Seniorenbetreuung selbstständig machen: privat oder mit Kassenabrechnung?
Sie können sich auf zwei Wegen mit Seniorenbetreuung selbstständig machen: rein privat bezahlt — oder als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI, bei dem die Pflegekasse Ihre Rechnungen aus dem Entlastungsbetrag bezahlt (131 € pro Monat je Klient, seit 01.01.2025). Marktüblich sind 25 bis 45 € pro Stunde (Stand 07/2026). Dieser Leitfaden vergleicht beide Modelle, belegt die Nachfrage mit Destatis-Zahlen, zeigt Stundensätze, Positionierung und Leistungspakete — und rechnet vor, warum die Anerkennung Ihr Wachstumshebel ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 131 €
- Entlastungsbetrag/Monat
- § 45b SGB XI, ab PG 1 — seit 01.01.2025
- 4,9 Mio.
- Pflegebedürftige zu Hause
- 86 % aller Pflegebedürftigen (Destatis, 12/2023)
- 25–45 €
- marktübliche Stundensätze
- je nach Region und Leistung, Stand 07/2026
- 16
- Landesregelwerke
- § 45a-Anerkennung ist Landesrecht
Rechner
Kalkulation & Break-even: Was verdient Ihr Betreuungsdienst?
Die Monats-GuV Ihres Betreuungsdienstes aus acht Annahmen — bis zum Gewinn vor Ihrem eigenen Lohn. Wählen Sie ein Szenario als Startpunkt und ersetzen Sie jede Zahl durch Ihre eigene.
Alle Werte sind Ihre Annahmen — die Szenarien sind typische Startpunkte, keine Richtwerte.
Gewinn vor Inhaberlohn
-87 € / Monat
Mit 3 KraftKräften und 75 % produktiver Quote erwirtschaften Sie ca. 0 € pro Monat — vor Ihrem eigenen Lohn.
Mit 3 KraftKräften und 75 % produktiver Quote fehlen Ihnen ca. 87 € pro Monat. Stellschrauben: Stundensatz anheben, produktive Quote verbessern oder Fixkosten senken.
- Umsatz
- 6.843 €
- Personalkosten gesamt
- 4.771 €
- Deckungsbeitrag je Kraft
- 571 €
- Break-even
- ab 4 KraftKräften nicht erreichbar
- Umsatz
- 6.843 €
- Personalkosten (Lohn + Nebenkosten)
- 4.771 €
- Fahrt- & Fixkosten
- 2.160 €
- Gewinn vor Inhaberlohn
- -87 €
- Bruttolohn, umgelegt auf produktive Stunden
- 20,00 €
- + Lohnnebenkosten (22 %)
- 4,40 €
- + Umlage Fahrt- & Fixkosten
- 11,05 €
- = Vollkosten je Einsatzstunde
- 35,45 €
- Ihr Stundensatz
- 35,00 €
- Marge je Einsatzstunde
- -0,45 €
Bezahlt wird jede vertragliche Stunde, abgerechnet nur die produktive — deshalb liegt der Lohn je Einsatzstunde über dem Bruttolohn. Liegt die Marge unter 0, trägt jede geleistete Stunde Geld aus dem Haus.
Planungshilfe, keine Beratung — alle Werte sind Ihre Annahmen. Rechenbasis: 4,345 Wochen je Monat; Beträge netto. Ob Ihre Leistungen als nach Landesrecht anerkanntes Angebot umsatzsteuerfrei sind (§ 4 Nr. 16 UStG), klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
Privat oder anerkannt: die zwei Geschäftsmodelle
Selbstständige Seniorenbetreuung ist keine Pflege, sondern Betreuung und Alltagsunterstützung — und dafür gibt es genau zwei Erlösmodelle. Modell 1: privat gezahlt. Sie schreiben dem Kunden eine Rechnung, er bezahlt aus eigener Tasche. Sofort startbar, freie Preise, aber Sie konkurrieren mit jedem Angebot, das der Kunde über seine Pflegekasse kostenlos nutzen kann. Modell 2: anerkannt nach § 45a SGB XI. Ihre Kunden setzen den Entlastungsbetrag ein — 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, seit 01.01.2025 — und Sie rechnen per Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab.
- 1Beispiel NRW: Höchstpreis 39,50 € je Leistungsstunde inkl. aller Nebenkosten (AnFöVO, seit 19.02.2026). Andere Länder setzen eigene Sätze oder prüfen die Angemessenheit.
Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist das Landesrecht Ihres Bundeslandes.
Welches Modell zu Ihrem Start passt, hängt an einer einzigen Frage:
Sollen Ihre Kunden mit dem Budget der Pflegekasse bezahlen?
- Ja Anerkennung nach § 45a beantragen Ihre Kunden setzen 131 €/Monat (§ 45b, seit 01.01.2025) ein, ab PG 2 zusätzlich umgewandelte Sachleistung — Sie rechnen per Abtretung direkt mit der Kasse ab.
-
Erst später Privat starten, Anerkennung parallel beantragen Erste Kunden auf Privatrechnung, während der Antrag läuft. Achtung: Einsätze vor der Anerkennung erstattet die Kasse in der Regel nicht.
-
Nein Rein privates Modell Frei in Preis und Leistung — aber Sie verzichten dauerhaft auf 1.572 € Kassenbudget pro Klient und Jahr.
In der Praxis kombinieren die meisten Anbieter beides: Kassenbudget als planbare Grundlast, Privatstunden obendrauf.
Seniorenbetreuung ist ausdrücklich kein Pflegedienst: Behandlungspflege nach SGB V, Versorgungsvertrag und Pflegefachkraft-Pflicht entfallen. Wo genau die Grenze verläuft — und wann sich der größere Schritt lohnt — steht im Vergleich Betreuungsdienst vs. Pflegedienst.
Der Markt: Nachfrage und Kundengruppen
Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig — 15 % mehr als zwei Jahre zuvor. Entscheidend für Ihr Geschäftsmodell: 86 % davon (4,9 Millionen) wurden zu Hause versorgt, die große Mehrheit allein durch Angehörige. Genau dort entsteht der Bedarf an stundenweiser Entlastung, den ambulante Pflegedienste nicht decken.
Nachfrage
Zu Hause, allein durch Angehörige (nur Pflegegeld) Kernzielgruppe — der Entlastungsbetrag bleibt hier oft ungenutzt
3,1 Mio.
Zu Hause, mit ambulantem Pflegedienst
1,1 Mio.
Zu Hause, Pflegegrad 1 für PG 1 ist der Entlastungsbetrag eine zentrale regelmäßige Leistung
0,7 Mio.
Vollstationär im Pflegeheim
0,8 Mio.
Wo Pflegebedürftige versorgt werden: Die 3,1 Millionen allein von Angehörigen gepflegten Haushalte sind der Kernmarkt der Seniorenbetreuung.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023 (Pressemitteilung Nr. 478) · Stand 12/2023
Und der Markt wächst planbar weiter: Die Destatis-Pflegevorausberechnung erwartet bei steigenden Pflegequoten rund 6,3 Millionen Pflegebedürftige bis 2035. Für Sie heißt das: Die Nachfrage ist da — der Engpass ist fast überall das Angebot an anerkannten, verlässlichen Betreuungskräften, nicht die Kundengewinnung.
Übliche Stundensätze und Kalkulation
Marktüblich sind für selbstständige Seniorenbetreuung 25 bis 45 € pro Stunde, in Großstädten und bei Spezialisierung (etwa Demenzbegleitung) bis 50 € (Stand 07/2026, Marktübersichten von Online-Pflegeakademie und selbststaendig.de). Zum Vergleich: Angestellte Betreuungskräfte verdienen oft 13 bis 15 € pro Stunde — der Abstand ist kein Gewinn, sondern muss Ihre Unternehmerkosten decken.
Rechnen Ihre Kunden über die Kasse ab, gilt zusätzlich der Rahmen Ihres Bundeslandes: NRW etwa erkennt maximal 39,50 € je Leistungsstunde an — inklusive aller Nebenkosten (AnFöVO, seit 19.02.2026). Andere Länder setzen eigene Höchstsätze oder prüfen die Angemessenheit im Einzelfall; erfragen Sie den Wert bei Ihrer Landesbehörde, bevor Sie Preise drucken.
In Ihren Stundensatz gehören alle Positionen, die eine Anstellung unsichtbar mitbezahlt:
- Fahrtzeiten und Kilometer zwischen den Einsätzen — unbezahlt, aber real.
- Unproduktive Zeit: Akquise, Dokumentation, Abrechnung, Buchhaltung.
- Ausfallzeiten: Urlaub, Krankheit, Feiertage — Sie verdienen dann nichts.
- Versicherungen, Fortbildung, Kfz, Software.
- Rücklagen für Steuern und Altersvorsorge.
Positionierung: Zielgruppen und Leistungspakete
„Seniorenbetreuung für alle“ verkauft sich schlecht. Ihr eigentlicher Entscheider ist selten der Pflegebedürftige selbst, sondern der pflegende Angehörige — meist Tochter oder Sohn, berufstätig, am Limit. Positionieren Sie Ihr Angebot deshalb als Pakete, die ein konkretes Problem dieses Entscheiders lösen und sauber auf eine Finanzierung zeigen:
| Leistungspaket | Typische Leistungen | Rhythmus | Finanzierung |
|---|---|---|---|
| Alltag & Haushalt | Einkauf, Wäsche, Kochen, Reinigung | 1–2 Einsätze/Woche à 2 Std. | § 45b (131 €/Monat), Rest privat |
| Demenzbegleitung | Aktivierung, Aufsicht, Struktur im Tag | 2–3 Einsätze/Woche | § 45b + Umwandlung ab PG 2 |
| Angehörigen-Auszeit | stundenweise Vertretung der Pflegeperson | flexibel, auch tageweise | Verhinderungspflege: bis 3.539 €/Jahr (seit 01.07.2025), ab PG 2 |
| Begleitung & Termine | Arzt, Behörde, Friseur, Spaziergang | nach Bedarf | § 45b oder privat |
Zwei Details, die Gründer oft übersehen: Stundenweise Verhinderungspflege unter 8 Stunden am Tag kürzt das Pflegegeld des Kunden nicht — ein starkes Argument gegenüber Angehörigen. Und die 680.000 zu Hause versorgten Menschen mit Pflegegrad 1 haben außer dem Entlastungsbetrag kaum Leistungen — für sie sind Sie oft der einzige bezahlbare Einstieg in Unterstützung.
Die Kanäle dazu sind lokal: Pflegestützpunkte und Pflegeberater nach § 7a, Hausärzte, Apotheken, Sozialdienste der Kliniken — und ambulante Pflegedienste, die keine stundenweise Betreuung anbieten und gern weiterempfehlen. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil ersetzt am Anfang jede Anzeige.
Anerkennung als Wachstumshebel
Die Anerkennung nach § 45a SGB XI ist Landesrecht — jedes der 16 Bundesländer hat eine eigene Verordnung mit eigenen Anforderungen an Qualifikation, Konzept und Versicherung. Es gibt keine bundesweite Regel und keinen bundesweiten Höchst-Stundensatz. Den Weg für Ihr Land finden Sie unter Nach Landesrecht anerkannt werden, die Übersicht aller 16 Regelwerke unter Anerkennung nach § 45a.
Warum sich der Aufwand lohnt, zeigt eine einfache Rechnung: Jeder Klient mit Abtretung bringt planbare 131 € pro Monat — unabhängig davon, ob Sie 5 oder 50 Klienten betreuen.
Beispielrechnung
Musterrechnung: planbarer Kassenumsatz mit 15 Klienten
Anerkanntes Angebot; 15 Klienten treten ihren Entlastungsbetrag per Abtretungserklärung ab und schöpfen ihn voll aus.
- Entlastungsbetrag je Klient und Monat § 45b SGB XI, seit 01.01.2025
- 131,00 €
- Klienten mit Abtretungserklärung
- × 15
- Kassenumsatz pro Monat
- 1.965,00 €
- Entspricht je Klient bei 35 €/Std. knapp ein wöchentlicher 1-Stunden-Einsatz
- ≈ 3,7 Std./Monat
- Planbarer Kassenumsatz pro Jahr
- 23.580 €
Rechenbeispiel, nur § 45b. Ab Pflegegrad 2 kommen Umwandlungsanspruch (bis 318,40–919,60 €/Monat je nach Pflegegrad, seit 01.01.2025) und Verhinderungspflege (bis 3.539 €/Jahr, seit 01.07.2025) hinzu.
Dazu kommt der Ansparmechanismus: Nicht genutzte Monatsbeträge des laufenden Jahres kumulieren, Restbeträge bleiben bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar — neue Klienten starten also oft mit mehreren hundert Euro angespartem Budget. Wer über die Einzelperson hinaus wachsen will, findet die Team-Perspektive unter Betreuungsdienst gründen; den Solo-Weg beschreibt Als Alltagsbegleiter selbstständig machen.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Damit aus geleisteter Betreuung Geld wird, brauchen Sie drei Dinge — und einen sauberen Prozess dahinter:
- Abtretung statt Vorleistung: Der Kunde tritt seinen Entlastungsbetrag per Abtretungserklärung an Sie ab — Sie rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
- Leistungsnachweis: Jeder Einsatz wird mit Datum, Dauer und Leistung erfasst und vom Kunden unterschrieben — Vorlage unter Leistungsnachweis-Vorlage.
- Monatsrechnung je Kasse: mit IK-Nummer, Leistungszeitraum und Betrag — die Schritt-für-Schritt-Anleitung steht unter Entlastungsbetrag abrechnen.
Erste Schritte zur Gründung
Der Weg in die Selbstständigkeit folgt einer klaren Reihenfolge — planen Sie einige Wochen bis Monate ein, vor allem für Qualifikation und Anerkennung:
-
Geschäftsmodell festlegen und Markt prüfen
Entscheiden Sie: privat, anerkannt oder beides. Lesen Sie die Anerkennungsverordnung Ihres Bundeslandes und prüfen Sie über Pflegestützpunkte und die Anbieterverzeichnisse der Länder, wie viele Angebote es in Ihrem Einzugsgebiet schon gibt.
-
Qualifikation nachweisen
Für Helfer verlangen die Länder häufig eine Basisschulung von 30 Unterrichtseinheiten (bundesweit abgestimmtes Schulungskonzept, seit 01.09.2023) — einzelne Länder weichen ab, teils gelten zusätzliche Anforderungen an die fachliche Leitung. Ein Erste-Hilfe-Kurs kommt oft dazu.
-
Gewerbe anmelden
Melden Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an — Seniorenbetreuung ohne medizinische Pflege ist erlaubnisfrei, ein Versorgungsvertrag nach SGB V ist nicht nötig. Die Umsatzsteuerfrage (§ 4 Nr. 16 UStG) klären Sie mit dem Steuerberater.
-
Konzept schreiben, Haftpflicht abschließen
Ein schriftliches Betreuungskonzept (Zielgruppe, Leistungen, Qualitätssicherung) und der Nachweis einer Betriebshaftpflicht sind in praktisch allen Ländern Kern des Anerkennungsantrags.
-
Landesbehörde
Anerkennung nach § 45a beantragen
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Landesbehörde ein — nicht bei der Pflegekasse. Erst ab der Anerkennung dürfen Ihre Kunden Kassenbudgets für Ihre Leistung einsetzen.
-
IK-Nummer beantragen, Abrechnung aufsetzen
Beantragen Sie kostenlos ein Institutionskennzeichen bei der ARGE IK. Sammeln Sie Abtretungserklärungen Ihrer Kunden ein und setzen Sie einen sauberen Leistungsnachweis-Prozess auf — ohne ihn zahlt keine Kasse.
Tiefer einsteigen? Die Zahlen- und Planungsseite liefert der Businessplan für den Betreuungsdienst, die formalen Gründungsvoraussetzungen stehen unter Voraussetzungen zur Gründung.
Häufige Fragen
Brauche ich eine Ausbildung, um mich in der Seniorenbetreuung selbstständig zu machen?
Welchen Stundensatz kann ich als selbstständige Seniorenbetreuung verlangen?
Muss mein Angebot nach § 45a anerkannt sein?
Kann ich privat starten und die Anerkennung später nachholen?
Ist selbstständige Seniorenbetreuung dasselbe wie ein Pflegedienst?
Wie komme ich an mein Geld, ohne dass der Kunde in Vorleistung geht?
Quellen
- § 45a SGB XI — Angebote zur Unterstützung im Alltag (Gesetze im Internet)
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag (Gesetze im Internet)
- Statistisches Bundesamt — 5,7 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2023 (Pressemitteilung Nr. 478)
- Statistisches Bundesamt — Pflegevorausberechnung bis 2055
- MAGS NRW — Informationen für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Höchstpreise)
- Online-Pflegeakademie — Stundenlohn als selbstständiger Alltagsbegleiter (Marktübersicht)
- selbststaendig.de — Selbstständig machen mit Seniorenbetreuung (Marktübersicht)
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege (Gesetze im Internet)
Über den Autor
Mitgründer · Geschäftsführer
Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Gründung von Betreuungsdiensten und die Anerkennung nach § 45a — von der Idee bis zum Bescheid.
Profil ansehenDieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.
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