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Software für das Sozialraumbudget: Abrechnung ab dem 1. Januar 2027

Ab 2027 zahlt die Pflegekasse für Ihre Einsätze aus einem Topf: dem Sozialraumbudget von 175 € je Klient und Monat. Alles darüber steht als privater Anteil auf der Rechnung. Diese Seite zeigt, was sich in der Abrechnung einer Alltagshilfe ändert und wie Aldor je Klient Budget, Rechnung und Umstellung führt.

Kostenlos testen Demo ansehen Stand des Verfahrens Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Noch nicht beschlossen.
Von Benedikt Hübenthal Redaktionell aktualisiert am 18. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

175 €
Sozialraumbudget je Klient und Monat
ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €, ab 01.01.2027
1 Topf
statt drei
Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege fallen für Ihre Einsätze zusammen
2 Anteile
auf jeder Rechnung
Kassenanteil bis 175 €, privater Anteil darüber
ab 29 €
Aldor pro Monat
erste 30 aktive Klienten inklusive · Stand 07/2026

Rechner

Sozialraumbudget: Kasse oder privat?

Ab 2027 zahlt die Pflegekasse für Ihre Einsätze bis zu 175 € im Monat aus dem Sozialraumbudget. Der Rest der Rechnung ist privater Anteil. Zum Vergleich: der Kassenanteil heute aus Entlastungsbetrag und Umwandlungsanspruch.

Ab Pflegegrad 2 gibt es das Sozialraumbudget. Heute bestimmt der Pflegegrad die Umwandlung.
Typische Klienten

Privater Anteil ab 2027, im Monat

35,00 €

Ihre Rechnung: 210,00 €. Die Kasse zahlt ab 2027 175,00 € aus dem Sozialraumbudget. Das deckt 5,0 Std. im Monat.

Kasse 2027 (Sozialraumbudget)
175,00 €
Privat 2027
35,00 €
Kasse heute (Entlastungsbetrag + Umwandlung)
210,00 €
Privat heute
0,00 €

Heute: Entlastungsbetrag 131 € plus voller Umwandlungsanspruch (40 % der Sachleistung nach § 36), ohne Verhinderungspflege. 2027: Sozialraumbudget laut Regierungsentwurf vom 30. September 2026, noch nicht beschlossen.

Was sich in der Abrechnung ändert

Heute rechnet ein nach § 45a anerkanntes Angebot mit drei Töpfen: dem Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, dem Umwandlungsanspruch von bis zu 40 % der Sachleistung und der Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr. Das Pflegeneuordnungsgesetz führt diese Töpfe für Ihre Einsätze zum 1. Januar 2027 in einem zusammen: dem Sozialraumbudget von 175 € im Monat ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €.

Für die Abrechnung heißt das: Jede Monatsrechnung hat zwei Anteile. Bis 175 € zahlt die Pflegekasse, alles darüber zahlt der Klient privat. Bei 35 € je Stunde deckt das Budget fünf Stunden im Monat. Der Rechner oben zeigt die Aufteilung für Ihren Klienten.

Ein Klient in Aldor ab Januar 2027

Die Kette bleibt dieselbe wie heute: planen, dokumentieren, unterschreiben, abrechnen. Neu ist der Topf und der private Anteil auf der Rechnung.

  1. Stammdaten

    Budget je Klient

    Aldor führt je Klient den Budgetstand. Bis Ende 2026 Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege, ab dem 1. Januar 2027 das Sozialraumbudget.

  2. Helfer

    Einsatz

    Der Helfer dokumentiert Leistung und Dauer in der Helfer-App. Der Klient unterschreibt auf dem Smartphone.

  3. Inhaber

    Rechnung mit zwei Anteilen

    Die Monatsrechnung weist den Kassenanteil bis 175 € und den privaten Anteil darüber aus. Beide Anteile stehen auf jeder Rechnung.

  4. Pflegekasse

    Erstattung

    Mit Abtretung rechnet Aldor den Kassenanteil direkt mit der Pflegekasse ab. Ohne Abtretung reicht der Klient Rechnung und Leistungsnachweis selbst ein.

Ein Klient in Aldor nach dem PNOG: ein Budget, eine Rechnung mit zwei Anteilen, Erstattung per Abtretung. Aldor-Produktablauf · Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026 · Stand 16. Oktober 2026

So sieht die Abrechnung in Aldor aus

Aldor · Abrechnung

Live · April

38 Rechnungen

∑ 12.420 € · davon offen 4.755 €
April 2026 DATEV-Export

AOK Bayern

RG-2604-014 · Heute fällig

1.840 €

Bezahlt

Familie Becker

RG-2604-013 · 12.05.

120 €

Verschickt

Barmer

RG-2604-012 · 15.05.

2.260 €

Verschickt

DAK-Gesundheit

RG-2604-011 · —

1.605 €

Bezahlt

Familie Schulz

RG-2604-010 · Überfällig (12 T)

85 €

Überfällig

TK

RG-2604-009 · 20.05.

910 €

Entwurf

Die Rechnungsübersicht in Aldor, Demo-Ansicht mit Beispieldaten. Kassen- und Privatrechnungen in einer Liste, mit Status von „Entwurf“ bis „Bezahlt“.

Der private Anteil ist für viele Klienten neu. Deshalb steht er in Aldor auf jeder Rechnung und in jedem Kostenvoranschlag, nicht in einer Fußnote. Wie Sie Ihre Klienten darauf vorbereiten, steht im Beitrag Klienten über das PNOG informieren.

Heute und 2027 je Pflegegrad

Was die Kasse je Klient und Monat höchstens an ein anerkanntes Angebot zahlt. Heute aus Entlastungsbetrag und vollem Umwandlungsanspruch, ohne Verhinderungspflege. Ab 2027 aus dem Sozialraumbudget. Alle Beträge in Euro.

Pflegegrad Heute im Monat davon Umwandlung 2027 im Monat
1 131,00 € – 0 €
2 449,40 € 318,40 € 175 €
3 729,80 € 598,80 € 175 €
4 874,60 € 743,60 € 175 €
5 1.050,60 € 919,60 € 175 €

Heute: 131 € Entlastungsbetrag plus 40 % der Sachleistung nach § 36 (796 / 1.497 / 1.859 / 2.299 € im Monat). Die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr kommt heute dazu und entfällt 2027 für Ihre Einsätze ebenfalls. 2027: 175 € Sozialraumbudget ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €. Pflegegrad 1 hat kein Sozialraumbudget.

Die Tabelle zeigt das Maximum, nicht den Umsatz. Der Umsatz hängt davon ab, wie viele Stunden ein Klient bucht. Wer heute viel über Umwandlung und Verhinderungspflege abrechnet, liest den Beitrag Umwandlungsanspruch entfällt 2027.

Die Umstellung bis zum 31. Dezember

Sechs Schritte, die Sie in Aldor erledigen. Den vollständigen Plan mit Terminen finden Sie im PNOG-Leitfaden.

Checkliste

Umstellung auf das Sozialraumbudget

  • Klienten nach Stunden im Monat sortieren.

    Die Stundenauswertung in Aldor zeigt, welche Klienten über 175 € im Monat liegen.

  • Umsatzanteil aus Umwandlung und Verhinderungspflege ermitteln.

    Liegt er über einem Drittel, lesen Sie den Beitrag zur Zulassung als Betreuungsdienst.

  • Reste aus 2026 abrufen.

    Was aus Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege 2026 nicht abgerufen wird, verfällt nach dem Entwurf.

  • Alle Klienten anschreiben.

    Der Serienbrief kommt aus den Stammdaten. Den Musterbrief finden Sie im Beitrag zur Klienteninformation.

  • Kostenvoranschläge zum 1. Januar erstellen.

    Mit Kassenanteil und privatem Anteil je Klient.

  • Budgettopf umstellen.

    Ab dem 1. Januar 2027 rechnet Aldor auf dem Sozialraumbudget ab. Private Anteile stehen in jeder Rechnung.

Wenn Sie den Weg zur Zulassung gehen

Liegen viele Ihrer Klienten über fünf Stunden im Monat, reicht das Sozialraumbudget nicht. Dann steht die Zulassung als Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a auf dem Tisch. Sie öffnet das Sachleistungsbudget von 890 bis 2.530 € im Monat und schließt die Anerkennung nach § 45a aus.

Ein zugelassener Dienst rechnet mit den Pflegekassen ab, nicht mit dem Klienten. Aldor übermittelt die Abrechnung an die Kostenträger per Datenträgeraustausch. Die DTA-Abrechnung ist in jedem Tarif enthalten, Details auf der Preisseite.

Was Aldor kostet

Aldor kostet 29, 49 oder 69 € netto pro Monat (Starter, Pro, Max, Stand 07/2026). In jedem Tarif sind die ersten 30 aktiven Klienten enthalten. Helfer-Zugänge kosten keinen Aufpreis. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, der Vertrag ist monatlich kündbar. Alle Details auf der Preisseite. Was Alltagshilfe-Software insgesamt leisten muss, steht auf der Seite Alltagshilfe-Software.

Häufige Fragen

Was muss Software für das Sozialraumbudget können?
Drei Dinge. Sie führt je Klient den Budgetstand von 175 € im Monat, unter 25 Jahren 300 €. Sie teilt jede Rechnung in den Kassenanteil bis zum Budget und den privaten Anteil darüber. Und sie rechnet den Kassenanteil per Abtretung direkt mit der Pflegekasse ab oder gibt dem Klienten Rechnung und Leistungsnachweis für die Kostenerstattung.
Rechnet Aldor ab dem 1. Januar 2027 auf dem Sozialraumbudget ab?
Ja. Aldor führt heute je Klient Entlastungsbetrag, Umwandlung und Verhinderungspflege. Zum 1. Januar 2027 stellt Aldor den Budgettopf auf das Sozialraumbudget um. Der private Anteil steht auf jeder Rechnung.
Was passiert mit Klienten, deren Rechnung über 175 € liegt?
Der Betrag über dem Sozialraumbudget ist privater Anteil. Der Klient zahlt ihn selbst. Bei 35 € je Stunde deckt das Budget fünf Stunden im Monat. Wer viele Klienten mit mehr Stunden hat, prüft die Zulassung als Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a.
Funktioniert die Abtretungserklärung weiter?
Ja. Das Sozialraumbudget bleibt eine Kostenerstattung gegen Beleg, ohne Antrag. Die Abtretung an den Anbieter funktioniert wie heute.
Was kostet Aldor?
Aldor kostet 29, 49 oder 69 € netto pro Monat, Stand 07/2026. Die ersten 30 aktiven Klienten sind in jedem Tarif enthalten. Helfer-Zugänge kosten keinen Aufpreis. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, der Vertrag ist monatlich kündbar.
Gilt das Pflegeneuordnungsgesetz schon?
Nein. Seit dem 30. September 2026 ist das PNOG ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Dezember 2026. Der Entwurf nennt den 1. Januar 2027 als Inkrafttreten. Diese Seite gibt den Entwurf wieder.

Quellen

Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 18. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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