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Als Alltagsbegleiter selbstständig machen: Voraussetzungen, Kosten und realistischer Verdienst

Sie brauchen kein Pflegeexamen: Eine Basisqualifizierung (häufig 30 Unterrichtseinheiten), die Gewerbeanmeldung und die Anerkennung nach § 45a SGB XI genügen, um den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat und Kunde (seit 01.01.2025) mit der Pflegekasse abzurechnen. Hier ist der komplette Solo-Fahrplan — inklusive Steuern, Sozialversicherung und einer Verdienst-Musterrechnung mit allen Abzügen.

Von Dominik Hübenthal Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 13 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

30 UE
Basisschulung (häufig)
Muster-Schulungskonzept § 45a seit 01.09.2023 — verbindlich ist Ihr Bundesland
131 €
Entlastungsbetrag je Kunde/Monat
§ 45b SGB XI, seit 01.01.2025, ab Pflegegrad 1
16
Landesverordnungen
Die Anerkennung nach § 45a regelt jedes Land selbst
≈ 2.100 €
monatlich vor Steuern (solo)
Musterrechnung: 25 abrechenbare Std./Woche à 35 €

Rechner

Kalkulation & Break-even: Was verdient Ihr Betreuungsdienst?

Die Monats-GuV Ihres Betreuungsdienstes aus acht Annahmen — bis zum Gewinn vor Ihrem eigenen Lohn. Wählen Sie ein Szenario als Startpunkt und ersetzen Sie jede Zahl durch Ihre eigene.

Erlöse
Personal
Kosten

Alle Werte sind Ihre Annahmen — die Szenarien sind typische Startpunkte, keine Richtwerte.

Gewinn vor Inhaberlohn

-87 € / Monat

Mit 3 Kräften und 75 % produktiver Quote fehlen Ihnen ca. 87 € pro Monat. Stellschrauben: Stundensatz anheben, produktive Quote verbessern oder Fixkosten senken.

Umsatz
6.843 €
Personalkosten gesamt
4.771 €
Deckungsbeitrag je Kraft
571 €
Break-even
ab 4 Kräften
Monats-GuV Wohin fließt der Umsatz?
Umsatz
6.843 €
Personalkosten (Lohn + Nebenkosten)
4.771 €
Fahrt- & Fixkosten
2.160 €
Gewinn vor Inhaberlohn
-87 €
Stundenkalkulation Was kostet eine Einsatzstunde wirklich?
Bruttolohn, umgelegt auf produktive Stunden
20,00 €
+ Lohnnebenkosten (22 %)
4,40 €
+ Umlage Fahrt- & Fixkosten
11,05 €
= Vollkosten je Einsatzstunde
35,45 €
Ihr Stundensatz
35,00 €
Marge je Einsatzstunde
-0,45 €

Bezahlt wird jede vertragliche Stunde, abgerechnet nur die produktive — deshalb liegt der Lohn je Einsatzstunde über dem Bruttolohn. Liegt die Marge unter 0, trägt jede geleistete Stunde Geld aus dem Haus.

Planungshilfe, keine Beratung — alle Werte sind Ihre Annahmen. Rechenbasis: 4,345 Wochen je Monat; Beträge netto. Ob Ihre Leistungen als nach Landesrecht anerkanntes Angebot umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 16 UStG), klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Sie können sich als Alltagsbegleiter ohne Pflegeexamen selbstständig machen. Nötig sind vier Dinge: eine Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI (häufig 30 Unterrichtseinheiten — den verbindlichen Umfang regelt Ihr Bundesland), eine Gewerbeanmeldung, eine Betriebshaftpflicht und — wenn Sie mit der Pflegekasse abrechnen wollen — die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag durch Ihre Landesbehörde. Mit dieser Anerkennung rechnen Sie den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat und Kunde (seit 01.01.2025) direkt mit der Kasse ab. Realistisch bleiben Ihnen solo bei 25 abrechenbaren Stunden pro Woche à 35 € rund 2.100 € im Monat vor Einkommensteuer — nach Abzug von Betriebskosten, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dieser Leitfaden führt vom ersten Schritt bis zur ersten Kassenabrechnung, mit allen Zahlen, Behörden und Fallstricken.

Voraussetzungen im Überblick

Anders als beim ambulanten Pflegedienst gibt es für den Solo-Start keine Fachkraft-Anforderung: Pflegeexamen, Meisterbrief und Mindestkapital brauchen Sie nicht. Was Sie stattdessen brauchen, passt auf eine Liste — und fast alles davon erledigen Sie in wenigen Terminen:

Checkliste

Ihre Startliste als Solo-Alltagsbegleiter

  • Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI

    häufig 30 UE — verbindlich ist die Verordnung Ihres Bundeslandes

  • Gewerbeanmeldung

    Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, geringe Gebühr

  • Erweitertes Führungszeugnis

    13 € (Stand 07/2026), online über das Bundesamt für Justiz

  • Betriebshaftpflichtversicherung

    in vielen Ländern Voraussetzung für die Anerkennung

  • Erste-Hilfe-Kurs

    je nach Land verlangt — vorab bei der Landesbehörde erfragen

  • Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag

    Ihr Schlüssel zur Abrechnung mit der Pflegekasse

Die Basisschulung (häufig 30 UE)

Kern der fachlichen Voraussetzung ist eine Schulung, die auf Betreuung und Alltagsunterstützung vorbereitet. GKV-Spitzenverband und PKV-Verband haben dafür ein bundesweit abgestimmtes Muster-Schulungskonzept entwickelt: Seit dem 1. September 2023 umfasst es 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (zuvor 40 UE) — Inhalte sind unter anderem Kommunikation, Demenz, rechtliche Grundlagen und der Umgang mit Notfällen.

Kurse bieten Volkshochschulen, Wohlfahrtsverbände, Pflegeakademien und private Bildungsträger an — oft berufsbegleitend oder als Kombination aus Präsenz und E-Learning. Die Preise unterscheiden sich je nach Träger erheblich; vergleichen Sie und fragen Sie nach Fördermöglichkeiten, bevor Sie buchen.

Gewerbe, Rechtsform und Steuern

Alltagsbegleitung ist in der Regel ein Gewerbe, kein freier Beruf: Sie melden die Tätigkeit beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde an, danach schickt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (über ELSTER). Für den Solo-Start genügt das Einzelunternehmen — ohne Mindestkapital oder Notarkosten, mit voller Kontrolle. Eine UG oder GmbH lohnt sich erst, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen oder das Haftungsrisiko wächst.

Der wichtigere Steuerhebel kommt mit der Anerkennung: Nach § 4 Nr. 16 Buchst. g UStG sind Leistungen, die landesrechtlich als Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt sind, umsatzsteuerfrei — unabhängig von Umsatzgrenzen. Die Kleinunternehmerfrage betrifft dann vor allem die Zeit vor der Anerkennung und privat gezahlte Zusatzleistungen. Klären Sie die Abgrenzung mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie Rechnungen schreiben.

Sozialversicherung selbst zahlen

Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Sozialversicherung — als Selbstständiger tragen Sie alles allein. Das ist der größte Abzugsblock in Ihrer Kalkulation, und wer ihn ignoriert, rechnet sich reich. Die Eckwerte für 2026:

Versicherung So funktioniert sie für Selbstständige Kosten (Stand 2026)
Krankenversicherung Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV (Alternative: PKV). Der Beitrag bemisst sich am Gewinn, mindestens an der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €/Monat. 14,0 % ermäßigt + Zusatzbeitrag (im Schnitt 2,9 %) — Mindestbeitrag ≈ 223 €/Monat
Pflegeversicherung Automatisch an die GKV-Mitgliedschaft gekoppelt. 3,6 % (+0,6 % für Kinderlose) — mindestens ≈ 47 bis 55 €/Monat
Rentenversicherung Keine generelle Pflicht — aber § 2 SGB VI prüfen (siehe unten). Freiwillige Beiträge sind jederzeit möglich. Regelbeitrag 735,63 €/Monat; Gründer zahlen auf Antrag in den ersten drei Kalenderjahren den halben Regelbeitrag von 367,82 €
Unfallversicherung Melden Sie Ihr Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft (BGW) an; ob Sie als Unternehmer selbst pflichtversichert sind, regelt deren Satzung. nach Gefahrtarif der BGW

Die Rentenversicherung ist der Punkt, den Solo-Gründer am häufigsten übersehen: Nach § 2 SGB VI sind selbstständige Pflegepersonen, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, rentenversicherungspflichtig — ob Ihre Alltagsbegleitung darunter fällt, hängt vom Zuschnitt Ihrer Leistungen ab. Ebenfalls pflichtversichert sind arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten — etwa als fester Subunternehmer eines einzigen Betreuungsdienstes.

Anerkennung nach § 45a

Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag ist der Schritt, der aus dem Nebenerwerb ein Geschäftsmodell macht. Sie bringt drei Dinge auf einmal: das Recht, den Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abzurechnen, die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 16 Buchst. g UStG — und den Eintrag in die Verzeichnisse, aus denen Pflegebedürftige ihre Anbieter auswählen (dazu unten mehr).

  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Brandenburg
  • Nordrhein-Westfalen: 39,50 €
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Berlin
  • Rheinland-Pfalz
  • Hessen
  • Thüringen
  • Sachsen
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern

Beispiel NRW: Höchstsatz je Leistungsstunde nach AnFöVO — andere Länder setzen eigene Sätze oder keine.

Die Anerkennung nach § 45a SGB XI ist Landesrecht — jedes der 16 Länder regelt Schulungsumfang, Zuständigkeit und Vergütung selbst. Wählen Sie Ihr Bundesland für die konkreten Anforderungen. Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr.

Wie unterschiedlich die Regeln sind, zeigt Nordrhein-Westfalen: Zuständig für die Anerkennung sind dort die Kreise und kreisfreien Städte, der Antrag läuft elektronisch, und als angemessen gilt ein Preis von bis zu 39,50 € je Leistungsstunde (Stand 07/2026). Ob Ihr Land auch Einzelpersonen anerkennt, welche Nachweise es verlangt und wie lange das Verfahren dauert, steht in unserer Übersicht Anerkennung nach § 45a beantragen — und im Detail auf der Seite Ihres Bundeslandes, etwa Nordrhein-Westfalen.

Was Sie realistisch verdienen

Ihr Verdienst folgt einer einfachen Mechanik: Stundensatz × abrechenbare Stunden − Kosten − Sozialversicherung. Realistisch sind solo etwa 25 abrechenbare Stunden pro Woche — dahinter stehen gut 30 Arbeitsstunden, denn Fahrzeit, Organisation und Dokumentation bezahlt Ihnen niemand. Den Stundensatz orientieren Sie am Rahmen Ihres Landes; in NRW liegt der Höchstsatz bei 39,50 € je Leistungsstunde (Stand 07/2026), 35 € sind vielerorts ein gängiger Wert.

Beispielrechnung

Musterrechnung: ein Monat als Solo-Alltagsbegleiter

Vollzeit solo: 25 abrechenbare Stunden pro Woche à 35 € — rund 100 abrechenbare Stunden im Monat, Urlaubs- und Krankheitstage bereits herausgerechnet.

Umsatz: 100 abrechenbare Std. Stundensatz 35,00 € (Annahme)
3.500,00 €
Fahrt- und Fahrzeugkosten Pkw, Einsatzradius ca. 15 km
− 250,00 €
Haftpflicht, Handy, Software, Steuerberater
− 120,00 €
Betriebsgewinn
3.130,00 €
Kranken- + Pflegeversicherung (20,5 % vom Gewinn) 14,0 % ermäßigt + 2,9 % Zusatzbeitrag (Schnitt) + 3,6 % PV, Rechengrößen 2026
− 641,65 €
Rentenversicherung (halber Regelbeitrag) Gründer-Satz der DRV in den ersten drei Kalenderjahren, Stand 2026
− 367,82 €
Verbleibt vor Einkommensteuer
2.120,53 €

Beispielrechnung, Stand 07/2026. Kinderlose zahlen 0,6 % PV-Zuschlag; die Einkommensteuer hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Kein bezahlter Urlaub, keine Lohnfortzahlung — Rücklagen einplanen.

Die Stunde zerlegt

21,21 €

je Stunde, vor Steuern

  • Ihnen bleibt (vor Steuern) 61 %
  • Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung 29 %
  • Fahrt- und Betriebskosten 11 %

Von 35,00 € Stundensatz bleiben nach Sozialversicherung und Betriebskosten rund 21 € je abrechenbarer Stunde — vor Einkommensteuer.

Eigene Beispielrechnung auf Basis der Rechengrößen 2026 (GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung).

Erste Kunden gewinnen

Der unterschätzte Vorteil der Anerkennung: Die Verzeichnisse arbeiten für Sie. Nach § 7 Abs. 3 SGB XI muss die Pflegekasse jedem Antragsteller auf Anforderung unverzüglich eine Leistungs- und Preisvergleichsliste übermitteln — und die enthält ausdrücklich auch die anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a. Dazu kommen die öffentlichen Suchportale der Länder. Wer dort steht, wird gefunden, ohne einen Euro Werbebudget.

Ergänzen Sie die Verzeichnisse um drei persönliche Kanäle:

  • Pflegestützpunkte und Pflegeberater (§ 7a SGB XI): Stellen Sie sich persönlich vor — Berater empfehlen Anbieter, die sie kennen und deren Kapazität sie einschätzen können.
  • Sozialdienste der Krankenhäuser: Beim Entlassmanagement suchen Familien kurzfristig Unterstützung im Alltag — genau Ihr Angebot.
  • Ambulante Pflegedienste mit vollen Touren: Betreuung und Hauswirtschaft geben viele gern ab. Kooperation statt Konkurrenz — Sie besetzen, was der Pflegedienst nicht leisten kann.

Im Erstgespräch mit Familien ist die Abtretungserklärung ein starkes Argument: Der Kunde tritt seinen Entlastungsbetrag an Sie ab, Sie rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — die Familie zahlt für 131 € Leistung im Monat (seit 01.01.2025) keinen Cent aus eigener Tasche. Wie das praktisch läuft, zeigt Entlastungsbetrag abrechnen; Grundlage jeder Abrechnung ist ein sauberer Leistungsnachweis.

Vom Solo zum Betreuungsdienst

Das Signal zum Wachsen kommt zuverlässig: eine Warteliste, die Sie nicht abarbeiten können, und Wochen mit mehr als 30 abrechenbaren Stunden. Ab da sind Sie selbst der Engpass — mehr Umsatz gibt es nur mit dem ersten Helfer.

Der niedrigschwellige Einstieg ist ein Minijob: bis 603 € pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze, Stand 2026), plus rund 31 % Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale (Stand 2026). Ein Beispiel: Ein Helfer mit 15 €/Std. schafft im Minijob rund 40 Einsatzstunden im Monat. Abgerechnet zu 35 € sind das 1.400 € Umsatz; nach 600 € Lohn und etwa 186 € Pauschalabgaben bleiben rund 610 € Deckungsbeitrag vor Fahrtkosten. Beachten Sie: Auch Ihre Helfer brauchen die Schulung nach Landesrecht, und mit dem ersten Beschäftigten prüfen Sie Ihren Rentenversicherungsstatus neu.

Mit zwei, drei Helfern wird aus der Selbstständigkeit ein Betrieb: Dienstplan, Tourenlogik, Lohn, Dokumentationspflichten. Wie Sie den Schritt sauber gehen, zeigen Betreuungsdienst gründen und die Voraussetzungen im Detail — im Rechner oben steht dafür das Szenario „Start mit 3 Helfern“ bereit.

Ihr Fahrplan in 7 Schritten

So kommen Sie vom Entschluss zur ersten Kassenabrechnung — das Anerkennungsverfahren bestimmt das Tempo, alles andere läuft parallel:

  1. Woche 1

    Zielgruppe und Einzugsgebiet festlegen

    Wen betreuen Sie — Senioren, Menschen mit Demenz, pflegende Angehörige? Ein Radius von 10 bis 15 km hält Ihre Fahrzeiten kalkulierbar.

  2. häufig 30 UE

    Basisschulung nach § 45a absolvieren

    Belegen Sie einen Kurs, den Ihre Landesbehörde anerkennt — lassen Sie sich das vor der Buchung schriftlich bestätigen. Das Muster-Schulungskonzept umfasst 30 Unterrichtseinheiten, Länder weichen ab.

  3. 1 Termin

    Gewerbe anmelden, Versicherungen abschließen

    Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Betriebshaftpflicht, erweitertes Führungszeugnis (13 €, Stand 07/2026). Danach schickt das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

  4. Wochen bis Monate

    Anerkennung nach § 45a beantragen

    Bei der zuständigen Landesbehörde — in NRW etwa bei Kreisen und kreisfreien Städten. Ohne Anerkennung keine Abrechnung mit der Pflegekasse; reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein.

  5. GKV + DRV

    Sozialversicherung klären

    Krankenkasse über die Selbstständigkeit informieren und den Rentenversicherungsstatus schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung klären lassen.

  6. § 7 Abs. 3 SGB XI

    In die Verzeichnisse eintragen lassen

    Anerkannte Angebote erscheinen in den Leistungs- und Preisvergleichslisten der Pflegekassen und in den Suchportalen der Länder — kostenlose Sichtbarkeit bei genau Ihrer Zielgruppe.

  7. 131 €/Monat je Kunde

    Abtretung vereinbaren, erste Kassenabrechnung stellen

    Der Kunde tritt seinen Entlastungsbetrag ab, Sie rechnen direkt mit der Pflegekasse ab — sauber dokumentiert per Leistungsnachweis.

Der Weg vom Entschluss bis zur ersten Kassenabrechnung — Schritt 4 (Anerkennung) so früh wie möglich anstoßen. Eigene Darstellung, Stand 07/2026.

Sie planen von Anfang an einen größeren Betrieb mit mehreren Betreuungskräften? Dann starten Sie direkt bei Betreuungsdienst gründen und dem Businessplan. Wer solo beginnt, hat mit diesem Fahrplan alles an der Hand.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen brauche ich, um mich als Alltagsbegleiter selbstständig zu machen?
Sie benötigen kein Pflegeexamen. Es genügen eine Basisqualifizierung nach den Vorgaben Ihres Bundeslandes (häufig 30 Unterrichtseinheiten), eine Gewerbeanmeldung, ein erweitertes Führungszeugnis, eine Betriebshaftpflicht und — für die Abrechnung mit der Pflegekasse — die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI durch die Landesbehörde.
Wie lange dauert die Schulung zum Alltagsbegleiter?
Das bundeseinheitliche Muster-Schulungskonzept nach § 45a SGB XI umfasst seit dem 1. September 2023 30 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (zuvor 40). Verbindlich ist der Umfang, den die Verordnung Ihres Bundeslandes vorschreibt — er kann abweichen. Berufsbegleitend ist die Schulung meist in wenigen Wochen zu schaffen.
Brauche ich eine Pflegeausbildung?
Nein. Als Alltagsbegleiter erbringen Sie Betreuung, Begleitung und Haushaltsunterstützung — keine medizinische Behandlungspflege. Dafür wäre eine Zulassung als Pflegedienst nach SGB V mit Pflegefachkraft nötig.
Kann ich als Einzelperson mit der Pflegekasse abrechnen?
Ja, wenn Ihr Angebot nach § 45a SGB XI anerkannt ist. Ob Einzelpersonen anerkannt werden, regelt jedes Bundesland selbst — manche erlauben es, andere stellen zusätzliche Anforderungen. In NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Verbindliche Auskunft gibt Ihre Landesbehörde.
Wie viel verdiene ich als selbstständiger Alltagsbegleiter?
Rechnen Sie mit einem Beispiel: 25 abrechenbare Stunden pro Woche à 35 € ergeben rund 3.500 € Monatsumsatz. Nach Fahrt- und Betriebskosten sowie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bleiben davon etwa 2.100 € vor Einkommensteuer. Ihren Stundensatz begrenzt ggf. ein Landeshöchstsatz — in NRW zum Beispiel 39,50 € je Leistungsstunde (Stand 07/2026).
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Möglicherweise. Nach § 2 SGB VI sind unter anderem selbstständige Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber rentenversicherungspflichtig. Klären Sie Ihren Status schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung. Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 € pro Monat, Existenzgründer zahlen auf Antrag in den ersten drei Kalenderjahren den halben Regelbeitrag von 367,82 €.
Muss ich Umsatzsteuer abführen?
Oft nicht. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben Sie umsatzsteuerfrei, solange Ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 € und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (seit 01.01.2025). Sobald Ihre Leistungen nach § 45a anerkannt sind, sind genau diese Leistungen zudem nach § 4 Nr. 16 Buchst. g UStG umsatzsteuerfrei. Die Abgrenzung klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Was kostet der Start?
Der Einstieg ist kapitalarm: erweitertes Führungszeugnis 13 € (Stand 07/2026), eine geringe kommunale Gebühr für die Gewerbeanmeldung, dazu Schulungskosten je nach Träger und eine Betriebshaftpflicht. Der größte laufende Posten ist die Sozialversicherung: Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2026 bei rund 270 € pro Monat.
Dominik Hübenthal

Über den Autor

Dominik Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Gründung von Betreuungsdiensten und die Anerkennung nach § 45a — von der Idee bis zum Bescheid.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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