrtkosten inbegriffen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 PfluV, Fassung gültig bis 31.12.2026).

Beispielrechnung

Musterrechnung: Entlastungsbetrag in Betreuungszeit

Wie viel Einsatzzeit finanziert der Entlastungsbetrag eines Klienten in Hessen pro Monat?

Entlastungsbetrag je Klient und Monat § 45b SGB XI, seit 01.01.2025
131,00 €
Höchstsatz Betreuung/Entlastung Pflegender (Nr. 1–2) PfluV, Fassung gültig bis 31.12.2026
30,00 €
finanzierbare Einsatzzeit je Monat
≈ 4,4 Std.

Für die „Entlastung im Alltag“ (Nr. 3) gilt der 25-€-Satz — dann ≈ 5,2 Std. Dazu kommen je nach Pflegegrad Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) und Verhinderungspflege.

Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz nie allein an der Obergrenze entlang, sondern an Ihren Vollkosten — Löhne, Lohnnebenkosten, Fahrzeiten, Verwaltung. Wie die Rechnung aufgeht, zeigt der Leitfaden Betreuungsdienst gründen mit Kalkulator; die Sätze der anderen Länder erreichen Sie über die Karte oben.

Förderung nach § 45c in Hessen

Ja — § 45c-Projektförderung per Rahmenvereinbarung (Stand 30.09.2023): finanziert Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Helfer sowie Personal- und Sachkosten für Koordination, Anleitung und Schulung. Antrag mit landeseinheitlichem Formular bis 30.11. des Vorjahres bei der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis (Modellvorhaben ans Sozialministerium, Landesförderung Ehrenamt ans RP Gießen).

Wichtig für die Planung: In keinem Land besteht ein Rechtsanspruch auf § 45c-Mittel, und mehrere Länder schließen gewerbliche Anbieter von der Förderung aus. Kalkulieren Sie Ihren Betrieb deshalb so, dass er ohne Zuschuss trägt — die Förderung ist ein Bonus, kein Geschäftsmodell.

So läuft die Anerkennung ab

Der Weg zur Anerkennung folgt in Hessen demselben Muster wie fast überall — entscheidend ist, die landesspezifischen Nachweise von Anfang an mitzudenken:

  1. Regelwerk & Stelle klären

    In Hessen: Magistrat/Kreisausschuss. Merkblätter und Formulare zuerst lesen — sie definieren die Nachweise.

  2. Konzept & Unterlagen erstellen

    Leistungen, Preise, Qualitätssicherung, Versicherungsnachweis — das Konzept ist das Herzstück des Antrags.

  3. Schulung & Fachkraft nachweisen

    Basisschulung 30 UE (Basisqualifikation (§ 5 Abs. 3 PfluV)) und die fachliche Anleitung belegen.

  4. Antrag einreichen

    schriftlich an Magistrat/Kreisausschuss

  5. Bescheid & erste Abrechnung

    Erst mit der Anerkennung dürfen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Weg zur § 45a-Anerkennung in Hessen — fünf Schritte vom Regelwerk bis zur ersten Abrechnung. Eigene Darstellung nach der Landesregelung · Stand 07/2026

Planen Sie realistisch: Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen je nach Land und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen. Ein vollständiger Antrag mit sauberem Konzept hält das Verfahren kurz.

Nach der Anerkennung: abrechnen

Mit der Anerkennung ist eine wichtige Hürde genommen. Erst jetzt dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr, seit 01.01.2025) direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Läuft die Betreuung über eine Abtretungserklärung, müssen Ihre Kunden nicht in Vorleistung gehen — Sie rechnen unmittelbar mit der Kasse ab.

Über den Entlastungsbetrag hinaus lassen sich weitere Budgets erschließen: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 (bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung, ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege. Sauber dokumentierte Leistungsnachweise sind dafür die Grundlage — wie es von der Anerkennung zur IK-Nummer und zur ersten Kassenabrechnung weitergeht, zeigt Anerkennung & Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wer ist in Hessen für die § 45a-Anerkennung zuständig?
Zuständig ist in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss. Schriftlich oder elektronisch (§ 9 PfluV); zuständig ist in kreisfreien Städten der Magistrat, in Landkreisen der Kreisausschuss am Ort der Leistungserbringung — bei mehreren Kreisen entscheidet der Sitz (§ 11). Kein Online-Portal; eine Behördenliste führt pflege-in-hessen.de. (Stand 07/2026).
Wie viele Schulungsstunden brauchen Helfer in Hessen?
Basisqualifikation mindestens 30 UE — bis zu 10 Stunden Erste-Hilfe-Kurs anrechenbar, bis zu 10 Stunden innerhalb von 12 Monaten nach dem Ersteinsatz nachholbar; Präsenz oder online, durch Fachkräfte (§ 5 Abs. 3 PfluV). Dazu Fortbildung: 4 UE jährlich oder 8 UE alle 2 Jahre (§ 7 Abs. 1). Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle (Stand 07/2026).
Braucht mein Angebot in Hessen eine Fachkraft?
Bedingt: Gewerbliche Anbieter mit mehr als 3 leistungserbringenden Personen brauchen mindestens 1 Fachkraft, sofern die verantwortliche Leitung keine ist — das gilt nicht für die reine „Entlastung im Alltag“ (Nr. 3). Als Fachkräfte zählen u. a. Altenpfleger, Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Erzieher, Gerontologen, bei Nr.-3-Angeboten auch Hauswirtschafter (§ 5 Abs. 1–2 PfluV).
Gibt es in Hessen einen festen Höchst-Stundensatz?
Fester Höchstsatz: 30 €/Std. inkl. USt. für Betreuungsangebote und die Entlastung von Pflegenden (§ 45a Abs. 1 S. 2 Nr. 1–2), 25 €/Std. für die Entlastung im Alltag (Nr. 3) — alle Nebenkosten außer angemessenen Fahrtkosten inbegriffen (§ 1 Abs. 1 Nr. 12 PfluV, Fassung gültig bis 31.12.2026).
Wird mein Angebot in Hessen nach § 45c gefördert?
Ja — § 45c-Projektförderung per Rahmenvereinbarung (Stand 30.09.2023): finanziert Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Helfer sowie Personal- und Sachkosten für Koordination, Anleitung und Schulung. Antrag mit landeseinheitlichem Formular bis 30.11. des Vorjahres bei der kreisfreien Stadt bzw. dem Landkreis (Modellvorhaben ans Sozialministerium, Landesförderung Ehrenamt ans RP Gießen).
Darf ich ohne Anerkennung den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nein. Erst mit der Anerkennung nach § 45a Landesrecht dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse abrechnen. Ohne Anerkennung erstattet die Kasse die Leistung nicht.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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