Klienten über das PNOG informieren: Musterbrief und Gesprächsleitfaden
Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die Pflegekasse für Ihre Einsätze aus dem Sozialraumbudget von 175 € im Monat. Alles darüber steht beim Klienten auf der privaten Rechnung. Wer das im Januar zum ersten Mal erklärt, verliert Klienten. Hier finden Sie den Zeitplan, den Musterbrief, den Gesprächsleitfaden und die Antworten auf die drei Einwände, die kommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Oktober
- Brief an alle Klienten
- ein Absatz, ohne Fachbegriffe, mit der Zahl
- November
- Gespräche mit den großen Klienten
- Wochenplan, Bedarf, neuer Kostenvoranschlag
- Dezember
- Verträge und Kostenvoranschläge
- Serienbrief, sobald der Beschluss da ist
- 175 €
- die eine Zahl im Brief
- Sozialraumbudget im Monat ab Pflegegrad 2
Wann Sie informieren
Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Trotzdem beginnt die Information jetzt. Der Grund ist einfach: Die Gespräche mit den Klienten über 175 € im Monat brauchen Zeit, und im Dezember ist davon keine mehr. Der Brief im Oktober kündigt das Gespräch an. Das Gespräch im November klärt den Bedarf. Der Kostenvoranschlag im Dezember macht die Zahl verbindlich.
-
Oktober
Brief an alle Klienten
Was sich ändert, ab wann, was gleich bleibt. Der Brief kündigt das Gespräch an.
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November
Gespräche mit den Klienten über 175 € im Monat
Groß nach klein. Wochenplan durchgehen, Bedarf klären, Kostenvoranschlag mitnehmen.
-
November
Gespräche mit den kleinen Klienten
Gestaffelt, oft reicht ein Anruf. Unter 175 € ändert sich für den Klienten wenig.
-
Dezember
Kostenvoranschläge und Verträge zum 1. Januar
Serienbrief aus den Stammdaten, sobald Bundestag und Bundesrat entschieden haben.
Welche Klienten zuerst? Die mit den meisten Stunden. Die Stundenauswertung in Aldor sortiert die Klientenliste nach Stunden im Monat. Alles über fünf Stunden bei 35 € je Stunde liegt über dem Sozialraumbudget.
Was der Klient wissen muss
Sechs Punkte. Nicht mehr. Der Klient liest keine Paragrafen, er liest eine Zahl und einen Termin.
- Ab wann
- Der 1. Januar 2027, wenn Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen.
- Die neue Zahl
- 175 € im Monat zahlt die Pflegekasse für Ihre Einsätze. Heute sind es 131 € plus Umwandlung und Verhinderungspflege.
- Was wegfällt
- Umwandlungsanspruch und Verhinderungspflege stehen für Ihre Einsätze nicht mehr zur Verfügung. Nur nennen, wenn der Klient diese Töpfe heute nutzt.
- Der private Anteil
- Alles über 175 € im Monat zahlt der Klient selbst. Mit Zahl: bei 35 € je Stunde sind das alle Stunden ab der sechsten.
- Was gleich bleibt
- Die Helfer, die Einsätze, die Abtretung. Das Pflegegeld bleibt unberührt.
- Pflegegrad 1
- Kein Sozialraumbudget. Die Höherstufung noch 2026 prüfen. Dieser Absatz nur an Pflegegrad-1-Klienten.
Die Hintergründe zu jedem Punkt finden Sie im PNOG-Leitfaden, die Erklärung des Topfs im Beitrag Sozialraumbudget.
Der Musterbrief
Ein Brief für alle Klienten, ein Absatz je Gedanke. Die eckigen Klammern ersetzen Sie. Der Absatz zu Umwandlung und Verhinderungspflege gehört nur in Briefe an Klienten, die diese Töpfe heute nutzen. Klienten mit Pflegegrad 1 bekommen einen eigenen Absatz, siehe Pflegegrad 1 nach dem PNOG.
Musterbrief
Guten Tag [Anrede und Name],
zum 1. Januar 2027 ändert die Pflegeversicherung ihre Leistungen. Der Bundestag berät das Pflegeneuordnungsgesetz derzeit. Nach dem Entwurf gilt ab Januar:
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wird zum Sozialraumbudget und steigt auf 175 Euro im Monat. Daraus bezahlt Ihre Pflegekasse unsere Einsätze bei Ihnen.
[Nur wenn der Klient diese Töpfe heute nutzt:] Der Umwandlungsanspruch und die Verhinderungspflege stehen für unsere Einsätze ab Januar nicht mehr zur Verfügung.
Was das für Sie bedeutet: Bis zu 175 Euro im Monat übernimmt die Pflegekasse. Kosten darüber stellen wir Ihnen ab Januar privat in Rechnung. Sie sehen beide Anteile auf jeder Rechnung.
Wir möchten mit Ihnen besprechen, welche Stunden Sie ab Januar brauchen. [Name] meldet sich dazu in den nächsten Wochen bei Ihnen. Sie erreichen uns auch unter [Telefon].
Ihre Unterstützung bleibt. Daran ändert sich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anbieter, Anschrift]
Brief an alle Klienten im Oktober: Stichtag, neue Zahl, privater Anteil, was bleibt, Ankündigung des Gesprächs.
Regierungsentwurf PNOG vom 30.09.2026 · Stand 16. Oktober 2026
Der Gesprächsleitfaden
Das Gespräch dauert zwanzig Minuten, wenn Sie mit dem Wochenplan beginnen. Es dauert eine Stunde, wenn Sie mit dem Gesetz beginnen.
Checkliste
Vier Schritte im Gespräch
-
Mit dem Wochenplan beginnen, nicht mit dem Gesetz.
Welche Einsätze hat der Klient heute, welche braucht er ab Januar? Erst dann die Zahl.
-
Die Rechnung von heute neben die von Januar legen.
Dieselben Stunden, zwei Spalten: Kasse und privat. Der Rechner auf der Seite Sozialraumbudget liefert die Zahlen.
-
Drei Wege anbieten.
Stunden halten und privat zahlen. Stunden auf fünf im Monat anpassen. Oder bei Pflegegrad 1 die Höherstufung beantragen.
-
Den Kostenvoranschlag mitnehmen, nicht nachschicken.
Mit beiden Anteilen, zum 1. Januar. Der Klient entscheidet in Ruhe, aber mit Zahl.
Die drei Einwände
Drei Sätze kommen in fast jedem Gespräch. Hier die Antworten, die den Fakten des Entwurfs entsprechen.
„Wir sind auf das Pflegegeld angewiesen.“
Das Sozialraumbudget berührt das Pflegegeld nicht. Es steigt 2027 sogar, bei Pflegegrad 3 auf 630 €. Nur wenn ein zugelassener Dienst die Sachleistung nutzt, sinkt das Pflegegeld anteilig. Nehmen Sie den Einwand an und fragen Sie, ob es nur ums Geld geht oder auch um die Versorgung.
„Warum soll ich jetzt privat zahlen, das ging doch bisher?“
Bisher hat die Umwandlung die Stunden über 131 € gedeckt. Diesen Topf streicht das Gesetz für Angebote wie unseres. Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers, nicht unsere. Was wir tun können: die Stunden mit Ihnen so planen, dass möglichst viel aus dem Sozialraumbudget kommt.
„Gilt das überhaupt schon?“
Nein. Es ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 30. September 2026. Bundestag und Bundesrat entscheiden bis Dezember. Wir informieren Sie jetzt, damit Sie im Januar nicht überrascht werden. Ändert sich der Entwurf, melden wir uns wieder.
Der erste Einwand wird größer, wenn Sie die Zulassung als Betreuungsdienst wählen: Dann sinkt das Pflegegeld anteilig mit jeder Rechnung. Planen Sie dafür ein eigenes Gespräch.
Der Kostenvoranschlag zum 1. Januar
Der Kostenvoranschlag macht aus dem Gespräch eine Zahl. Er zeigt für die vereinbarten Stunden zwei Spalten: den Kassenanteil bis 175 € und den privaten Anteil darüber. Bei 35 € je Stunde und acht Stunden im Monat sind das 175 € Kasse und 105 € privat.
Beispielrechnung
Kostenvoranschlag ab 1. Januar 2027
Klient mit Pflegegrad 3, acht Stunden im Monat, 35 € je Stunde, mit Abtretung an den Anbieter.
- 8 Einsätze à 1 Std.
- 8,0 Std.
- Stundensatz
- 35,00 €
- Monatsrechnung
- 280,00 €
- Pflegekasse zahlt aus dem Sozialraumbudget per Abtretung direkt an den Anbieter
- 175,00 €
- Privater Anteil im Monat
- 105,00 €
Heute zahlt die Kasse für diesen Klienten 280 €, weil die Umwandlung dazukommt. Regierungsentwurf vom 30.09.2026, noch nicht beschlossen.
In Aldor entsteht der Kostenvoranschlag aus den Stammdaten des Klienten und steht in derselben Form später auf jeder Rechnung. Wie das aussieht, zeigt Software für das Sozialraumbudget.
Häufige Fragen
Wann sollte ich meine Klienten über das PNOG informieren?
Was muss im Brief an die Klienten stehen?
Wie erkläre ich den privaten Anteil?
Was sage ich Klienten mit Pflegegrad 1?
Darf ich die Klienten informieren, bevor das Gesetz beschlossen ist?
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsfassung vom 30.09.2026: Art. 1 Nr. 41 (§§ 45a, 45b neu), §§ 36, 37, 39, 71 Abs. 1a, 142b, Art. 11, Begründung zu Nr. 41
- Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“, 30.09.2026
- Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 05.06.2026
Über den Autor
Mitgründer · Geschäftsführer
Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.
Profil ansehenDieser Beitrag gibt den Stand vom 18. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.
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