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Umwandlungsanspruch entfällt 2027: Was das für Ihren Betrieb heißt

Bis zu 40 % der Sachleistung lassen sich heute in Leistungen anerkannter Angebote umwandeln. Das Pflegeneuordnungsgesetz streicht diesen Anspruch zum 1. Januar 2027. Wer heute viel über die Umwandlung abrechnet, verliert diesen Umsatz oder wechselt den Weg. Dieser Beitrag rechnet vor, was fehlt, und zeigt, wie Sie entscheiden.

Stand des Verfahrens Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Noch nicht beschlossen.
Von Benedikt Hübenthal Redaktionell aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

40 %
der Sachleistung heute umwandelbar
§ 45a Abs. 4 SGB XI, ab Pflegegrad 2
0 €
Umwandlung ab 01.01.2027
Art. 1 Nr. 41 PNOG streicht Abs. 4
598,80 €
fehlen bei Pflegegrad 3 im Monat
40 % von 1.497 € Sachleistung
1/3
Umsatzanteil als Schwelle
darüber gehört die Zulassung auf den Tisch

Was wegfällt

Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI erlaubt heute, bis zu 40 % der ambulanten Sachleistung nach § 36 für Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag einzusetzen. Bei Pflegegrad 3 sind das rechnerisch 598,80 € im Monat, zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 €. Für viele Alltagshilfen ist das der größte Topf.

Der Regierungsentwurf vom 30. September 2026 fasst §§ 45a und 45b neu (Art. 1 Nr. 41). Die neue Fassung enthält den Umwandlungsanspruch nicht mehr. An seine Stelle tritt für anerkannte Angebote das Sozialraumbudget von 175 € im Monat. Die Sachleistung selbst bleibt und wächst zum Sachleistungsbudget. Nutzen können es ab 2027 nur zugelassene Dienste.

Was je Pflegegrad fehlt

Was die Kasse je Klient und Monat höchstens an ein anerkanntes Angebot zahlt, heute und 2027. Heute aus Entlastungsbetrag und vollem Umwandlungsanspruch. Die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr kommt heute dazu und entfällt ebenfalls. Alle Beträge in Euro.

Pflegegrad Sachleistung § 36 Umwandlung heute Kasse heute Kasse 2027 Differenz
2 796 € 318,40 € 449,40 € 175 € − 274,40 €
3 1.497 € 598,80 € 729,80 € 175 € − 554,80 €
4 1.859 € 743,60 € 874,60 € 175 € − 699,60 €
5 2.299 € 919,60 € 1.050,60 € 175 € − 875,60 €

Sachleistung nach § 36 seit 01.01.2025, unverändert 2026. Umwandlung: 40 % davon. Kasse heute: 131 € Entlastungsbetrag plus Umwandlung. Kasse 2027: Sozialraumbudget laut Regierungsentwurf. Pflegegrad 1 hat weder Sachleistung noch Sozialraumbudget.

Die Tabelle zeigt das Maximum. Ein Klient, der heute vier Stunden im Monat bucht, nutzt die Umwandlung kaum. Ein Klient mit zwölf Stunden lebt davon. Der Rechner auf der Seite Sozialraumbudget teilt eine Rechnung in Kasse und privat, heute und 2027.

Der Umsatz-Check für Ihren Betrieb

Die Frage ist nicht, ob die Umwandlung wegfällt. Die Frage ist, wie viel Ihres Umsatzes daran hängt. Vier Schritte:

Checkliste

Umsatz-Check vor der Entscheidung

  • Rechnungen der letzten zwölf Monate nach Topf sortieren.

    Entlastungsbetrag, Umwandlung, Verhinderungspflege, privat. In Aldor zeigt die Auswertung den Umsatz je Budget.

  • Anteil von Umwandlung und Verhinderungspflege am Gesamtumsatz berechnen.

    Beide Töpfe entfallen 2027 für Ihre Einsätze. Dieser Anteil ist der Umsatz, den Weg A verliert.

  • Klienten über 175 € im Monat zählen.

    Stunden mal Stundensatz. Bei 35 € je Stunde sind das alle Klienten über fünf Stunden.

  • Beide Zahlen gegen die Schwelle halten.

    Unter einem Drittel und wenige große Klienten: Weg A trägt. Darüber: Weg B rechnen.

Die zwei Wege, die bleiben

Ohne Umwandlung gibt es für Stunden über dem Sozialraumbudget zwei Quellen: den Klienten oder die Sachleistung.

Weg A: anerkannt bleiben

  • 175 € im Monat je Klient ab Pflegegrad 2, unter 25 Jahren 300 €.
  • Anerkennung nach Landesrecht wie heute. Fachkraft, Versorgungsvertrag und Prüfung durch den Medizinischen Dienst entfallen.
  • Alles über 175 € zahlt der Klient privat. Das Pflegegeld bleibt unberührt.
  • Passt, wenn die meisten Klienten bis fünf Stunden im Monat buchen.

Weg B: Zulassung als Betreuungsdienst

  • Sachleistungsbudget von 890 bis 2.530 € im Monat je Klient.
  • Verantwortliche Fachkraft, Versorgungsvertrag nach § 72, Vergütungsvereinbarung nach § 89, Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst.
  • Das Pflegegeld des Klienten sinkt anteilig. Die Vergütung ist bis Ende 2030 gedeckelt.
  • Passt, wenn mehr als ein Drittel des Umsatzes aus Umwandlung und Verhinderungspflege stammt.

Weg B im Detail, mit Voraussetzungen und Ablauf, steht im Beitrag Zulassung als Betreuungsdienst. Den dritten Weg mit zwei Trägern und unsere Empfehlung finden Sie im PNOG-Leitfaden.

Bis zum Jahresende

  1. Umwandlung 2026 ausschöpfen. Was im Monat nicht abgerufen wird, verfällt. Prüfen Sie je Klient, ob die Sachleistung noch Spielraum hat.
  2. Verhinderungspflege 2026 abrufen. Belege aus 2026 reichen Sie bis zum 31. Dezember 2027 ein. Einsätze ab Januar 2027 laufen nicht mehr über diesen Topf.
  3. Bei Weg B: noch 2026 mit den Landesverbänden sprechen. Die Zulassung dauert Monate. Ein Antrag lässt sich zurückziehen, verlorene Monate holen Sie nicht nach.
  4. Klienten mit vielen Stunden zuerst informieren. Sie verlieren am meisten. Musterbrief und Gesprächsleitfaden im Beitrag Klienten über das PNOG informieren.

Häufige Fragen

Entfällt der Umwandlungsanspruch wirklich?
Laut Regierungsentwurf vom 30. September 2026 ja. Art. 1 Nr. 41 des Pflegeneuordnungsgesetzes fasst §§ 45a und 45b neu. Den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 enthält die neue Fassung nicht mehr. Inkrafttreten laut Art. 11: 1. Januar 2027. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Wie viel Geld fehlt je Klient?
Bei vollem Umwandlungsanspruch 318,40 € im Monat bei Pflegegrad 2, 598,80 € bei Pflegegrad 3, 743,60 € bei Pflegegrad 4 und 919,60 € bei Pflegegrad 5. Dagegen steht das Sozialraumbudget mit 44 € mehr als der Entlastungsbetrag. Wie viel Ihnen tatsächlich fehlt, hängt davon ab, wie viele Stunden der Klient bucht.
Kann ich die Umwandlung aus 2026 noch 2027 abrechnen?
Die Umwandlung ist ein monatlicher Anspruch auf die nicht verbrauchte Sachleistung. Was 2026 nicht abgerufen wird, verfällt. Leistungen aus 2026 rechnen Sie wie gewohnt ab. Für Einsätze ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine Umwandlung mehr.
Was ist die Alternative zur Umwandlung?
Die Zulassung als Betreuungsdienst nach § 71 Abs. 1a SGB XI. Sie öffnet das Sachleistungsbudget von 890 bis 2.530 € im Monat, verlangt aber eine verantwortliche Fachkraft, einen Versorgungsvertrag und die Prüfung durch den Medizinischen Dienst. Sie schließt das Sozialraumbudget aus.
Was passiert mit dem Pflegegeld meiner Klienten?
Heute kürzt die Umwandlung das Pflegegeld anteilig, weil sie als Sachleistung zählt. Ab 2027 entfällt diese Kürzung mit der Umwandlung. Das Sozialraumbudget berührt das Pflegegeld nicht. Mit Zulassung sinkt das Pflegegeld wieder anteilig.

Quellen

Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 18. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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