Sozialraumbudget oder Entlastungsbetrag: Was sich 2027 ändert
Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat wird zum 1. Januar 2027 zum Sozialraumbudget von 175 €. Das klingt nach mehr Geld. Für die meisten Klienten ab Pflegegrad 2 wird es weniger, weil zwei weitere Töpfe für anerkannte Angebote wegfallen. Der Vergleich Punkt für Punkt, für Anbieter und Angehörige.
Das Wichtigste in Kürze
- 131 €
- Entlastungsbetrag bis 31.12.2026
- § 45b SGB XI, ab Pflegegrad 1
- 175 €
- Sozialraumbudget ab 01.01.2027
- § 45b neu, ab Pflegegrad 2
- + 44 €
- mehr im Monat
- + 528 € im Jahr je Klient
- − 2 Töpfe
- Umwandlung und Verhinderungspflege
- entfallen für anerkannte Angebote
Der Vergleich in einer Tabelle
Links der Entlastungsbetrag nach geltendem Recht, rechts das Sozialraumbudget nach dem Regierungsentwurf vom 30. September 2026.
Stand 16. Oktober 2026. Sozialraumbudget laut Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen.
Mehr Geld im Topf, weniger Töpfe
Der Topf wächst um 44 € im Monat. Gleichzeitig verliert ein anerkanntes Angebot zwei Töpfe, die heute neben dem Entlastungsbetrag stehen:
- Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4: bis zu 40 % der Sachleistung, bei Pflegegrad 3 rechnerisch 598,80 € im Monat. Er entfällt 2027. Details im Beitrag Umwandlungsanspruch entfällt 2027.
- Die Verhinderungspflege mit 3.539 € im Jahr. Sie steht ab 2027 nicht mehr für Leistungen anerkannter Angebote zur Verfügung.
Was das für einen Klienten heißt
Zwei Klienten mit Pflegegrad 3 bei 35 € je Stunde. Heute zahlt die Kasse aus Entlastungsbetrag und Umwandlung. Ab 2027 nur aus dem Sozialraumbudget.
Pflegegrad 3 · 4 Stunden im Monat
Der kleine Klient gewinnt Spielraum.
- Rechnung
- 140 €
- Kasse heute
- 140 €
- Kasse 2027
- 140 €
- Privat 2027
- 0 €
Unter 175 € zahlt die Kasse alles. 35 € bleiben im Monat ungenutzt und verfallen laut Entwurf.
Pflegegrad 3 · 8 Stunden im Monat
Der mittlere Klient zahlt ab Januar 105 € privat.
- Rechnung
- 280 €
- Kasse heute
- 280 €
- Kasse 2027
- 175 €
- Privat 2027
- 105 €
Heute deckt die Umwandlung die Stunden über 131 €. Ab 2027 ist alles über 175 € privat.
Rechnen Sie Ihren eigenen Klienten durch: Der Rechner auf der Seite Sozialraumbudget teilt jede Rechnung in Kassenanteil und privaten Anteil.
Reste aus 2026
Nach geltendem Recht lässt sich der Entlastungsbetrag eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Der Entwurf kennt diesen Übertrag für das Sozialraumbudget nicht, und er sieht kein Nebeneinander der beiden Töpfe vor. Rechnen Sie damit, dass Reste aus 2026 verfallen.
Was Anbieter jetzt tun
- Jeden Klienten durchrechnen. Stunden im Monat mal Stundensatz. Unter 175 € deckt das Sozialraumbudget den Klienten. Darüber zahlt der Klient ab Januar privat.
- Den Umsatzanteil aus Umwandlung und Verhinderungspflege ermitteln. Liegt er über einem Drittel, prüfen Sie die Zulassung als Betreuungsdienst.
- Klienten informieren. Brief im Oktober, Gespräche im November, Kostenvoranschläge im Dezember. Musterbrief im Beitrag Klienten über das PNOG informieren.
- Die Abrechnung vorbereiten. Jede Rechnung braucht ab Januar den Kassenanteil und den privaten Anteil. Wie Aldor das löst, zeigt Software für das Sozialraumbudget.
Den vollständigen Plan bis zum Jahreswechsel finden Sie im PNOG-Leitfaden.
Häufige Fragen
Ist das Sozialraumbudget dasselbe wie der Entlastungsbetrag?
Bekommen Klienten ab 2027 mehr Geld?
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag, der Ende 2026 noch übrig ist?
Gilt die Abtretungserklärung für das Sozialraumbudget weiter?
Was ändert sich für Pflegegrad 1?
Quellen
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsfassung vom 30.09.2026: Art. 1 Nr. 41 (§§ 45a, 45b neu), §§ 36, 37, 39, 71 Abs. 1a, 142b, Art. 11, Begründung zu Nr. 41
- Bundesgesundheitsministerium, Pressemitteilung „Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz“, 30.09.2026
- Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 05.06.2026
- § 45a SGB XI in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (Gesetze im Internet)
- § 45b SGB XI in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (Gesetze im Internet)
Über den Autor
Mitgründer · Geschäftsführer
Mitgründer und Geschäftsführer von Aldor. Schreibt hier über die Abrechnung mit der Pflegekasse — vom Entlastungsbetrag bis zur Verhinderungspflege.
Profil ansehenDieser Beitrag gibt den Stand vom 18. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Beträge und Regelungen ändern sich — im Zweifel gilt die Auskunft der Pflegekasse oder der zuständigen Landesbehörde.
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