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§ 45a-Anerkennung in Thüringen

Thüringen regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in eigener Zuständigkeit — auf Grundlage der Thüringer Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag (ThürAUPAVO). Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Abteilung 6, in Suhl. Erst der Anerkennungsbescheid öffnet die Abrechnung des Entlastungsbetrags (131 €/Monat, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse. Diese Seite fasst Schulungsumfang, Fachkraft-Anforderung, Vergütungsgrenzen, Förderung und Antragsweg zusammen — Stand 07/2026.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

30 Std.
Basisschulung der Helfer
Zeitstunden, auch digital (§ 5 Abs. 1)
kein fester Satz
Vergütungsgrenze
Personalkosten-Deckel: TV-L E 10 (§ 4 Abs. 3)
131 €
Entlastungsbetrag/Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
TLVwA
Zuständige Stelle
Formblätter ans TLVwA (Suhl)

§ 45a in Thüringen: Überblick

Ein Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI entlastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen — durch stundenweise Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Hilfe. Es ist kein ambulanter Pflegedienst und deckt weder medizinische Behandlungspflege nach SGB V noch die Prüfung durch den Medizinischen Dienst ab. Den Rahmen über alle Länder hinweg erklärt der Überblick Nach Landesrecht anerkannt.

Entscheidend für Thüringen: § 45a Abs. 3 SGB XI überlässt die Anerkennung ausdrücklich den Ländern. Es gibt keine bundeseinheitliche Regel, sondern 16 Regelwerke — mit erheblichen Unterschieden beim Schulungsumfang, bei der Fachkraft-Anforderung und bei den zulässigen Stundensätzen:

  • Schleswig-Holstein: 120 UE
  • Mecklenburg-Vorpommern: 30 UE
  • Bremen: 30 Std.
  • Hamburg: 40 UE
  • Brandenburg: 30 Std.
  • Nordrhein-Westfalen: 40 UE
  • Niedersachsen: 30 Std.
  • Sachsen-Anhalt: 40 UE
  • Berlin: 30 Std.
  • Rheinland-Pfalz: 30 Std.
  • Hessen: 30 UE
  • Thüringen: 30 Std.
  • Sachsen: 40 UE
  • Saarland: 160 Std.
  • Baden-Württemberg: 40 UE
  • Bayern: 30 UE

Wert unter dem Kürzel = Mindestumfang der Basisschulung für beschäftigte Helfer in Betreuungsangeboten (ohne einschlägigen Berufsabschluss); Ehrenamt und rein hauswirtschaftliche Angebote sind vielerorts geringer angesetzt.

Mindest-Basisschulung für Helfer nach Landesrecht — Thüringen im Vergleich zu den übrigen 15 Ländern. Jede Kachel führt zur jeweiligen Landesseite. Quellen: Landesverordnungen bzw. Verwaltungspraxis der Länder · Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Zuständige Stelle & Antragsweg in Thüringen

Der erste Schritt ist immer, die für Ihren Sitz zuständige Stelle und das maßgebliche Regelwerk zu ermitteln. Für Thüringen gilt:

Die Angaben sind ein verlässlicher Startpunkt (Stand 07/2026) — Zuständigkeiten und Verordnungen ändern sich aber, und Details können sogar innerhalb eines Landes abweichen. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Stelle in Thüringen; holen Sie sie vor Antragstellung ein.

Schulung, Fachkraft & Nachweise

Vier Bausteine tauchen in fast jedem Landesrecht auf: ein schriftliches Konzept mit Leistungen und Preisen, die Schulung der Helfer, ein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz und die fachliche Anleitung durch eine Fachkraft. So füllt Thüringen sie konkret aus:

Anforderung So regelt es Thüringen
Basisschulung der Helfer Vorbereitende Schulung von mindestens 30 Zeitstunden (nicht UE) plus regelmäßige Fortbildungen, ausgerichtet an den Empfehlungen zu § 45c Abs. 7 SGB XI; auch digital zulässig (§ 5 Abs. 1 ThürAUPAVO). Nachbarschaftshilfe: ein von den Pflegekassen anerkannter Kurs, auch digital (§ 8 Abs. 3 Nr. 4).
Fachliche Anleitung (Fachkraft) Ja: kontinuierliche fachliche und psychosoziale Begleitung der Helfer durch eine Betreuungs- oder Pflegefachkraft (§ 4 Abs. 1) — qualifiziert sind u. a. Pflegefachleute, Altenpfleger, Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen, bei hauswirtschaftlichen Angeboten Hauswirtschafter (§ 4 Abs. 2). Einzelpersonen ohne eigene Fachkraftqualifikation brauchen eine nachgewiesene Vereinbarung mit einer Fachkraft (§ 4 Abs. 4).
Vergütungsgrenze kein fester Satz — Personalkosten-Deckel: TV-L E 10 (§ 4 Abs. 3) (Details im Abschnitt Vergütung & Höchstsätze)
Antragsweg Formblätter ans TLVwA (Suhl) (Details im Abschnitt Zuständige Stelle)

Häufig kommen weitere Nachweise hinzu — Gewerbeanmeldung, erweiterte Führungszeugnisse, Musterverträge, teils die IK-Nummer schon im Antrag. Welche Unterlagen konkret verlangt werden, steht im Regelwerk und in den Merkblättern der Stelle. Eine ausführliche Checkliste finden Sie unter Voraussetzungen zum Gründen.

Vergütung & Höchstsätze in Thüringen

Keine feste Preisobergrenze je Stunde — Entgelte müssen „angemessen“ sein, eine Kostenkalkulation ist vorzulegen (§ 3 Abs. 5). Stattdessen ein Personalkosten-Deckel: Mitarbeitervergütung höchstens entsprechend TV-L E 10, im Einzelfall auf Antrag bis E 13 (§ 4 Abs. 3). Nachbarschaftshilfe: Aufwandsentschädigung höchstens in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 36 EStG, maximal 40 Std./Monat (§ 8 Abs. 4).

Kalkulieren Sie Ihren Stundensatz nie allein an der Obergrenze entlang, sondern an Ihren Vollkosten — Löhne, Lohnnebenkosten, Fahrzeiten, Verwaltung. Wie die Rechnung aufgeht, zeigt der Leitfaden Betreuungsdienst gründen mit Kalkulator; die Sätze der anderen Länder erreichen Sie über die Karte oben.

Förderung nach § 45c in Thüringen

Ja — das Land kann anerkannte Angebote, ehrenamtliche Strukturen, Modellvorhaben und Selbsthilfe fördern (§ 10 ThürAUPAVO, kein Rechtsanspruch; Kofinanzierung der Pflegekassen nötig, § 11). Nach der ThürAUPA-Förderrichtlinie vom 24.03.2023 beträgt der Landesanteil bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Antrag beim TLVwA.

Wichtig für die Planung: In keinem Land besteht ein Rechtsanspruch auf § 45c-Mittel, und mehrere Länder schließen gewerbliche Anbieter von der Förderung aus. Kalkulieren Sie Ihren Betrieb deshalb so, dass er ohne Zuschuss trägt — die Förderung ist ein Bonus, kein Geschäftsmodell.

So läuft die Anerkennung ab

Der Weg zur Anerkennung folgt in Thüringen demselben Muster wie fast überall — entscheidend ist, die landesspezifischen Nachweise von Anfang an mitzudenken:

  1. Regelwerk & Stelle klären

    In Thüringen: TLVwA. Merkblätter und Formulare zuerst lesen — sie definieren die Nachweise.

  2. Konzept & Unterlagen erstellen

    Leistungen, Preise, Qualitätssicherung, Versicherungsnachweis — das Konzept ist das Herzstück des Antrags.

  3. Schulung & Fachkraft nachweisen

    Basisschulung 30 Std. (Zeitstunden, auch digital (§ 5 Abs. 1)) und die fachliche Anleitung belegen.

  4. Antrag einreichen

    Formblätter ans TLVwA (Suhl)

  5. Bescheid & erste Abrechnung

    Erst mit der Anerkennung dürfen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) mit der Pflegekasse abrechnen.

Der Weg zur § 45a-Anerkennung in Thüringen — fünf Schritte vom Regelwerk bis zur ersten Abrechnung. Eigene Darstellung nach der Landesregelung · Stand 07/2026

Planen Sie realistisch: Zwischen Antragstellung und Bescheid liegen je nach Land und Vollständigkeit der Unterlagen mehrere Wochen. Ein vollständiger Antrag mit sauberem Konzept hält das Verfahren kurz.

Nach der Anerkennung: abrechnen

Mit der Anerkennung ist eine wichtige Hürde genommen. Erst jetzt dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (1.572 € im Jahr, seit 01.01.2025) direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Läuft die Betreuung über eine Abtretungserklärung, müssen Ihre Kunden nicht in Vorleistung gehen — Sie rechnen unmittelbar mit der Kasse ab.

Über den Entlastungsbetrag hinaus lassen sich weitere Budgets erschließen: der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 (bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung, ab Pflegegrad 2) und die Verhinderungspflege. Sauber dokumentierte Leistungsnachweise sind dafür die Grundlage — wie es von der Anerkennung zur IK-Nummer und zur ersten Kassenabrechnung weitergeht, zeigt Anerkennung & Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wer ist in Thüringen für die § 45a-Anerkennung zuständig?
Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Abteilung 6, in Suhl. Schriftlicher oder elektronischer Antrag mit Formblättern beim Thüringer Landesverwaltungsamt (Abteilung 6, Suhl) (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1 ThürAUPAVO); das TLVwA holt eine Stellungnahme des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ein (Frist: 4 Wochen, § 6 Abs. 2). Nachbarschaftshilfe: Registrierung bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen (§ 8 Abs. 5). (Stand 07/2026).
Wie viele Schulungsstunden brauchen Helfer in Thüringen?
Vorbereitende Schulung von mindestens 30 Zeitstunden (nicht UE) plus regelmäßige Fortbildungen, ausgerichtet an den Empfehlungen zu § 45c Abs. 7 SGB XI; auch digital zulässig (§ 5 Abs. 1 ThürAUPAVO). Nachbarschaftshilfe: ein von den Pflegekassen anerkannter Kurs, auch digital (§ 8 Abs. 3 Nr. 4). Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle (Stand 07/2026).
Braucht mein Angebot in Thüringen eine Fachkraft?
Ja: kontinuierliche fachliche und psychosoziale Begleitung der Helfer durch eine Betreuungs- oder Pflegefachkraft (§ 4 Abs. 1) — qualifiziert sind u. a. Pflegefachleute, Altenpfleger, Erzieher, Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Psychologen, bei hauswirtschaftlichen Angeboten Hauswirtschafter (§ 4 Abs. 2). Einzelpersonen ohne eigene Fachkraftqualifikation brauchen eine nachgewiesene Vereinbarung mit einer Fachkraft (§ 4 Abs. 4).
Gibt es in Thüringen einen festen Höchst-Stundensatz?
Keine feste Preisobergrenze je Stunde — Entgelte müssen „angemessen“ sein, eine Kostenkalkulation ist vorzulegen (§ 3 Abs. 5). Stattdessen ein Personalkosten-Deckel: Mitarbeitervergütung höchstens entsprechend TV-L E 10, im Einzelfall auf Antrag bis E 13 (§ 4 Abs. 3). Nachbarschaftshilfe: Aufwandsentschädigung höchstens in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 36 EStG, maximal 40 Std./Monat (§ 8 Abs. 4).
Wird mein Angebot in Thüringen nach § 45c gefördert?
Ja — das Land kann anerkannte Angebote, ehrenamtliche Strukturen, Modellvorhaben und Selbsthilfe fördern (§ 10 ThürAUPAVO, kein Rechtsanspruch; Kofinanzierung der Pflegekassen nötig, § 11). Nach der ThürAUPA-Förderrichtlinie vom 24.03.2023 beträgt der Landesanteil bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; Antrag beim TLVwA.
Darf ich ohne Anerkennung den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nein. Erst mit der Anerkennung nach § 45a Landesrecht dürfen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse abrechnen. Ohne Anerkennung erstattet die Kasse die Leistung nicht.

Quellen

Alle Angaben zu Landesrecht, Schulungsumfang, Vergütungsgrenzen und Förderung: Stand 07/2026, ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuelle Fassung der Landesregelung und die Auskunft der zuständigen Behörde.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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