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Pflegesoftware-Vergleich: welche Software zu Ihrer Zulassung passt

„Pflegesoftware“ ist zwei Märkte in einem Wort: Medizinische Systeme wie MEDIFOX DAN, euregon .snap oder myneva sind für ambulante Pflegedienste gebaut — mit Leistungskomplexen, SIS-Dokumentation und MD-Prüfungslogik; der einzige veröffentlichte Suite-Preis liegt bei 299 €/Monat (CareSocial, Stand 07/2026). Wer ausschließlich Unterstützung im Alltag nach § 45a/45b SGB XI erbringt, braucht davon nichts und fährt mit spezialisierter Betreuungssoftware ab 29 €/Monat besser. Dieser Vergleich ordnet sieben Anbieter nach Zulassung, Funktionen und veröffentlichten Preisen ein.

Von Djamal Sadaghiani Zuletzt geprüft am 2. Juli 2026 10 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

2
Software-Kategorien
SGB-V-Pflege vs. § 45a/45b-Betreuung
29–299 €
veröffentlichte Einstiegspreise
pro Monat, Stand 07/2026
131 €
Entlastungsbetrag mtl.
§ 45b, seit 01.01.2025
3.539 €
Jahresbetrag VP + KZP
seit 01.07.2025, ab Pflegegrad 2

Rechner

Rechnet sich eine Software für Ihren Betrieb?

Der Rechner vergleicht die Verwaltungszeit pro Einsatz heute mit dem Software-Szenario — und stellt die Ersparnis den Abo-Kosten gegenüber.

Werte = Ihre Annahmen; Voreinstellungen basieren auf typischen Alltagshilfe-Betrieben.

Gesparte Verwaltungszeit

23,2 Std./Monat

Zeit, die heute in Zettel, Abtippen und Rechnungen fließt — nicht in Betreuung und neue Klienten.

Ersparnis pro Monat 579 €
Softwarekosten pro Monat 49 €
Netto-Nutzen pro Monat
530 €

Die Software zahlt sich ab Tag 1 — schon der erste Monat deckt Abo und Umstellungsaufwand.

Annahme für die Amortisation: einmaliger Umstellungsaufwand von ca. 8 Std. (Einrichtung, Stammdaten übernehmen, Team einweisen) ≈ 200 €.

Aufs Jahr gerechnet: 6.952 € Ersparnis − 588 € Softwarekosten = 6.364 € Netto-Nutzen.

Pflegesoftware oder Betreuungssoftware?

Wer „Pflegesoftware Vergleich“ sucht, findet zuerst die Systeme für ambulante Pflegedienste: MEDIFOX DAN, euregon .snap ambulant, myneva, CareSocial — oder das Abrechnungszentrum DMRZ.de. Diese Programme bilden die medizinische Versorgung ab: Leistungskomplexe, häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell (SIS) und die Vorbereitung auf die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes.

Ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI erbringt keine dieser Leistungen. Er rechnet mit der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 €/Monat seit 01.01.2025), den Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) und die Verhinderungspflege (§ 39) ab — und wird nicht vom Medizinischen Dienst geprüft; die Qualitätssicherung regelt das Landesrecht (§ 45a Abs. 3 SGB XI). Die Software-Frage entscheidet sich deshalb nicht an der Funktionsliste, sondern an Ihrer Zulassung:

Rechnen Sie medizinische Leistungen nach SGB V ab — oder planen Sie das?

Ihre Zulassung entscheidet über die Software-Kategorie — nicht die Länge der Funktionsliste.

Was medizinische Pflegesoftware leistet

Medizinische Pflegesoftware bildet den vollständigen Prozess eines zugelassenen Pflegedienstes ab — von der Tourenplanung über die Pflegedokumentation bis zur Abrechnung mit Kranken- und Pflegekassen:

  • MEDIFOX DAN (MD Ambulant): Abrechnung und Verwaltung, Pflegedokumentation, Personaleinsatzplanung und mobile Datenerfassung — Preis nur auf Anfrage.
  • euregon .snap ambulant: SIS-basierte Pflegedokumentation, Tourenplanung (.snap Assist), Medikationsmanagement und Anbindung an die Telematikinfrastruktur; ein „.snap STARTER“ richtet sich an kleine Pflegedienste und Gründer — Preis nur auf Anfrage.
  • myneva: Plattform für die Sozialwirtschaft (Altenpflege, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe) mit über 6.400 Einrichtungen in Europa — Preis nur auf Anfrage.
  • CareSocial: Pflegesoftware mit veröffentlichter Preisliste — 299 €/Monat zzgl. MwSt. für ambulante Pflegedienste, 999 € Ersteinrichtung, zwei Jahre Vertragslaufzeit (Stand 07/2026).

Dazu kommt DMRZ.de als Zwitter: ein Abrechnungszentrum mit angeschlossener Software (Basic-Tarif 59,99 €/Monat zzgl. Provision auf das Abrechnungsvolumen und MwSt., 12 Monate Mindestlaufzeit, Stand 07/2026). Die Abrechnung ist ausgelagert, Planung und Doku bleiben schlanker als bei den Suiten. Was ein Pflegedienst organisatorisch anders macht als ein Betreuungsdienst, steht im Beitrag Betreuungsdienst vs. Pflegedienst.

Was Betreuungssoftware leistet

Betreuungssoftware (auch Alltagshilfe-Software) ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebaut. Statt SIS-Dokumentation und Leistungskomplexen bildet sie den Weg vom Einsatz bis zum Geld ab: Einsätze planen, Leistungen mobil erfassen, Leistungsnachweise vom Klienten unterschreiben lassen, per Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Die drei Budgets, die dabei zählen:

  • Entlastungsbetrag § 45b: 131 € je Klient und Monat (seit 01.01.2025), ab Pflegegrad 1 — das Brot-und-Butter-Budget jedes Betreuungsdienstes
  • Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4: bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung zusätzlich, ab Pflegegrad 2
  • Verhinderungspflege § 39: gemeinsamer Jahresbetrag mit der Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € (seit 01.07.2025), ab Pflegegrad 2

In diese Kategorie fallen Aldor, Kilanka und mit Abstrichen Fortytools by zvoove. Kilanka kommt aus der Sozialwirtschaft (Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Schulbegleitung) und bildet laut Anbieter „Budgets nach § 45b Entlastungsbetrag, § 45a Umwandlungsanspruch, § 39 Verhinderungspflege“ strukturiert ab — Grundpreis 79 €/Monat zzgl. MwSt. (Stand 07/2026; die Gegenüberstellung im Detail: Alternative zu Kilanka). Fortytools ist eine Dienstleister-Software für Gebäudereinigung und Betreuungsdienste mit Einsatzplanung und Rechnungen; eine Kassenabrechnung nach § 45b weist die Website nicht aus. Aldor ist als einziges der drei ausschließlich für Alltagshilfe nach § 45a/45b gebaut — mit Helfer-App samt digitaler Klienten-Unterschrift und Kassenabrechnung ohne Doppelerfassung, ab 29 €/Monat.

Sieben Anbieter im Vergleich

Die Tabelle ordnet beide Kategorien nebeneinander — links die drei Betreuungs-Tools, rechts die vier medizinischen Systeme. Ein „—“ ist keine Wertung, sondern bedeutet: Die Anbieter-Website macht dazu keine öffentliche Angabe.

Vergleich von Betreuungssoftware (§ 45a/45b SGB XI) und medizinischer Pflegesoftware nach Segment, Funktionen und veröffentlichten Preisen
Funktion Empfohlen Aldor ab 29 €/Mon. Kilanka ab 79 €/Mon. Fortytools by zvoove MEDIFOX DAN Preis auf Anfrage euregon .snap ambulant myneva Sozialwirtschaft CareSocial ab 299 €/Mon.
Segment & Zulassung
Gebaut für Alltagshilfe & Betreuungsdienste (§ 45a/45b SGB XI) Soziale Dienste: Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Alltagshilfe Dienstleister: Gebäudereinigung, Betreuungsdienste Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflegedienste Sozialwirtschaft: Altenpflege, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe Ambulante Pflege, Intensiv-, Tagespflege, Betreuungsdienste
Medizinische Pflegedokumentation & -planung (u. a. SIS)
Abrechnung § 45a/45b SGB XI
Entlastungsbetrag § 45b abrechnen keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Umwandlungsanspruch § 45a Abs. 4 abbilden keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Verhinderungspflege § 39 (Jahresbetrag 3.539 €) keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Planung & mobile Dokumentation
Touren- & Einsatzplanung keine Angabe
Mobile Leistungserfassung per App keine Angabe keine Angabe
Digitale Unterschrift des Klienten beim Einsatz keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Preis & Vertrag
Einstiegspreis (veröffentlicht) ab 29 €/Mon. monatlich kündbar 79 €/Mon.1 bis 5 Mitarbeiter, zzgl. MwSt. auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage ab 299 €/Mon.2 zzgl. MwSt.
Einrichtungsgebühr 0 € 0 € keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe 999 € einmalig zzgl. MwSt.
Vertragsbindung monatlich kündbar monatlich kündbar keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe 24 Monate autom. Verlängerung
  1. 1Kilanka: Grundpreis 79 €/Monat für bis zu 5 Mitarbeiter, je 10 €/Monat für jeden weiteren Mitarbeiter, Einrichtung kostenlos — laut kilanka.de/preise, Stand 07/2026.
  2. 2CareSocial: 299 €/Monat für ambulante Pflegedienste (weitere Tarife 199–599 €/Monat je Einrichtungsart), Ersteinrichtung 999 € einmalig, zwei Jahre Vertragslaufzeit — laut shop.caresocial.de, Stand 07/2026.

Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr — Funktions- und Preisangaben laut öffentlichen Anbieter-Websites; „—“ bedeutet: keine öffentliche Angabe. Prüfen Sie den aktuellen Umfang direkt beim Anbieter.

Die Lesart: MEDIFOX DAN, euregon, myneva und CareSocial sind für Betriebe gebaut, die medizinisch dokumentieren und nach SGB V abrechnen müssen — dafür sind sie stark, dafür zahlen Sie. Aldor und Kilanka decken die § 45a/45b-Abrechnung ab; Aldor ist dabei auf reine Betreuungsdienste fokussiert und als einziges System der Tabelle mit veröffentlichtem Einstiegspreis unter 30 € monatlich kündbar.

Wann Sie wirklich Pflegesoftware brauchen

Es gibt drei klare Auslöser — trifft einer zu, führt an einer medizinischen Lösung kein Weg vorbei:

  • Sie haben (oder beantragen) einen Versorgungsvertrag als Pflegedienst nach § 72 SGB XI und rechnen Pflegesachleistungen nach § 36 über Leistungskomplexe ab.
  • Sie erbringen häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V auf Basis eines Vertrags nach § 132a SGB V.
  • Sie müssen sich auf Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes vorbereiten und die Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell (SIS) führen.

Der häufigste Graubereich ist der Mischbetrieb: ein zugelassener Pflegedienst, der zusätzlich ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag betreibt. Hier gilt fast immer: eine Suite statt zwei Systeme. Sobald derselbe Klient morgens Behandlungspflege und nachmittags Alltagsbegleitung erhält, erzeugen zwei getrennte Programme doppelte Stammdaten, doppelte Touren und zwei Abrechnungsläufe.

Dafür spricht die Pflege-Suite im Mischbetrieb

  • Eine Datenbasis für Pflege- und Betreuungsleistungen — keine doppelte Klienten- und Tourenverwaltung
  • SGB-V-Abrechnung, SIS-Dokumentation und MD-Prüfungsvorbereitung sind abgedeckt
  • Ein Vertragspartner und ein Support für den gesamten Betrieb

Das nehmen Sie in Kauf

  • Der einzige veröffentlichte Suite-Preis liegt bei 299 €/Monat zzgl. MwSt. plus 999 € Ersteinrichtung (CareSocial, Stand 07/2026) — die übrigen nennen Preise nur auf Anfrage
  • Vertragslaufzeiten von 12–24 Monaten statt monatlicher Kündbarkeit
  • Betreuungskräfte arbeiten in einer Oberfläche, die für Pflegefachkräfte entworfen wurde

Umgekehrt gilt: Betreiben Sie nur ein Angebot nach § 45a und planen den SGB-V-Schritt nicht, ist die Suite reiner Ballast. Und wer erst in zwei, drei Jahren über einen Pflegedienst nachdenkt, verliert mit einer monatlich kündbaren Betreuungssoftware nichts — anders herum sitzt er 24 Monate auf einem Vertrag. Keine Software ersetzt übrigens die Anerkennung nach § 45a selbst: Sie ist Landesrecht, in jedem der 16 Bundesländer anders geregelt — die Regeln je Land stehen in unseren Anerkennungs-Leitfäden.

Was kostet die Software?

Der Markt teilt sich auch beim Preis: Betreuungssoftware startet bei 29 €/Monat (Aldor) bzw. 79 €/Monat zzgl. MwSt. (Kilanka), das Abrechnungszentrum DMRZ.de bei 59,99 €/Monat zzgl. Provision — die medizinischen Suiten nennen bis auf CareSocial (ab 299 €/Monat zzgl. MwSt.) keine öffentlichen Preise (alle Angaben Stand 07/2026):

Veröffentlichte Einstiegspreise

CareSocial ambulante Pflegedienste, zzgl. MwSt.

299 €

Kilanka bis 5 Mitarbeiter, zzgl. MwSt.

79 €

DMRZ.de Basic-Tarif, zzgl. Provision auf das Abrechnungsvolumen und MwSt.

59,99 €

Aldor monatlich kündbar, keine Einrichtungsgebühr

29 €

Monatliche Einstiegspreise laut Anbieter-Website; MEDIFOX DAN, euregon, myneva und Fortytools nennen Preise nur auf Anfrage.

Quellen: Preisseiten der Anbieter · Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr

Der Monatspreis ist aber nur die halbe Rechnung. Drei Kostentreiber stehen im Kleingedruckten: die Einrichtungsgebühr (CareSocial: 999 € einmalig zzgl. MwSt.), die Vertragslaufzeit (CareSocial: zwei Jahre mit automatischer Verlängerung; DMRZ.de: 12 Monate — Aldor und Kilanka sind monatlich kündbar) und volumenabhängige Provisionen (DMRZ.de berechnet zusätzlich einen Anteil am Abrechnungsvolumen, weshalb es in der folgenden Rechnung fehlt). Auf 24 Monate gerechnet:

Zwei Jahre Gesamtkosten

CareSocial 24 × 299 € + 999 € Ersteinrichtung

Lizenz (24 Monate): 7.176
Ersteinrichtung: 999

8.175 €

Kilanka 24 × 79 €, Einrichtung kostenlos

1.896 €

Aldor 24 × 29 €, kein Setup

696 €

Lizenz (24 Monate) Ersteinrichtung

Softwarekosten über 24 Monate: Lizenz plus einmalige Einrichtung, berechnet aus den veröffentlichten Preislisten (netto; Einstiegstarife).

Eigene Berechnung aus den Anbieter-Preislisten · Stand 07/2026, Angaben ohne Gewähr

Ob sich der Preis trägt, entscheidet am Ende die eingesparte Verwaltungszeit: Jede Stunde, die nicht in doppelte Erfassung, Zettel-Leistungsnachweise und manuelle Rechnungen fließt, ist abrechenbare Betreuungszeit. Überschlagen Sie das mit dem ROI-Rechner oben auf dieser Seite. Für die Gesamtkalkulation eines Betriebs helfen Betreuungsdienst gründen und Businessplan Betreuungsdienst.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesoftware und Betreuungssoftware?
Medizinische Pflegesoftware ist für ambulante Pflegedienste gebaut: Leistungskomplexe, Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell (SIS), Medikationsmanagement und die Vorbereitung auf die Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes. Betreuungssoftware ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI gebaut und rechnet Entlastungsbetrag (§ 45b, 131 €/Monat seit 01.01.2025), Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4) und Verhinderungspflege (§ 39) mit der Pflegekasse ab. Wer keine medizinische Pflege erbringt, zahlt bei einer Pflege-Suite für Funktionen, die er nie nutzt.
Welche Software brauche ich als anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a?
Wenn Sie ausschließlich Unterstützung im Alltag erbringen und keine häusliche Krankenpflege nach SGB V abrechnen, brauchen Sie keine medizinische Pflegesoftware. Eine auf § 45a/45b spezialisierte Lösung wie Aldor deckt Einsatzplanung, Leistungsnachweis, Abtretung und Kassenabrechnung ab — ohne SIS-Dokumentation und MD-Prüfungslogik, die für Ihr Segment gar nicht gelten.
Was kostet Pflegesoftware im Monat?
Veröffentlicht sind (Stand 07/2026): CareSocial ab 299 €/Monat zzgl. MwSt. für ambulante Pflegedienste plus 999 € Ersteinrichtung bei zwei Jahren Vertragslaufzeit; DMRZ.de ab 59,99 €/Monat zzgl. Provision auf das Abrechnungsvolumen. MEDIFOX DAN, euregon und myneva nennen Preise nur auf Anfrage. Betreuungssoftware ist deutlich günstiger: Aldor startet bei 29 €/Monat, Kilanka bei 79 €/Monat zzgl. MwSt.
Kann ich mit Aldor den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege abrechnen?
Ja. Aldor ist auf die Abrechnung nach § 45b (Entlastungsbetrag, 131 €/Monat seit 01.01.2025), § 45a Abs. 4 (Umwandlungsanspruch, bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung ab Pflegegrad 2) und § 39 (Verhinderungspflege, gemeinsamer Jahresbetrag bis 3.539 € seit 01.07.2025) ausgelegt — inklusive Abtretungserklärung, Leistungsnachweis und direkter Abrechnung mit der Pflegekasse.
Kann ich mit Betreuungssoftware auch SGB-V-Leistungen abrechnen?
Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V setzt einen Versorgungsvertrag nach § 132a SGB V voraus und wird über Leistungskomplexe mit den Krankenkassen abgerechnet — dafür brauchen Sie eine medizinische Pflegesoftware. Planen Sie den Schritt zum zugelassenen Pflegedienst, wählen Sie besser gleich eine Pflege-Suite, statt später zu migrieren.
Muss meine Software zur Anerkennung nach § 45a passen?
Die Anerkennung nach § 45a ist Landesrecht und in jedem der 16 Bundesländer anders geregelt; die Software beeinflusst die Anerkennung selbst nicht. Sie muss aber die von Landesbehörde und Pflegekasse geforderten Nachweise sauber erzeugen — Leistungsnachweis mit Unterschrift, Rechnung mit IK-Nummer, korrekte Budgets. Details je Bundesland finden Sie in unseren Anerkennungs-Leitfäden.
Djamal Sadaghiani

Über den Autor

Djamal Sadaghiani

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über Software für die Alltagshilfe, Vergleiche und einen gut organisierten Betrieb.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 2. Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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