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Pflegegrad 1 nach dem PNOG: Was 2027 bleibt und was wegfällt

Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag von 131 € heute die zentrale Leistung. Das Pflegeneuordnungsgesetz ersetzt ihn zum 1. Januar 2027 durch das Sozialraumbudget, und das gilt erst ab Pflegegrad 2. Was Pflegegrad 1 behält, wie der Bestandsschutz wirkt und warum die Höherstufung noch 2026 auf den Tisch gehört.

Stand des Verfahrens Regierungsentwurf vom 30. September 2026. Noch nicht beschlossen.
Von Benedikt Hübenthal Redaktionell aktualisiert am 18. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

131 €
Entlastungsbetrag heute
die zentrale Leistung bei Pflegegrad 1
0 €
Sozialraumbudget ab 2027
gilt erst ab Pflegegrad 2
bis 2028
Beratungseinsatz § 37 Abs. 3
ab 2029 Pflegebegleitung
15 Punkte
Schwelle für Pflegegrad 1 ab 2027
heute 12,5 Punkte

Was Pflegegrad 1 heute hat

Pflegegrad 1 bekommt weder Pflegegeld noch Sachleistung. Die regelmäßige Leistung ist der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, einsetzbar bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nur bei Pflegegrad 1 darf er auch für Hilfe bei der Selbstversorgung durch Pflegedienste genutzt werden. Für viele Alltagshilfen sind Klienten mit Pflegegrad 1 ein großer Teil der Klientenliste.

Leistung Heute Ab 2027 laut Entwurf
Entlastungsbetrag (§ 45b) 131 € im Monat entfällt, kein Sozialraumbudget
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3) halbjährlich, freiwillig bleibt bis Ende 2028, ab 2029 Pflegebegleitung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) 42 € im Monat der Entwurf ändert daran nichts
Pflegegeld, Sachleistung (§§ 36, 37) kein Anspruch kein Anspruch

Was ab 2027 bleibt

Das Sozialraumbudget von 175 € im Monat gilt laut Regierungsentwurf ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 geht leer aus. Was bleibt, ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 bis Ende 2028. Ab 2029 tritt die Pflegebegleitung an seine Stelle.

Der Entwurf begründet das mit der Logik der Töpfe: Das Sozialraumbudget gehört zu den Leistungen ab Pflegegrad 2, wie Pflegegeld und Sachleistung. Pflegegrad 1 bleibt der Grad für Beratung und Prävention. Den Vergleich der beiden Töpfe zeigt der Beitrag Sozialraumbudget oder Entlastungsbetrag.

Bestandsschutz und strengere Begutachtung

Der Entwurf hebt die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 an. Wer ab 2027 begutachtet wird, braucht mehr Punkte für denselben Pflegegrad. Bestehende Pflegegrade genießen Bestandsschutz nach § 142b: Wer heute Pflegegrad 1 hat, behält ihn.

Pflegegrad 1

ab 15 Punkte

heute ab 12,5 Punkte

Pflegegrad 2

ab 30 Punkte

heute ab 27 Punkte

Pflegegrad 3

ab 50 Punkte

heute ab 47,5 Punkte

Der Bestandsschutz schützt den Pflegegrad, nicht die Leistung. Ein Klient mit Pflegegrad 1 behält den Grad und verliert trotzdem den Topf für Alltagshilfe. Wer neu begutachtet wird, trifft auf die höheren Schwellen. Beides spricht für denselben Schritt: die Höherstufung noch 2026 prüfen.

Die Höherstufung noch 2026 prüfen

Es gilt das Recht am Tag des Antrags. Ein Antrag auf Höherstufung, der 2026 gestellt wird, wird nach den heutigen Schwellen begutachtet: 27 Punkte für Pflegegrad 2 statt 30. Wer Pflegegrad 2 erreicht, hat ab 2027 das Sozialraumbudget von 175 € und das Pflegegeld von 380 € im Monat.

  1. Antrag bei der Pflegekasse

    Formlos, schriftlich oder telefonisch, durch den Klienten oder einen Bevollmächtigten. Das Datum des Antrags zählt.

  2. Pflegetagebuch führen

    Zwei Wochen lang jede Hilfe notieren: was, wie oft, wie lange. Die Pflegeberatung nach § 7a hilft kostenlos.

  3. Begutachtung zu Hause

    Der Medizinische Dienst prüft sechs Module, von Mobilität bis Alltagsgestaltung. Der Anbieter kann als Begleitung dabei sein, wenn der Klient das wünscht.

  4. Bescheid

    Bei Pflegegrad 2 gilt der neue Grad rückwirkend ab Antrag. Bei Ablehnung bleibt der Widerspruch innerhalb eines Monats.

Die Höherstufung von Pflegegrad 1 auf 2: vier Schritte, der Antrag noch 2026. §§ 15, 18 SGB XI · Regierungsentwurf PNOG § 142b · Stand 16. Oktober 2026

Was Anbieter mit Pflegegrad-1-Klienten tun

Checkliste

Fünf Schritte bis zum Jahreswechsel

  • Klienten mit Pflegegrad 1 in der Klientenliste filtern.

    In Aldor steht der Pflegegrad in den Stammdaten. Sortieren Sie nach Pflegegrad.

  • Bei jedem dieser Klienten die Höherstufung ansprechen.

    Der Antrag ist formlos bei der Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause. Es gilt das Recht am Tag des Antrags.

  • Reste des Entlastungsbetrags 2026 abrufen.

    Was 2026 nicht genutzt wird, verfällt nach dem Entwurf. Rechnen Sie nicht mit dem Übertrag bis 30. Juni.

  • Privaten Kostenvoranschlag zum 1. Januar vorbereiten.

    Bleibt es bei Pflegegrad 1, zahlt der Klient ab 2027 alles privat. Sagen Sie das früh und mit Zahl.

  • Das Gespräch führen, nicht nur den Brief schicken.

    Pflegegrad-1-Klienten verlieren am meisten. Musterbrief und Leitfaden im Beitrag zur Klienteninformation.

Den Musterbrief und den Gesprächsleitfaden für alle Klienten finden Sie im Beitrag Klienten über das PNOG informieren. Wie Aldor den privaten Anteil auf der Rechnung ausweist, zeigt Software für das Sozialraumbudget. Den vollständigen Plan bis zum 31. Dezember enthält der PNOG-Leitfaden.

Häufige Fragen

Bekommt Pflegegrad 1 ab 2027 das Sozialraumbudget?
Nein. Der Regierungsentwurf sieht das Sozialraumbudget von 175 € im Monat ab Pflegegrad 2 vor. Pflegegrad 1 behält bis Ende 2028 nur den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3, ab 2029 die Pflegebegleitung.
Verliert Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gilt bis zum 31. Dezember 2026. Sein Nachfolger, das Sozialraumbudget, gilt erst ab Pflegegrad 2. Für Pflegegrad 1 gibt es ab 2027 keinen Topf für Alltagshilfe mehr.
Was heißt Bestandsschutz für Pflegegrad 1?
§ 142b des Entwurfs schützt bestehende Pflegegrade. Wer heute Pflegegrad 1 hat, behält ihn, auch wenn er nach den neuen Schwellen nicht mehr erreicht würde. Der Bestandsschutz gibt aber kein Sozialraumbudget. Er schützt den Pflegegrad, nicht die Leistung.
Lohnt sich die Höherstufung noch 2026?
Ja, bei jedem Klienten mit Pflegegrad 1 und bei knappen Einstufungen. Es gilt das Recht am Tag des Antrags. Wer 2026 Pflegegrad 2 erreicht, hat ab 2027 das Sozialraumbudget und das Pflegegeld. Ab 2027 liegen die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 höher.
Wie beantrage ich eine Höherstufung?
Formlos bei der Pflegekasse des Klienten, schriftlich oder telefonisch. Der Medizinische Dienst begutachtet zu Hause. Ein Pflegetagebuch über zwei Wochen hilft bei der Begutachtung. Die Pflegeberatung nach § 7a unterstützt kostenlos.

Quellen

Benedikt Hübenthal

Über den Autor

Benedikt Hübenthal

Mitgründer · Geschäftsführer

Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.

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Dieser Beitrag gibt den Stand vom 18. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.

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